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Friedhöfe in Aschaffenburg Bierflaschen und Wellplastik als Grabumrandung

 ·  1500 Gräber auf Friedhöfen in Aschaffenburg entsprechen nicht den städtischen Vorschriften. Jetzt will die Stadt bei Verstößen gegen die Satzung härter durchgreifen.

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Vor knapp anderthalb Jahren hatte die Stadt Aschaffenburg ihre Friedhofssatzung geändert und den Bürgern erlaubt, die Gräber auf den neun Friedhöfen freier zu gestalten. Doch die Liberalisierung der bis dahin sehr restriktiven Gestaltungsvorschriften hat nicht den erwünschten Effekt gehabt, wie die Leiterin des Garten- und Friedhofsamtes, Birgit Schmidt, in der jüngsten Stadtratssitzung berichtete. Nach ihren Worten verstoßen etwa zehn Prozent aller Gräber gegen die Vorschriften. Das sind in Aschaffenburg immerhin 1500 Grabstätten.

Die Stadt will die Verstöße nicht länger dulden und die Satzung durchsetzen. Das kann bedeuten, dass uneinsichtige Besitzer von Gräbern zur Kasse gebeten werden, wenn das Friedhofsamt für das korrekte Erscheinungsbild der Anlagen sorgen muss. Die Stadträte folgten einstimmig den Empfehlungen, die der Friedhofsbeirat ausgesprochen hatte. Dem Gremium gehören Stadträte und der Stadtheimatpfleger sowie Vertreter der Verwaltung, der Bestattungsunternehmen und eines Steinmetzbetriebes an.

„Friedhofsschaffner“

Schmidt zufolge gibt es auffällig viele Satzungsverstöße auf dem Wald- und Nordfriedhof sowie im neuen Teil des Schweinheimer Friedhofs. Nach ihren Angaben sind viele Nutzer, die auf Missstände hingewiesen werden, uneinsichtig und nicht gewillt, den Zustand zu ändern. Die Amtsleiterin betonte, dass es nicht nur um die Ästhetik gehe, sondern dass unerlaubte Einfassungen etwa aus dicken Kieselsteinen die Pflege für die Mitarbeiter des Friedhofs erschwerten und Gegenstände zu Stolperfallen für Besucher werden könnten. Die Gräber sind laut Satzung mit Pflanzen einzurahmen. Stattdessen würden jedoch alle „erdenklichen Materialen“ als Einfassung verwendet, sagte Schmidt.

Die Kontrolleure, die in der Vorlage als „Friedhofsschaffner“ bezeichnet werden, entdeckten auf ihren Rundgängen billige Wellplastik und kleine Zäune aus dem Baumarkt sowie Glasscherben, die als Umrandung dienten. Als den „extremsten Fall“, den sie erlebt habe, bezeichnete Schmidt eine Einfassung aus Bierflaschen, die ihre Mitarbeiter allerdings sofort beseitigt hätten. Einige Hinterbliebene vergrößerten auch das Grabfeld, indem sie Blumenkästen oder Gefäße auf den Weg stellten. Nicht hinnehmen will die Amtsleiterin auch Gräber, die komplett mit Kies überzogen wurden, weil die luftdichte Abdeckung den Verwesungsprozess behindert.

„Allergrößte“ Bedenken gegen die von der Stadt eingeräumte Toleranzgrenze

Die Vorschriften für Grababdeckungen waren mit der neuen Satzung gelockert worden. Seit Ende 2010 darf die Hälfte der Grabfläche mit Steinplatten, Kies oder Splitt bedeckt werden. Im Gegensatz zu früher sind auch Findlinge und Spaltfelsen, Sockel und Farbanstriche bis zu einem Fünftel der Fläche erlaubt. An den Urnenwänden darf Blumenschmuck niedergelegt werden. Halterungen, wie sie häufig vorzufinden sind, sind allerdings nicht zulässig.

Die Einhaltung der Vorschriften ist aus Sicht der Stadt geboten, um auf den Friedhöfen ein würdiges Totengedenken zu ermöglichen und dessen Bedeutung als Grünfläche zu wahren. Nach Angaben Schmidts werden allen Besitzern von Gräbern, die gegen die Satzung verstoßen, großzügige Fristen eingeräumt. Sollten sie jedoch nach drei Schreiben immer noch untätig bleiben, wird das Friedhofsamt die Mängel beseitigen und dem Nutzer die Kosten für die Arbeiten in Rechnung stellen. „Wir werden uns aber immer um eine einvernehmliche Regelung mit den Betroffenen bemühen“, versprach Schmidt. Wenn jemand krank sei oder im Ausland weile, würden Kompromisse gesucht. Keine Nachsicht will sie allerdings gegenüber jenen Bürgern zeigen, die den Standpunkt verträten: Ich lass’ mir nichts sagen, stellte die Amtsleiterin klar.

Stadträtin Brigitte Gans (CSU) äußerte „allergrößte“ Bedenken gegen die von der Stadt eingeräumte Toleranzgrenze. Danach sollen Überschreitungen von bis zu zehn Prozent nicht geahndet werden. Gans hielt das für schwierig. „Wir sollten das gar nicht erwähnen, sondern die Satzung rigoros durchsetzen“, sagte sie.

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Von Matthias Alexander

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