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Bund der Steuerzahler Kein goldener Handschlag für Roland Koch

27.07.2010 ·  Der Bund der Steuerzahler sieht die Rücktritte von hessischen Spitzenpolitikern gelassen.

Von Ewald Hetrodt, Wiesbaden
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Roland Koch (CDU) bleibt im Amt – zum Beispiel als Aufsichtsratschef der Hessischen Staatsweingüter und als Mitglied im Verwaltungsrat der KfW-Bankengruppe. Diese und andere Nebentätigkeiten hat er zwar in seiner Eigenschaft als hessischer Ministerpräsident übernommen. Aber sie sind nicht an das Regierungsamt gebunden und mit dem Abschied aus der Staatskanzlei nicht erledigt.

Wie lange er die Aufgaben noch wahrnehme, werde man sehen, sagt Rainer Kling, der stellvertretende Regierungssprecher. „Das hat keine Eile.“ Dem Wein im Kloster Eberbach dürfte Koch sich noch länger widmen. Während seines Einsatzes für den Bau einer neuen unterirdischen Kellerei ist er nämlich auf den Geschmack gekommen.

Kein eigenes Büro mehr

Die strategische Ausrichtung des größten Weinguts in Deutschland zählte Koch immer zu seinen interessantesten Aufgaben. Sie hat allerdings den Nachteil, dass sie sich finanziell nicht lohnt. Ein Mandat im Aufsichtsrat des Staatsbetriebs wird nicht vergütet. Das betrifft nicht nur den Vorsitzenden Koch, sondern als normales Mitglied auch die scheidende Umweltministerin Silke Lautenschläger (CDU).

Zurückhaltend scheint Koch auch mit den klassischen Insignien der Macht umgehen zu wollen. Nach Klings Angaben wird er künftig kein eigenes Büro haben. Auf einen Wagen aus dem Fuhrpark und einen Chauffeur kann er nur zurückgreifen, wenn er in seiner Eigenschaft als Ministerpräsident a. D. in offizieller Mission unterwegs ist.

Gute Rente

So setzt Koch sich von seinem gerade abgewählten früheren Kollegen in Nordrhein-Westfalen, Jürgen Rüttgers (CDU), ab. Der selbsternannte „Arbeiterführer“ bekam harsche Kritik zu hören, als sein Wunsch bekannt wurde, noch fünf Jahre lang über einen Dienstwagen mit Chauffeur, einen Referenten und ein Büro zu verfügen. Angesichts des öffentlichen Aufschreis will Rüttgers sich nun bescheiden. Der Ältestenrat des Landtags in Düsseldorf berät noch über seinen Fall.

Währenddessen kann Koch sich ungestört mit den neuen finanziellen Bedingungen vertraut machen, die für ihn nach seinem Rücktritt am 31. August gelten. Bisher hat er als Regierungschef 13.454 Euro im Monat verdient. Dass er auch noch Abgeordneter ist, trägt ihm zusätzlich ein Viertel einer Diät ein. Das sind 1737 Euro.

Pension schon nach zwei Jahren

Die volle Summe von 15.191 Euro wird Koch vom 1. September an drei Monate lang beziehen. Danach wird der Betrag halbiert und weitere 21 Monate gezahlt. Dieses Übergangsgeld muss der Steuerzahler aber nicht auf jeden Fall vollständig abschreiben. Es wird mit dem neuen Einkommen verrechnet, wenn Koch tatsächlich die angestrebte Stelle in der Wirtschaft findet. Also: Verdient Koch mehr als 7595 Euro im Monat, kostet er das Land Hessen keinen Cent.

„Eine saubere Lösung“ nennt Clemens Knobloch vom Bund der Steuerzahler diese Praxis. Auf seine entschiedene Kritik stößt allerdings die prinzipielle Großzügigkeit, mit der das hessische Parlament die Altersvorsorge der Kabinettsmitglieder und der Abgeordneten geregelt habe. Danach kommen der Regierungschef und die Minister schon in den Genuss einer Pension, wenn sie nur zwei Jahre im Amt waren. Und sie wird schon vom 55. Lebensjahr an ausgezahlt.

Für das Alter muss selbst vorgesorgt werden

Die Bedingungen für die Abgeordneten sind inzwischen etwas ungünstiger. Sie erwerben erst nach acht Jahren im Parlament einen Anspruch auf Ruhegeld. Und das können sie erst vom 60. Lebensjahr an beziehen. Knobloch verlangt auch für Hessen einen Systemwechsel, wie ihn die Länderparlamente in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein längst vollzogen hätten. Danach müssen Berufspolitiker wie jeder normale Arbeitnehmer selbst für ihr Alter vorsorgen. Im Gegenzug wird das Grundeinkommen erhöht.

Trotz seiner grundsätzlichen Kritik am System sieht Knobloch Kochs Ansprüche mit Gelassenheit. Nach elf Jahren als Ministerpräsident und 24 Jahren als Abgeordneter hat er einen Anspruch auf eine Pension von insgesamt 7231 Euro. Weil er 52 Jahre alt ist, steht ihm das Geld zwar schon in drei Jahren zu. Aber auch in diesem Fall gilt: Es wird mit allen anderen Einkünften verrechnet, also im Idealfall gar nicht ausgezahlt.

Vorsitz im Aufsichtsrat ist immer lukrativ

Im Unterschied zu Koch geben Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) und dessen Kollegin Lautenschläger zwar ihr Regierungsamt, nicht aber ihr Landtagsmandat auf. Die beiden betrachtet Knobloch als „preisgünstige“ Abgeordnete. Denn die Ansprüche aus den Amtszeiten als Minister werden mit den Diäten verrechnet. Bei dem sechzigjährigen Weimar gehen in diese mathematische Prozedur sogar die Pension, das Übergangsgeld und die Diät ein.

Unberücksichtigt bleiben künftig aber die Einnahmen aus Mandaten in der Wirtschaft. Weimar will weiterhin dem Verwaltungsrat der Landesbank Hessen-Thüringen angehören und gibt auch den Vorsitz im Aufsichtsrat der Fraport AG nicht ab. Der bringt ihm immerhin jährlich 38.000 Euro ein.

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Jahrgang 1963, Korrespondent der Rhein-Main-Zeitung in Wiesbaden.

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