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Frankfurter Oberlandesgericht Lebenslange Haft für Flughafen-Attentäter gefordert

09.01.2012 ·  Der als Flughafen-Attentäter bekannt gewordene junge Frankfurter ausländischer Herkunft soll lebenslänglich hinter Gitter. Dies fordert die Bundesanwaltschaft.

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Der von islamistischer Propaganda aufgehetzte Todesschütze vom Frankfurter Flughafen soll nach dem Willen der Bundesanwaltschaft lebenslang ins Gefängnis. Die Anklagebehörde sprach sich vor dem Oberlandesgericht Frankfurt auch dafür aus, bei dem 21 Jahre alten Angeklagten die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Damit kann er nicht nach 15 Jahren aus dem Gefängnis entlassen werden.

Der im Kosovo geborene Frankfurter ist vor dem Staatsschutzsenat des zweifachen Mordes und des dreifachen Mordversuchs angeklagt. Er hat zu Prozessbeginn gestanden, am 2. März zwei amerikanische Soldaten mit Kopfschüssen getötet und zwei andere mit Schüssen schwer verletzt zu haben. Als Uka auf einen fünften Soldaten zielte, versagte seine Waffe.

Schuss blieb stecken

Die Soldaten waren auf dem Weg nach Afghanistan, deshalb hatte sie der Täter als Zielscheibe ausgewählt. Der Angeklagte schoss vor und in einem Bus auf seine unbewaffneten und völlig überraschten Opfer. Als der Schuss auf sein fünftes Opfer stecken blieb, flüchtete er und wurde kurz darauf im Flughafengebäude festgenommen.

Das Attentat gilt als der erste islamistische Anschlag in Deutschland mit Toten und Verletzten. Nach Einschätzung eines Sachverständigen ist der Angeklagte voll schuldfähig. Er hat vermutlich auch in Kauf genommen, bei dem Attentat selbst ums Leben zu kommen.

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