Sie berufen sich auf das Grundgesetz, Artikel 9. Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden, steht in Absatz eins. Im zweiten Absatz heißt es: Vereinigungen, deren Zwecke oder Tätigkeiten den Strafgesetzen zuwiderlaufen, sind verboten. Die Hells Angels und ähnliche Rocker-Gruppen wie die Bandidos hatten sich zwischen Absatz eins und Absatz zwei gut eingerichtet. Zumindest konnte man vor noch nicht allzu langer Zeit diesen Eindruck gewinnen, wenn man durch das Frankfurter Bahnhofsviertel ging. In den Eingängen mancher Bordells lehnten sie, halb Lude, halb Ordnungsmacht im Kiez, die tätowierten, muskulösen Arme vor der Brust verschränkt: Das ist mein Revier.
Vor vier Jahren wollten die Innenminister nicht länger tatenlos zuschauen, wie die „Motorradclubs“ die Macht der Straße verteilten. Bilder von Blutlachen auf dem Pflaster, von verwüsteten Lokalen, beschlagnahmten Pistolen und Messern illustrierten, die Machtkämpfe zwischen Rockerbanden seien auch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Quer durch die Republik wurden nach und nach die „Vereine“ verboten, ihre Räume durchsucht, zum Teil hohe Summen beschlagnahmt. Das Schlimmste für die Rocker aber war, dass, weil Symbol des verbotenen Vereins, auch ihre Kutten mit dem Totenkopf unter dem Engelsflügel konfisziert wurden. Damit war ihnen ihr Stolz genommen, der vor Kraft und Brutalität strotzende Ausweis dazuzu gehören.
„Erhöhte Sicherheitsstufe“ im Verwaltungsgericht
„Lupenreine organisierte Kriminalität“ verkörperten die Rockerbanden, hatte Hessens Innenminister Boris Rhein (CDU) im September 2011 mit fester Stimme begründet, warum es nun höchste Zeit sei, auch gegen die beiden Clubs in Frankfurt einzuschreiten. Mehr als fünf Jahre hatte das Landeskriminalamt Material gesammelt. Mehr als 200 Ermittlungsverfahren, die gegen einen Großteil der rund 90 Mitglieder der beiden sogenannten Charter „Westend“ und „Frankfurt“ in den Registern zu finden waren, wurden ausgewertet. Es galt nachzuweisen, dass die Höllenengel Frankfurts Rotlichtmilieu dominierten und schwere Straftaten wie Menschen- und Drogenhandel, Vergewaltigung, Körperverletzung und Totschlag nicht nur duldeten, sondern durch eine Gemeinschaft förderten, die sich über das Gesetz stelle.
Am vergangenen Donnerstag sind im Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel die Plätze der Kläger leer geblieben. Austrainierte Polizisten in Zivil mit schwarzen Knöpfen in den Ohren hielten vergeblich Ausschau nach Muskelmännern, die sich womöglich unter die Zuhörer gemischt hatten. „Erhöhte Sicherheitsstufe“ hatte das Gericht vorsorglich angeordnet. Aber Präsenz zeigen oder gar Krawall machen gehört nicht zu ihrer Verteidigungsstrategie, im Gegenteil. Die Frankfurter Hells Angels haben, wie übrigens inzwischen die meisten anderen verbotenen Bruderclubs, das Mandat dem Frankfurter Rechtsanwalt Michael Karthal übertragen, einem Mann von Beharrlichkeit und Eloquenz. Ruhig trägt er vor, wie seine Klienten gesehen werden wollen: als Kreis von Freunden, die in der Not füreinander einstehen. Zur „Not“ gehöre eben auch, wenn man festgenommen wird. Und das Recht, sich zu verteidigen, werde ja wohl auch nicht dadurch außer Kraft gesetzt, dass man Mitglied der Hells Angels sei. Ebenso wenig sei es anrüchig, Freunde finanziell zu unterstützen, wenn sie einen Anwalt brauchten oder im Gefängnis säßen. Die Straftaten seien alle individuell begangen worden, nicht mit Billigung oder gar im Auftrag der Clubs. Und Prostitution habe der Gesetzgeber längst als Gewerbe anerkannt.
20 exemplarische Strafverfahren
Das kann man so sehen. Aber eben auch ganz anders. Dies sei ein Zerrbild der brutalen Wirklichkeit, hält der Vertreter des Ministeriums dagegen. Tatsächlich gehöre es zum Wesen der Clubs, schwere Kriminalität nicht nur zu dulden, sondern sie auch noch zu unterstützen.
Um diese brutale Wirklichkeit zu belegen, hat das Ministerium exemplarisch etwa 20 Strafverfahren aufgelistet. Das Gericht ist sie Punkt für Punkt durchgegangen. Denn die für das Vereinsverbot entscheidende Frage lautet, ob sie der Organisation zuzurechnen, ob sie für diese prägend seien. Das Gericht muss zu einem Gesamtbild kommen, das eben zu jenem Verdikt des Grundgesetzes führt: Der Zweck der Vereinigung laufe den Strafgesetzen zuwider.
