Home
http://www.faz.net/-gzm-15xgr
Mehr Angebote
| Abo|Hilfe
Sonntag, 12. Februar 2012
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Einstimmiges Votum Hessen stellt Lebenspartnerschaften bei Beamten gleich

25.03.2010 ·  Nach jahrelangem Streit und mehreren vergeblichen Anläufen hat Hessens Landtag gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften von Beamten den Ehen gleichgestellt. Das Votum fiel einstimmig aus. „Es sei ein guter Tag für Hessen“, sagte Justizminister Hahn.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (1)

Nach jahrelangem Streit und mehreren vergeblichen Anläufen hat Hessens Landtag gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften von Beamten den Ehen gleichgestellt. Die Abgeordneten stimmten in Wiesbaden geschlossen einem Gesetzentwurf von CDU und FDP zu. Zuvor hatte die Mehrheit der CDU- FDP-Koalition Gesetzentwürfe der Grünen und der SPD abgelehnt. Dennoch zeigten sich alle Fraktionen zufrieden mit der Neuregelung. „Es sei ein guter Tag für Hessen“, sagte Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP). Der Grüne Andreas Jürgens sprach von einem „Tag der Freude“.

„Das ist ein großartiger grüner Erfolg“, betonte Jürgens außerdem mit Hinweis auf die insgesamt drei Gesetzentwürfe, die seine Fraktion seit 2007 vorgelegt hatte. Die ersten beiden seien von der Union noch abgelehnt worden, die FDP sei skeptisch gewesen. Da die Partner von eingetragenen Lebensgemeinschaften dieselben Pflichten hätten wie Ehepartner, sollten sie endlich auch dieselben Rechte bekommen. Derartige Lebenspartnerschaften sind seit 2001 möglich.

Verbesserungen gelten nicht rückwirkend

Aus Sicht der SPD-Abgeordneten Heike Hofmann war es höchste Zeit für die Gleichstellung und ein Ende der Diskriminierung homosexueller und lesbischer Beamten und Beamtinnen. Das neue Gesetz verbessert ihre Stellung vor allem bei Beamtenbesoldung und -versorgung. Hofmann bemängelte allerdings ebenso wie Jürgens und der Linken-Abgeordnete Ulrich Wilken, dass die Verbesserungen nicht rückwirkend gelten wie etwa in Hamburg. Das hätte laut Wilken nur 60.000 Euro jährlich gekostet.

Hartmut Honka (CDU) und Stefan Müller (FDP) lehnten eine Rückwirkung ebenso ab wie Minister Hahn. Diese Frage habe früher keine Rolle gespielt, sagte Hahn. Dass sie plötzlich in der Argumentation der Opposition eine so große Rolle spiele, wertete der Minister positiv: „Das macht ein bisschen deutlich, dass Sie eigentlich mit dem Entwurf zufrieden sind.“ Hahn betonte im Gegensatz zur Opposition, es gebe keinen Rechtsanspruch auf Rückwirkung.

„Einstellung im Laufe der Jahre geändert“

Die Abgeordneten änderten das Gesetz nur Minuten vor der abschließenden Abstimmung noch mit einem Antrag von CDU, SPD, FDP und Grünen. Damit wurde das Gesetz auf die Landtagsabgeordneten und deren Partner ausgeweitet. Auch diesem Antrag stimmten alle Fraktionen zu.

Die einhellige Zustimmung zeigt nach Darstellung von Jürgens, wie sehr sich die Einstellung zu gleichgeschlechtlicher Liebe im Laufe der Jahre geändert hat. Nach 1957 habe das Bundesverfassungsgericht geurteilt, „gleichgeschlechtliche Betätigung“ verstoße gegen das Sittengesetz. Einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen erwachsenen Männern bleiben damit strafbar. Erst 1969 sei die Strafandrohung entschärft und 1994 ganz abgeschafft worden.

Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel

Karlsruher Konzern unter Druck

Von Manfred Köhler

Der Energieversorger ENBW im Rhein-Main-Gebiet? Neu wäre das nicht. Der Karlsruher Konzern ist mit 15,1 der Mannheimer MVV Energie beteiligt, die wiederum 48,6 Prozent am Offenbacher Energieversorger EVO hält. Mehr