05.12.2009 · Die Staatsanwaltschaft stellt das Ermittlungsverfahren gegen den früheren Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaft, Gerd Czunczeleit, ein. Laut Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu gab es viele „Merkwürdigkeiten und Ungereimtheiten“.
Von Heike Lattka, HofheimDie Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorteilsannahme, Bestechlichkeit und Untreue gegen den früheren Geschäftsführer der Hofheimer Wohnungsbaugesellschaft (HWB), Gerd Czunczeleit, nach 14 Monaten eingestellt. Die Ermittler seien mit vielen „Merkwürdigkeiten und Ungereimtheiten konfrontiert“ worden, erläuterte Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu auf Anfrage. Doch trotz „vielem Rauch“ gebe es „kein Feuer“. Der Anfangsverdacht der Bestechlichkeit habe sich nicht ausreichend erhärtet.
Die Oberstaatsanwältin bedauerte ausdrücklich, dass ihre Behörde erst nach Zeitungsberichten über ein mögliches Fehlverhalten durch eine anonyme Anzeige eingeschaltet worden sei. Als die Ermittler Czunczeleits Privaträume durchsuchten, hätte man dort keine Rechnungen zum Hausbau des früheren HWB-Geschäftsführers mehr gefunden. Gerade um das Eigenheim kreisten aber die Vorwürfe, da Czunczeleit einen Architekten und eine Rohbaufirma mit seinem privaten Hausbau beauftragte, die ebenso städtische Aufträge erhalten hatten. Laut Möller-Scheu begründete Czunczeleit das Fehlen der Unterlagen mit der seit 2004 abgelaufenen Gewährungsfrist. Er habe die Unterlagen deshalb weggeworfen. Andere veraltete private Akten fanden sich dagegen durchaus in den Wohnräumen.
Merkwürdig, aber nicht rechtswidrig
Ebenso wunderten sich die Ermittler, als sie bei dem Architekten zunächst nur Belege fanden, die in etwa zehn Prozent des vereinbarten Preises entsprachen, berichtete Möller-Scheu. Es seien im Nachtrag aber jene Rechnungen präsentiert worden, die den Ausgleich schufen. Es sei nicht zu beweisen, ob es sich hierbei um zurückdatierte Beträge handele. Eine Rechnung, die von Czunczeleit erst in diesem Jahr bezahlt worden sei, habe dieser damit begründet, dass man im Zuge des Verfahrens nochmals durchgerechnet habe und dabei auf den Fehlbetrag aufmerksam geworden sei. Auch dies sei merkwürdig, aber nicht rechtswidrig, so Möller-Scheu.
Aus der sehr ausführlichen Begründung werde deutlich, dass die Positionen und das Handeln des Aufsichtsrats und der Stadt in dem zivilrechtlichen Verfahren mehr als begründet waren, heißt es in einer städtischen Stellungnahme. Damit wird der „Fall Czunczeleit“, der im August 2008 mit dem Rauswurf des HWB-Geschäftsführers begann, wohl endgültig zu den Akten gelegt. Czunczeleit, der seine Karriere als Referent des früheren Hochtaunuslandrats Jürgen Banzer (CDU) begann, 1993 als von der CDU nominierter Erster Stadtrat nach Hofheim wechselte und 2006 Geschäftsführer der städtischen Wohnungsbaugesellschaft wurde, musste wegen mangelhafter Transparenz gegenüber Aufsichtsgremien seinen Posten räumen. Der HWB-Aufsichtsrat warf dem heute Sechsundfünfzigjährigen zunächst fachliche Mängel bei dem Bau des Bürgerhauses Marxheim und dem Wohnbauprojekt Obere Hauptstraße vor.
Schon damals war von der möglichen Einleitung einer staatsanwaltschaftlichen Ermittlung gegen Czunczeleit die Rede. Bürgermeisterin Gisela Stang (SPD) sprach von „Geschmäckle“ nach Sichtung von Unterlagen. Mit einer Abfindungszahlung in Höhe von 85 000 Euro, auf die alle Versorgungsansprüche des ehemaligen ersten Stadtrats angerechnet wurden, beendete die Stadt im April das Kapitel Czunczeleit. Der Hofheimer Kommunalpolitik bleibt er als neuer Vorsitzender der Marxheimer CDU aber erhalten.
Heike Lattka Jahrgang 1960, Korrespondentin der Rhein-Main-Zeitung für den Main-Taunus-Kreis.
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