10.10.2009 · Die Stadt Wiesbaden hofft auf eine gerichtliche Aufhebung des Baustopps im Künstlerviertel. Den schockierten Bauherren hilft das wenig.
Von Ewald Hetrodt, Wiesbaden„Bei uns steht die Insolvenz vor der Tür“, sagt die junge Frau noch. Dann muss sie weinen. Zweieinhalb Stunden lang hat sie an diesem Donnerstagabend die Sondersitzung des Wiesbadener Planungsausschusses verfolgt, bis die nervliche Anspannung sich entlädt.
Die Atmosphäre im hinteren Teil des Sitzungssaals im Wiesbadener Rathaus ist ungewohnt. Auf den Bänken der Stadtverordneten sitzen jetzt die Käufer von 16 Reihenhäusern, die im Künstlerviertel entstehen sollen. Einige der Zuhörer haben die ganze Familie mitgebracht.
Der Traum vom trauten Leben im eigenen Heim ist bedroht
Während die Kinder brav mit Teddybären und Barbiepuppen spielen, versuchen die jungen Eltern, die politische Konstellation nachzuvollziehen. Sie hat sich nach dem Baustopp herausgebildet, der seit Ende August ihre Träume vom trauten Leben im eigenen Heim bedroht.
Der alteingesessene Holzhändler Blum hat, wie berichtet, vor dem Verwaltungsgericht mit Erfolg geltend gemacht, dass die Nähe der Wohnhäuser zu seinem Betrieb Schwierigkeiten mit dem Brandschutz nach sich ziehe. Außerdem hat er die Auffassung vertreten, dass die Stadt in unzulässiger Weise in seine Eigentumsrechte eingegriffen habe, indem sie sein Betriebsgelände im Juni 2007 im Bebauungsplan als Wohngebiet ausgewiesen habe.
Entscheidung wird mit großer Spannung erwartet
So spielt sich die rechtliche Auseinandersetzung nun auf zwei Ebenen ab. Einerseits lässt Blum in einem Normenkontrollverfahren den gesamten Bebauungsplan prüfen. Andererseits hat die Stadt beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof Widerspruch gegen den von der Vorinstanz verhängten Baustopp eingereicht.
In diesem Verfahren geht es um die Gültigkeit der Baugenehmigung. Mit großer Spannung sehen alle Beteiligten der Entscheidung entgegen. Sie soll angeblich spätestens Ende Oktober fallen. Bis dahin bewegt sich auf der Baustelle an der Fanny-Lewald-Straße gar nichts. Die Familien hatten ihren Einzug für diesen Herbst geplant, doch viele der Häuser haben noch nicht einmal ein Dach.
Stadt bietet zinslose Darlehen an
Eines wollte das Unternehmen Bien-Zenker am Tag nach dem Baustopp noch rasch montieren, um den Rohbau vor der Feuchtigkeit zu schützen. Doch das ließ Blum nicht zu. Jetzt ist das Gebäude mit einer Folie abgedeckt worden.
Viele Familien haben ihren bisherigen Vermieter längst gekündigt, ohne aber in ihr neues Heim einziehen zu können – für das sie bereits zahlen. Ihnen kann Joachim Pös (FDP), der zuständige Dezernent für Stadtentwicklung, jetzt immerhin mitteilen, dass die Stadt ihnen zinslose Darlehen anbiete.
Hilfe ist nur ein notdürftiger Zwischenbehelf
„Würden wir mehr tun, würden wir uns strafbar machen“, beteuert Pös. Stephan Mette, der Anwalt von 15 der 16 Erwerber, würdigt Pös’ Einsatz. „Wir nehmen das positiv zur Kenntnis.“ Doch die unbürokratische Hilfe ist nicht mehr als ein notdürftiger Zwischenbehelf.
Die große Lösung wäre eine außergerichtliche Einigung der Stadt mit Blum. Würde der Holzhändler mit seinem Betrieb auf ein Ersatzgrundstück in der Nähe der Äppelallee umziehen, wären die juristischen Auseinandersetzungen mit einem Schlage beendet.
Der Stadt drohen bei negativem Prozessausgang Millionenschäden
Er habe nicht den Eindruck, dass die Holzhandlung übertriebene Forderungen stelle, meint Kai-Christopher Burghard (SPD). Sie könne mit genauen Kalkulationen für neue Lagerhallen, Regale und Maschinenumbauten belegen, dass das Angebot der Stadt unzureichend sei. „Dem Magistrat scheint es in den Verhandlungen am Entgegenkommen zu mangeln.“ Er müsse die Gespräche sofort wiederaufnehmen und konstruktive Angebote machen. Ansonsten drohten der Stadt bei einem negativen Ausgang des Prozesses und Regressansprüchen zweistellige Millionenschäden. Auch Michael von Poser (Bürgerliste) betont Blums Seriosität.
Ein eigenes Bild können sich die Anwesenden an diesem Abend im Wiesbadener Rathaus nicht machen. Im Unterschied zu den anderen am Verfahren Beteiligten sind weder Blum noch sein Anwalt der Einladung zu dem Termin gefolgt. Pös hebt mehrfach hervor, wie weit die Vorstellungen des Holzhändlers auf der einen und der Stadt auf der anderen Seite voneinander entfernt seien. Selbst die Zahlung von Schadensersatz könne für die Kommune günstiger sein, als Blums Forderungen zu erfüllen. Pös fühlt sich aus juristischen Gründen zur Verschwiegenheit verpflichtet und ergeht sich darum in Andeutungen. Zahlen nennt er erst recht nicht.
Pös glaubt nicht an eine Niederlage
Die Vorgehensweise seiner Ämter verteidigt er nach Kräften. „Wir arbeiten in der Stadtplanung am offenen Herzen“, sagt er. „Darum geben wir uns Mühe. Wir sind ja nicht blöd.“ Pös plädiert dafür, jetzt das anstehende Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs abzuwarten. Sollte die Stadt unterliegen, könne sie dem Holzhändler „immer noch was hinterherschieben“.
Die Stadt habe zwar für den Fall, dass sie vor Gericht unterliege, verschiedene Pläne in der Schublade, er selbst glaube aber nicht an eine Niederlage – im Gegenteil: „Stellen Sie sich doch einfach mal vor, dass wir gewinnen.“