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Samstag, 11. Februar 2012
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Erstes Urteil bestätigt Haft für Neonazi Wöll wegen Volksverhetzung

25.06.2008 ·  Der frühere Chef der hessischen NPD, Marcel Wöll, ist wegen Volksverhetzung im Berufungsverfahren am Landgericht Gießen zu vier Monaten Haft verurteilt worden. Wöll hatte in einer Sitzung des Wetterauer Kreistages im März 2007 den Holocaust geleugnet.

Von Jens Joachim
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Vier Monate ohne Bewährung wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocausts: Die achte Strafkammer des Landgerichts Gießen hat in einer Berufungsverhandlung ein Urteil des Friedberger Amtsgerichts vom August vorigen Jahres gegen den Wetterauer Kreistagsabgeordneten, Butzbacher Stadtverordneten und früheren hessischen NPD-Vorsitzenden Marcel Wöll bestätigt. Die Berufungen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung wurden abgewiesen. Staatsanwalt Martin Vaupel hatte eine sechsmonatige Haftstrafe, Wölls Verteidiger einen Freispruch gefordert.

Nach einer mehr als vierstündigen Verhandlung sah es die Kammer unter dem Vorsitz von Richter Johannes Nink als erwiesen an, dass Wöll am 14. März vergangenen Jahres bei der Haushaltsdebatte im Wetterauer Kreistag den Holocaust geleugnet hat. Wöll hatte in der Sitzung Exkursionen von Schüler- und Jugendgruppen auch nach Auschwitz und Buchenwald als „Fahrten zu Stätten des sogenannten nationalsozialistischen Terrors“ bezeichnet. Mit der Begründung, bei den Exkursionen werde mit den Schülern „Gehirnwäsche“ betrieben, hatte er die Streichung der Zuschüsse gefordert.

Der Vater von drei Kindern im Alter von sechs Monaten, zwei und sieben Jahren, der von Mai 2006 bis April dieses Jahres Vorsitzender der hessischen NPD war, beteuerte auch wieder, dass er sich während seiner Rede versprochen habe. Er habe von den „sogenannten Stätten des nationalsozialistischen Terrors“ sprechen und damit einen Haushaltstitel zitieren wollen. Mit „Gehirnwäsche“ habe er zum Ausdruck bringen wollen, dass durch die Besuche in den Gedenkstätten Schuldgefühle bei Kindern erzeugt würden. Auf die Frage von Richter Nink, ob er denn bestreite, dass es den nationalsozialistischen Terror und den Völkermord an den Juden gegeben habe, an die in den Gedenkstätten erinnert werde, sagte Wöll: „Ich bestreite hier überhaupt nichts.“

Staatsanwalt Vaupel bezeichnete Wöll in seinem Plädoyer als einen „Überzeugungstäter“, der „keine günstige Prognose“ habe. Richter Nink äußerte in seiner mündlichen Urteilsbegründung, Wöll habe während der Kreistagsdebatte zwar nicht wortwörtlich den Holocaust bestritten, er habe jedoch gleichwohl provozieren und mit der Hinzufügung des Wörtchens „sogenannten“ die Greueltaten der Nationalsozialisten verharmlosen wollen. „Sie wissen sehr wohl, was sie in Frage stellen wollten und haben die Wirkung ihrer Worte billigend in Kauf genommen“, so Nink. Angesichts des Vorstrafenregisters sei Wöll in Friedberg „zu Recht“ zu einer viermonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden.

Der Sprecher der Gießener Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Reinhard Hübner, äußerte, Wöll sollte jetzt „seine Lehren aus dem Urteil ziehen“. Er hoffe, dass der Richterspruch auch abschreckend auf mögliche Nachahmer und Stammtischredner wirke. Wölls Verteidiger kündigten an, Revision gegen das Urteil einzulegen. Doch damit nicht genug: Der bereits wegen Körperverletzung vorbestrafte Wöll wird sich demnächst in einem weiteren Prozess verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden hat ihn wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt, weil er Ende August 2004 im Rheingau einen Kontrahenten von hinten mit drei Messerstichen verletzt haben soll. Wann der Prozess stattfindet steht noch nicht fest.

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