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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Hessen Land muss für bessere Betreuung zahlen

 ·  Das Land darf den Städten und Gemeinden mehr Personal für Kindergärten und Kinderkrippen vorschreiben, muss dann allerdings auch für die Mehrkosten geradestehen.

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Das Land darf den Städten und Gemeinden mehr Personal für Kindergärten und Kinderkrippen vorschreiben, muss dann allerdings auch für die Mehrkosten geradestehen. Das hat der Hessische Staatsgerichtshof am Mittwoch in Wiesbaden entschieden und der CDU/FDP-Regierung zudem aufgegeben, möglichst bald für eine finanzielle Entschädigung der Kommunen zu sorgen. Der Hessische Städtetag, der die Verfassungsklage eingereicht hatte, hat als Konsequenz aus höheren Standards bei der Kinderbetreuung Mehrkosten in Höhe von fast 260Millionen Euro für die Kommunen errechnet. Das Land kommt nur auf etwa die Hälfte dieser Summe. Wie genau eine Einigung zwischen Land und Kommunen aussehen könnte, ließen die Verfassungsrichter offen. Das sei Sache der Verhandlungspartner.

Die grundsätzliche Klage des Städtetages gegen die vom Land erlassene sogenannte Mindestverordnung für Kindertagesstätten wies der Staatsgerichtshof allerdings zurück. Die Landesregierung sei durchaus berechtigt, Mindeststandards zu setzen, um für das Wohl von Kindern zu sorgen, befanden die Richter. Eine übermäßige Einschränkung der kommunalen Selbstbestimmung sei in derartigen Vorgaben nicht zu erkennen. Der gebotene Ausgleich für den finanziellen Mehraufwand der Träger von Betreuungseinrichtungen müsse auch nicht schon in der den neuen Standards zugrunde liegenden Verordnung geregelt werden. Eine Regelung sei vielmehr durchaus auch später, allerdings möglichst bald nach Inkrafttreten der strengeren Vorschriften, möglich.

Anlass der gerichtlichen Auseinandersetzung war eine Verordnung

Vertreter der Kommunen zeigten sich mit dem Urteil zufrieden. Nach Auffassung von Jürgen Dieter, dem Geschäftsführenden Direktor des Hessischen Städtetages, bestätigt es eindrucksvoll das in der Verfassung verankerte Konnexitätsprinzip. „Ich bin zuversichtlich, dass das Land jetzt daran interessiert ist, rasch Klarheit zu schaffen.“ Finanzminister Thomas Schäfer und Sozialminister Stefan Grüttner (beide CDU) nahmen das Urteil des Staatsgerichtshofs „zur Kenntnis“ und kündigten eine Fortsetzung der Gespräche über die Frage des finanziellen Ausgleichs an, um rasch zu einem Ergebnis zu kommen. „Jetzt müssen und wollen wir nach vorne schauen, um gemeinsam mit den Kommunen eine qualitativ und quantitativ gute Kinderbetreuung zu gestalten“, hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung der beiden Minister.

Anlass der gerichtlichen Auseinandersetzung war eine von der schwarz-gelben Landesregierung erlassene und im September 2009 in Kraft getretene Verordnung, die mehr Personal für städtische Kinderkrippen und kleinere Gruppen vorschreibt. Nach Auffassung des Städtetages verstößt diese „Mindestverordnung“ gegen die hessische Verfassung, weil das Land, anders als vorgeschrieben, nicht eins zu eins die Kosten für die finanzielle Zusatzbelastung übernehme. Aus Sicht der Staatskanzlei hingegen lässt sich aus der Verfassung kein Anspruch auf einen unmittelbaren finanziellen Ausgleich ableiten. Entlastungen der Städte und Gemeinden, über deren Ausmaß zudem noch keine Einigung bestehe, würden vielmehr über den Kommunalen Finanzausgleich bewirkt, argumentieren Regierungsvertreter.

„Verloren, aber dennoch gewonnen“

Der Städtetag hatte seine Klage vor dem Staatsgerichtshof auf das in Artikel 137 der Hessischen Verfassung festgeschriebene Konnexitätsprinzip gestützt. Danach darf das Land den Kommunen keine höheren Standards vorschreiben, ohne finanziell dafür die Voraussetzungen zu schaffen. „Führt die Übertragung neuer oder die Veränderung bestehender eigener oder übertragener Aufgaben zu einer Mehrbelastung oder Entlastung der Gemeinden oder Gemeindeverbände in ihrer Gesamtheit, ist ein entsprechender Ausgleich zu schaffen“, heißt es dort.

„Verloren, aber dennoch gewonnen“, sagte der Bad Homburger Rechts- und Sozialdezernent Dieter Kraft (Die Grünen) zum Urteil. Die Kurstadt hatte zusammen mit 38 anderen Kommunen unter der Federführung des Städtetags gegen die „Mindestverordnung“ geklagt. Zwar sei diese Klage als unbegründet abgewiesen worden, gab Kraft zu. Da der Staatsgerichtshof aber festgestellt habe, dass ein Ausgleich der Mehrbelastungen nicht nur unumgänglich sei, sondern auch schnell gezahlt werden müsse, bestehe für ihn kein Zweifel daran, dass die Kommunen die Gewinner bei dieser gerichtlichen Auseinandersetzung seien.

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Jahrgang 1960, Korrespondent der Rhein-Main-Zeitung in Wiesbaden.

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