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Affäre um fehlerhafte Psychiater-Gutachten Vorwürfe gegen Vorgesetzte von Steuerfahndern verjährt

19.11.2009 ·  In der Affäre um vorzeitig in den Ruhestand versetzte Frankfurter Steuerfahnder hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Vorgesetzte wegen Verjährung eingestellt. Die Fahnder waren gegen ihren Willen für dienstunfähig erklärt worden - aufgrund fehlerhafter Gutachten eines Psychiaters.

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In der Affäre um vorzeitig in den Ruhestand versetzte Steuerfahnder hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt Ermittlungen gegen Vorgesetzte der Beamten wegen Verjährung eingestellt. Das berichtete die Sprecherin der Ermittlungsbehörde, Doris Möller-Scheu. Die „Frankfurter Rundschau“ hatte zuvor berichtet, es werde der Verdacht der Verfolgung Unschuldiger geprüft. Möller-Scheu sagte, es sei um die gegen vier Steuerfahnder eingeleiteten Disziplinarverfahren gegangen. Diese seien aber bereits 2004 per Gerichtsverfahren beendet worden und damit verjährt.

Die Steuerfahnder hatten sich vor mehreren Jahren gegen eine interne Verfügung des zentral zuständigen Finanzamts Frankfurt V von 2001 gewehrt, nach der Geldtransfers in Ausland von weniger als 500.000 Mark (253.000 Euro) nicht automatisch als steuerrechtlich verdächtig eingestuft werden sollten. Einige Steuerfahnder vermuteten dahinter die Absicht, Hessen für ansiedlungswillige Firmen attraktiver zu machen.

12.000 Euro Geldbuße für Psychiater

Die vier Finanzbeamten waren aufgrund von Gutachten eines Frankfurter Psychiaters wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand geschickt worden. Der Psychiater, der diese Gutachten erstellt hat, war am Dienstag vom Berufsgericht für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Gießen zu einer Geldbuße von 12.000 Euro und einem Verweis verurteilt worden. Die Gutachten seien fehlerhaft gewesen und „nicht entsprechend der fachlichen Anforderungen erstellt“ worden, begründete das Gericht. Auch die Frankfurter Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Mann wegen des Vorwurfs, unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt zu haben.

Das Finanzministerium wies am Donnerstag Vorwürfe gegen die Finanzverwaltung im Zusammenhang mit den Versetzungen der vier Steuerbeamten in den Ruhestand zurück. Der Sprecher des Ministeriums betonte, nach allen bisherigen Feststellungen bestehe keinerlei Anlass, von einem Fehlverhalten der damit befassten Mitarbeiter der Finanzverwaltung auszugehen. Die hätten nach Sachlage, insbesondere der langen Krankmeldungen der Betroffenen, „in sachgerechter und rechtmäßiger Weise eine Überprüfung der Dienstfähigkeit auf dem dafür vorgesehenen Verfahrensweg beim ärztlichen Dienst des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales Frankfurt (HASV) veranlasst“. Das HASV habe den externen Gutachter beauftragt.

Welche Folgerungen sich aus der Entscheidung des Berufsgerichts in Gießen ergebe, werde sich erst dann stellen, wenn diese Entscheidung Rechtskraft erlangt hat, so der Ministeriumssprecher. Schon Arbeitsminister Jürgen Banzer (CDU) hatte eine sorgfältige Prüfung des Urteils angekündigt und erklärt, danach werde über eine Berufung entschieden. Die Frage einer neuen Begutachtung oder einer Wiederbeschäftigung der Steuerfahnder stelle sich erst, „nachdem das Urteil abschließende Rechtskraft erlangt hat“.

OFD rügt Beamte

Die zuständige Oberfinanzdirektion Frankfurt (OFD) erhob unterdessen Vorwürfe gegen die Beamten. Sie seien aufgrund einer Umorganisation in den hessischen Finanzämtern Anfang 2004 versetzt worden, hätten ihren Unmut darüber geäußert, aber keine rechtlichen Schritte dagegen unternommen. Trotzdem versuchten sie, so die OFD, „den Eindruck zu erwecken, sie seien gemobbt, schikaniert und bei bester Gesundheit durch einen politisch willfährigen Apparat rechtswidrig in den Ruhestand gedrängt worden“.

Ein Ehepaar habe sich nach einem Jahr auf den neuen Posten krankgemeldet. Später hätten sich auch die beiden anderen Steuerfahnder krankgemeldet. Nachdem alle länger als zwei Jahre krank gewesen seien, habe es der gesetzlichen Pflicht entsprochen, die Dienstunfähigkeit zu überprüfen. Ein Gutachter habe die Dienstunfähigkeit festgestellt. Deshalb sei die OFD verpflichtet gewesen, die vier in den Ruhestand zu versetzen. Gegenstand des Verfahrens in Gießen sei im übrigen nicht die Frage gewesen, ob die Finanzbeamten zu Recht in den Ruhestand versetzt wurden.

„Eine ganze Reihe von Anzeigen gegen die Finanzbehörden“

Möller-Scheu bestätigte auch Informationen der „Frankfurter Rundschau“, dass der Vizepräsident des saarländischen Finanzgerichts, Peter Bilsdorfer, bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt Strafanzeige gegen Verantwortliche der Finanzbehörden erstattet hat. Eine Anzeige gegen Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) sei aber nicht darunter. Bilsdorfer sieht Steuermittel veruntreut, weil nach seiner Ansicht arbeitsfähige Fahnder mit fadenscheinigen Gutachten für krank erklärt worden seien und nun lebenslang mit öffentlichen Mitteln alimentiert würden.

Staatsanwaltssprecherin Möller-Scheu sagte, es habe in diesem und im vergangenen Jahr eine ganze Reihe von Anzeigen gegen die Finanzbehörden sowie gegen Weimar und Ministerpräsident Roland Koch (CDU) in diesem Fall gegeben. Diese Anzeigen wegen Strafvereitelung im Amt hätten sich auf das Jahr 2003 bezogen und seien deshalb ebenfalls verjährt.

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Von Rainer Schulze

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