Der „Zurechnungszusammenhang“ ist nicht herzuleiten
Einige der Fälle, wie eine Vergewaltigung im Jahr 2005, seien „abscheulich“. Der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Höllein hält kurz inne, reibt sich die Augen und sagt, die schrecklichen Details werde er nicht vorlesen. Aber der „Zurechnungszusammenhang“ sei eben nicht herzuleiten. Zu lange her, keine Hinweise darauf, dass es zwischen der menschenverachtenden Tat und der Mitgliedschaft bei den Hells Angels eine Verbindung gebe. Zu einem ähnlichen Ergebnis wird das Gericht wohl bei einer mutmaßlichen Strafaktion im Oktober 2009 gegen einen Abweichler in den Reihen der Frankfurter Hells Angels kommen. Ihm wurde aus einem vorbeifahrenden Auto in den Arm geschossen. Der Tatverdächtige stieg damals sehr schnell vom Anwärter („Prospect“) zum Mitglied („Member“) auf. Aber es gab keine Anzeige, die Ermittlungen verliefen im Sande.
Auch ein immer noch auf Youtube anzuschauender Angriff eines Rockers auf einen Polizisten bei Krawallen mit englischen Hooligans im Bahnhofsviertel während der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 wird wohl ebenso wenig dazu taugen, ein Vereinsverbot zu unterfüttern. Der Mann wurde identifiziert, letztlich aber freigesprochen.
Tödliche Messerstiche und feindliche Übernahmen
Bleiben unter dem Strich zwei Ereignisse, derentwegen es für die Frankfurter Höllenengel dennoch „eng“ werden kann, wie es der Richter formulierte. Die tödlichen Messerstiche, die ein Mitglied 2006 einem Türsteher der Diskothek „Cookie’s“ zufügte, könnten das Verbot gegen ein Charter rechtfertigen, weil Funktionäre in gewisser Weise mitgewirkt hätten. Der Präsident soll damals mit einem Anruf dafür gesorgt haben, dass der Mann überhaupt in die Diskothek kam, und ein anderes Mitglied des Vorstands habe ihm nach der Tat zur Flucht verholfen.
Erst recht würde es die Einschätzung des Ministeriums untermauern, die Hells Angels übten rücksichtslos Gewalt aus, um ihre Interessen durchzusetzen, wenn etwa zehn Mitglieder aus Frankfurt neben einigen Freunden aus anderen Clubs für schuldig befunden würden, im Sommer 2010 die als vergleichsweise harmlos geltende Motorradclub „Black Souls“ auf deren Jubiläumsfeier auf einem Grillplatz in der Nähe von Roßdorf überfallen zu haben. Angeblich ging es um eine feindliche Übernahme. Fäuste und Flaschen flogen, Kutten wurden geraubt. Es geht die Kunde, die Frankfurter hätten sogar darauf uriniert.
Die geheimen Regeln der Hells Angels
Allerdings tut sich das Landgericht Darmstadt sehr schwer mit der Vorstellung, einen Prozess führen zu müssen, in dem rund zwei Dutzend Rocker auf der Anklagebank sitzen. Die Anklage liegt seit mehr als einem Jahr vor, aber noch längst ist nicht entschieden, ob und wann das Hauptverfahren eröffnet wird. Die Kutten sind längst zurückgegeben. Man vertrage sich inzwischen wieder, heißt es. Die Verwaltungsrichter in Kassel neigen dazu, erst einmal abzuwarten, was strafrechtlich am Ende davon übrigbleibt, was der Anwalt der Rocker eine „spontane Schlägerei“ nennt.
Blieben noch die geheimen Regeln der Hells Angels, die, so das Ministerium, den wahren Charakter der Gemeinschaft belegten. Darin steht, nach einer Festnahme solle das Member nur den Namen nennen und einen Anwalt verlangen. Aber in der Satzung steht auch, die Mitglieder sollten pünktlich und ehrlich sein. Englischkenntnisse sind erwünscht, die Mehrheit entscheidet, wenn Beschlüsse zu fassen sind. Eigentlich Grundsätze, die jedem Sportverein gut zu Gesicht stehen, merkt Richter Höllein an.
„German Rules“ und „Old Ladies“
Der Ehrenkodex ist eigentlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Aber die „German Rules“ sind bei einer der Durchsuchungen in Frankfurt nun einmal sichergestellt worden. Und so darf das Gericht daraus vorlesen, was es will. Zum Beispiel Regel Nummer 31: Bei Versammlungen seien „Old Ladies“ tabu, steht da. Die beiden Richterinnen im Senat runzeln die Stirn. Der Anwalt klärt auf: Das sei nur so ein Ausdruck, das habe nichts mit dem Alter zu tun. Keine Frau dürfe mitreden.
Der Verwaltungsgerichtshof will in einigen Tagen entscheiden, ob die Frankfurter Hells Angels verboten bleiben.
Nicht lange überlegen!
Burkhard Bortz (vonBartenstein)
- 24.02.2013, 21:17 Uhr