29.02.2008 · Im Jahr 2006 sind über den Frankfurter Flughafen rund 6200 Menschen abgeschoben worden. Die Abschiebebeobachtung ergab keine übermäßige Gewalt durch die Bundespolizei. Allerdings wurde Kritik an Ärzten laut.
Von Stefan ToepferBei Abschiebungen intensiv auf Familien sowie kranke und mittellose Flüchtlinge zu achten, haben Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche gefordert. Besonders in diesen Fällen gebe es noch immer Schwierigkeiten, äußerten die von den Kirchen gestellten Abschiebungsbeobachterinnen am Flughafen, Sabine Kalinock und Stella Schicke, bei einer Pressekonferenz in Frankfurt. Deutliche Kritik übten sie dabei auch am Verhalten von Ärzten und den Ausländerbehörden.
Die Abschiebungsbeobachtung gibt es seit dem Mai 2006. Das, was die beiden Mitarbeiterinnen feststellen, wird in einem „Forum Abschiebungsbeobachtung“ besprochen, dem die Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Flüchtlingsorganisationen, das Bundespolizeiamt am Flughafen und seit kurzem die beiden hessischen Regierungspräsidien gehören. Nun zog das Forum zum ersten Mal Bilanz.
„Im Zweifel wird nicht abgeschoben“
Sein Sprecher, Pfarrer Andreas Lipsch, sagte, dass manche Ärzte „relativ leichtfertig“ bescheinigten, dass Abzuschiebende flugreisetauglich seien. Offenbar würden diese Mediziner bewusst von Ausländerbehörden eingesetzt. Überdies gebe es einen Dissens zwischen der hessischen Landesärztekammer, die Abschiebekriterien definiert habe, und dem Innenministerium, das jenen Katalog als „zu streng“ ansehe. Ausländerbehörden sind zwar kommunale Einrichtungen, die Aufsicht liegt aber beim Land. Auch Kalinock monierte, dass es Ärzte gebe, die die Betroffenen unzureichend untersuchten.
Wolfgang Wurm, Leitender Polizeidirektor des Bundespolizeiamts am Flughafen, hob hervor, dass ärztliche Gutachten von seinen Mitarbeitern nicht angezweifelt würden. Die Bundespolizei ist für Abschiebungen auf dem Flughafen zuständig. Wenn sich der der Gesundheitszustand der Menschen massiv verschlechtere, veranlasse die Bundespolizei eine weitere Untersuchung, so Wurm. „Im Zweifel wird nicht abgeschoben.“
Die Bundespolizei habe bei Abschiebungen keine übermäßige Gewalt angewendet, so Kalinock. Für die meisten Schwierigkeiten seien die Ausländerbehörden verantwortlich, etwa dafür, dass Abzuschiebende ausreichend Medikamente bekämen. Lipsch beklagte „Regelungslücken“, die zum Beispiel zur Folge gehabt hätten, dass eine Frau, die nach Iran habe zurückkehren müssen, nicht mit ausreichend Insulin versorgt worden sei. Dafür habe sich keine Instanz zuständig gefühlt. Auch Bernd Mesovic von Pro Asyl bemängelte fehlende Absprachen. Beispielsweise seien Akten nicht vollständig, wenn eine Abschiebung anstehe. Mesovic sprach auch im Namen von Amnesty international und des Hessischen Flüchtlingsrates.
Todesfall am Frankfurter Flughafen im Jahr 1999
Schicke forderte, mittellosen Flüchtlinge mehr Geld zu geben. Manche hätten in ihrer Heimat noch weite Reisen vor sich. In anderen Bundesländern bekämen sie 50 bis 70 Euro. In Frankfurt werde Einzelpersonen 15 Euro und Familien 50 Euro gezahlt. Dieses Geld fordere sie dann von den Ausländerbehörden zurück. Nicht hinnehmbar sei, Familien bei einer Abschiebung zu trennen, wie es Ausländerbehörden mitunter anordneten, so Kalinock. Zum Beispiel sei ein Familienvater aus Togo noch in Frankfurt, weil er nicht reisefähig sei, seine Angehörigen seien aber abgeschoben worden. „Das widerspricht dem im Grundgesetz garantieren Schutz der Familie.“
Kalinock und Schicke – sie haben je eine 50-Prozent-Stelle – können nur einen Teil der Abschiebungen beobachten, im Jahr 2006 von den rund 6200 Rückführungen in Frankfurt nur 245 Fälle. Besonders achteten sie auf Familien, Kranke und solche Menschen, die Widerstand gegen die Abschiebung angekündigt hätten, so Schicke. Mesovic forderte, unabhängige Abschiebungsbeobachtungen auf weiteren deutschen Flughäfen und in anderen Staaten der Europäischen Union einzurichten. In Deutschland gibt es Beobachtungen in Düsseldorf und Frankfurt. Spätestens ein Todesfall auf dem Frankfurter Flughafen im Jahr 1999 habe gezeigt, wie nötig eine Beobachtung sei, so Lipsch. Damals war ein Sudanese gestorben, nachdem er Widerstand gegen die Abschiebung geleistet hatte und Bundesgrenzschutzbeamte im Flugzeug seinen Kopf und Oberkörper zwischen die Knie gedrückt hatten, wie Mesovic schilderte.
Wurm würdigte die Zusammenarbeit mit den Beobachterinnen als positiv. Der Prozess von Rückführungen sei transparenter geworden, wodurch „viele Vorbehalte relativiert werden konnten“. Die Bundespolizei gestalte „diesen schwierigen Prozess“ gemäß geltender Gesetze „und unter strikter Einhaltung der Menschenrechte“. Auf Anregungen der Beobachterinnen gehe die Polizei ein, um ihre Aufgabe noch besser erfüllen zu können. Peter Steinacker, Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, sagte, bei Abschiebungen müsse die Menschenwürde gewahrt bleiben. „Grund- und Menschenrechte gelten unbedingt.“ Steinacker und Ordinariatsrat Hanno Heil vom Bistum Limburg sagten zu, das Projekt weiterzuführen.