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Gutachten Bürgerbegehren gegen Gartenschau unzulässig

08.02.2012 ·  Das Bürgerbegehren gegen die Landesgartenschau 2014 in Gießen ist zwei Rechtsgutachten zufolge wegen abgelaufener Fristen unzulässig.

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Das Bürgerbegehren gegen die Landesgartenschau 2014 in Gießen ist zwei Rechtsgutachten zufolge wegen abgelaufener Fristen unzulässig. Eine Sprecherin der Stadt bestätigte am Mittwoch Medienberichte, dass die Gutachten mit diesem Ergebnis mittlerweile eingegangen sind. Grund für die verpassten Fristen: Die Fragestellung des Begehrens beziehe sich auf bereits länger zurückliegende Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung.

Die Gutachten wurden vom Gießener Rechtsamt und dem hessischen Städtetag erstellt. Das letzte Wort in der Sache hat an diesem Freitag die Stadtverordnetenversammlung der mittelhessischen Kommune. Sie muss entscheiden, ob es für das Bürgerbegehren - die Vorstufe zu einem Bürgerentscheid - grünes Licht gibt.

Eine Bürgerinitiative steht hinter der Aktion, für die Mitglieder in den vergangenen Wochen rund 4000 Unterschriften gesammelt haben. Die Gegner lehnen die Schau als zu teuer ab und wollen nicht, dass auf dem künftigen Ausstellungsgelände zahlreiche Bäume gefällt werden. Für das Bürgerbegehren hatte die Initiative die Gießener gefragt, ob sie ebenfalls gegen die Fällungen sind und ob sie die Meinung vertreten, dass sich die Stadt für die Gartenbauausstellung nicht weiter verschulden darf.

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