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Hessen will ein Gesetz gegen "Stalker" initiieren

29.06.2004 ·  Die hessische Landesregierung will sogenanntes Stalking, sprich "unzumutbares Nachstellen oder Verfolgen" von Personen, unter Strafe stellen. Justizminister Christean Wagner (CDU) hat am Dienstag eine ...

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Die hessische Landesregierung will sogenanntes Stalking, sprich "unzumutbares Nachstellen oder Verfolgen" von Personen, unter Strafe stellen. Justizminister Christean Wagner (CDU) hat am Dienstag eine Bundesratsinitiative vorgestellt, die erreichen soll, daß unter dem genannten Titel ein neuer Paragraph 241a in das Strafgesetzbuch eingefügt wird. Danach soll mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe belegt werden, "wer einem Menschen unbefugt gegen dessen ausdrücklich oder schlüssig erklärten Willen unzumutbar nachstellt oder ihn verfolgt, indem er fortwährend dessen körperliche Nähe sucht, unter Verwendung von Fernsprech- oder sonstigen Kommunikationsmitteln Kontakt herzustellen versucht, ihn, einen Angehörigen oder eine andere ihm nahestehende Person bedroht oder einen ähnlichen Eingriff vornimmt und dadurch bei ihm die begründete Befürchtung einer gegenwärtigen Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut der eigenen Person, eines Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person hervorruft". In besonders schweren Fällen, etwa, wenn zugleich gegen eine zivilrechtliche Schutzanordnung verstoßen wird, kann die Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren betragen. Stalking soll grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt werden.

Der Justizminister verwies auf den aktuellen Fall der Schauspielerin Jeanette Biedermann, in deren Wohnung ein "Stalker" eingebrochen war, dort eine Flasche Champagner geöffnet und sie in Biedermanns Bett liegend geleert hatte. Von solchen Aktionen seien allerdings keinesfalls nur Prominente betroffen, fügte der Minister hinzu. Jedes Jahr ereigneten sich Tausende von Fällen, in denen Menschen Opfer von Telefonterror und anderen Formen hartnäckiger Nachstellung würden, die zu psychischen und physischen Schäden führen könnten. Besonders häufig seien solche Vorfälle nach dem Zerbrechen von Partnerschaften oder bei Konflikten zwischen Nachbarn und Arbeitskollegen. Nach Untersuchungen in den Vereinigten Staaten und Großbritannien hätten zwischen acht und 20 Prozent der Frauen sowie zwischen zwei und zehn Prozent der Männer unter derartigen systematisch-zielgerichteten Verfolgungen zu leiden.

Das geltende Strafrecht erfaßt nach Ansicht Wagners das Verhalten der Täter nicht. Es seien lediglich bestimmte typische Einzelhandlungen als Nötigung, Bedrohung, Körperverletzung, Beleidigung oder Hausfriedensbruch strafbar. Als unbefriedigend erachtet der Justizminister auch die mit dem Gewaltschutzgesetz geschaffene Möglichkeit, eine zivilgerichtliche Schutzanordnung gegen den Täter zu erwirken, gegen die ein Verstoß dann strafbar ist. Dieser Umweg sei den Betroffenen vielfach nicht zuzumuten. Zudem seien viele Opfer aufgrund der akuten Bedrohung so verängstigt, daß sie sich nicht in der Lage fühlten, Hilfe bei Zivilgerichten in Anspruch zu nehmen. Es besteht mithin nach den Worten Wagners eine Gesetzeslücke, die mit dem "Stalking-Bekämpfungsgesetz" aus Hessen geschlossen werden könne. Der Justizminister verspricht sich außerdem von dem Gesetz eine abschreckende Wirkung, was wiederum dem Schutz der Opfer diene. Die hessische Initiative soll nach seinen Angaben am 9. Juli im Bundesrat erörtert werden.

Die FDP-Landtagsfraktion in Wiesbaden lobte das Gesetzesvorhaben der Landesregierung grundsätzlich. Allerdings sah die justizpolitische Sprecherin der Liberalen, Nicola Beer, noch Diskussionsbedarf. Der neu einzuführende Straftatbestand müsse möglichst präzise und klar formuliert werden, sagte Beer. Die Formulierung müsse handhabbar und zugleich rechtsstaatlich einwandfrei sein.

Der Grünen-Justizpolitiker Andreas Jürgens zählte Wagners Initiative zu den überflüssigen Gesetzentwürfen, die vielleicht der Öffentlichkeitsarbeit des Justizministeriums, aber gewiß nicht den Betroffenen helfe. Mit dem Gewaltschutzgesetz gebe es schon eine vernünftige strafrechtliche Regelung für Stalking-Fälle. Wagners Vorschlag enthalte derart viele unbestimmte und unbestimmbare Regelungen und vermische vollendete und versuchte Tatanteile sowie objektive Handlungen und subjektive Bewertungen, daß er praktisch nicht handhabbar sei, äußerte Jürgens. (a.k.)

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