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Hessen Keine Änderungen bei Schulferien

 ·  Das hessische Kultusministerium sieht keinen Anlass für grundsätzliche Änderungen an der Ferienregelung in den Schulen. Zudem sei Hessen an Beschlüsse der Kultusministerkonferenz gebunden.

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Das hessische Kultusministerium sieht keinen Anlass für grundsätzliche Änderungen an der Ferienregelung in den Schulen. Zudem sei Hessen an Beschlüsse der Kultusministerkonferenz gebunden, die mit Blick auf die Verlässlichkeit Jahre im Voraus gefasst würden, teilte eine Ministeriumssprecherin am Montag auf Anfrage mit. So seien die Sommerferientermine in allen Bundesländern auf der Basis von Rahmenvorgaben der Kultusministerkonferenz der Länder festgelegt. Bei den anderen Ferienterminen orientiert sich das Kultusministerium nach eigenen Angaben an den Wünschen einer Mehrheit der hessischen Eltern.

Die SPD im Landtag sieht nach Angaben ihrer bildungspolitischen Sprecherin Heike Habermann keinen Veränderungsbedarf an der Zahl von 75 freien Werktagen im Schuljahr. Es sei jedoch wichtig, an den Schulen Betreuungsmöglichkeiten auch in den Ferien zu schaffen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Solche Angebote seien in „echten“ Ganztagsschulen viel besser möglich als in den bestehenden Halbtagsschulen, meint Habermann.

Schule entscheidet, wann am Tag die Ferien beginnen

Nach Darstellung des Kultusministeriums war in den vergangenen Jahren bei den Elternvertretern in den Schulgremien eine Präferenz für zweiwöchige Oster- und Herbstferien sowie für möglichst weit in den Januar reichende Weihnachtsferien erkennbar. Aus pädagogischen Gründen sei es außerdem sinnvoll, bei der Verteilung der „kleinen Ferien“ zwischen den Urlaubszeiten möglichst vergleichbar lange Unterrichtszeiten zu schaffen. Das sei auch bei den gelegentlich von Eltern geäußerten Wünschen nach zusätzlichen Winter- oder Pfingstferien zu bedenken.

In Hessen gibt es jedes Schuljahr drei bewegliche Feiertage, die von den Staatlichen Schulämtern festgelegt werden. Auf diese Weise können sowohl lokale, nicht gesetzlich festgelegte Feiertage berücksichtigt werden als auch Tage zwischen Feiertagen und Wochenenden überbrückt werden. Die Entscheidung der Schulämter fällt jeweils bis Ende Mai für das Folgejahr. Nicht alle Bundesländer haben indes flexible Feiertage. In Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Bayern gibt es sie nicht, aber auch dort haben die Schüler wie in Hessen insgesamt 75 Ferientage.

Im Ermessen der Schule liegt es, wann am Tag vor Ferienbeginn der Unterricht endet. Laut Ferienordnung des Kultusministeriums „kann“ die Schule nach der dritten Stunde am Vormittag oder nach der zweiten Stunde, wenn der Unterricht am Nachmittag stattfindet, schließen. Dabei sei auf örtliche Besonderheiten, beispielsweise die Schülerbeförderung, Rücksicht zu nehmen. Die Entscheidung über das Unterrichtsende trifft der Schulleiter nach Anhörung der Gesamtkonferenz und des Schulelternbeirats.

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Jahrgang 1960, Korrespondent der Rhein-Main-Zeitung in Wiesbaden.

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