29.04.2009 · Im Fall der No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa stärkt Hessens Justizminister Hahn (FDP) der Staatsanwaltschaft den Rücken. Deren Informationsgebaren nach der Verhaftung der Sängerin sei nicht zu bestanden. Benaissa wird vorgeworfen, einen Mann wissentlich mit dem HI-Virus infiziert zu haben.
Knapp drei Wochen nach der Verhaftung von No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa hat der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) jede Kritik am Vorgehen der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Die Vorgehensweise der Ermittler sei „rechtlich zulässig und fachlich geboten“ gewesen, sagte Hahn vor dem Rechtsausschuss des Wiesbadener Landtags. Im vorliegenden Fall habe das Informationsrecht der Öffentlichkeit schwerer gewogen als die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen.
Hahn berichtete, er sei am Gründonnerstag und damit zwei Tage vor der Verhaftung von Nadja Benaissa über die bevorstehende Polizeiaktion informiert worden. Zu keinem Zeitpunkt habe er Anlass gesehen, in die Ermittlungen einzugreifen. Der FDP-Politiker verteidigte auch die Verhaftung Benaissas in der Öffentlichkeit. Die Sängerin sei für die Polizei vorher nicht greifbar gewesen.
Grünen wiederholen Kritik
Der Grünen-Rechtspolitiker Andreas Jürgens warf der Staatsanwaltschaft Darmstadt vor, sie habe durch eine Presseerklärung in der Woche nach Ostern die Berichterstattung über den Fall Nadja angeheizt. Die Staatsanwaltschaft habe als erste die HIV-Infektion der Sängerin publik gemacht, obwohl die Ermittlungen sich noch in einem frühen Stadium befunden hätten. Schon zuvor hatten die Grünen die Anlagebehörde gerügt (Grüne attackieren Minister wegen Fall Benaissa: „Recht der Sängerin nicht geschützt“).
Dem widersprach der Minister: „Ich sehe keinen Fehler in der Berichterstattung
der Staatsanwaltschaft.“ Tatsächlich kursiere der Vorwurf der HIV-Infektion gegen Benaissa bereits seit 2007 im Internet. Gegen die Sängerin wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Benaissa soll einen Mann mit dem Aids-Virus angesteckt und ihm ihre HIV-Infektion verschwiegen haben. Die Sängerin saß nach ihrer Verhaftung zehn Tage in Untersuchungshaft.