Ein Unternehmen darf in Osthessen nach einem Gerichtsurteil keine Windräder bauen, weil damit Rotmilane getötet werden könnten. Das Verwaltungsgericht Kassel wies die Klage des Unternehmens gegen das Verbot ab, wie das Gericht mitteilte (Az: 4 K 749/11.KS). Die Windkraftanlagen hätten in einem Gebiet im Landkreis Hersfeld-Rotenburg gebaut werden sollen, in dem mehrere Rotmilanpaare brüten. Das Gericht hatte das Urteil bereits Mitte Juni gefällt.
Die Richter argumentierten, bei den Rotmilanen handele es sich um eine gefährdete Greifvogelart, die unter besonderem Schutz stehe. Da die Vögel die Gefahr der Rotorblätter nicht sehen könnten, gebe es für sie eine deutlich erhöhte Gefahr, von den Windenergieanlagen getötet zu werden. Damit werde aber gegen das artenschutzrechtliche Tötungsverbot verstoßen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch Berufung eingelegt werden.
Nichts neues
Marvin Parsons (mapar)
- 05.07.2012, 10:25 Uhr
Wo bleibt die Bundesregierung...
Marcel Pabst (teaki)
- 04.07.2012, 11:50 Uhr
ich wette, ...
Horst Delmen (Dr.Delmen)
- 03.07.2012, 18:56 Uhr
Windräder sind unzuverlässig
Heiko Schmidt (Heiko2012)
- 03.07.2012, 17:23 Uhr
Finde ich super!
Closed via SSO (KlausTheo)
- 03.07.2012, 17:06 Uhr

