Offenbach und Mörfelden-Walldorf wollen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Ausbau des Frankfurter Flughafens nicht hinnehmen und haben Verfassungsbeschwerde angekündigt. Auch gestern befassten sich die Reaktionen auf die schriftlichen Gründe aus Leipzig überwiegend mit der Regelung für die sogenannten Nachtrandstunden. Wie berichtet, fordern die Richter, die Nacht dürfe auch nicht zwischen 5 und 6 Uhr sowie zwischen 22 und 23 Uhr durch zu starken Flugbetrieb zum Tag gemacht werden. Sie sehen dies zumindest nach gegenwärtigen Erkenntnissen als gesichert, da das durchschnittliche Kontingent für diese zwei Stunden auf 133 Flüge begrenzt wird.
Der frühere Wirtschafts- und Verkehrsminister Dieter Posch (FDP), der den Planfeststellungsbeschluss entsprechend schon aufgrund der mündlichen Begründung des Urteils geändert hatte, sieht damit sein von der Opposition heftig kritisiertes Vorgehen bestätigt. Auch sein Nachfolger Florian Rentsch (FDP) wies gestern noch einmal darauf hin, dass aus seiner Sicht nunmehr Rechtssicherheit für die Nachtzeit bestehe. Der Minister bewertete es positiv, dass die Urteilsgründe Vorgaben für das noch durchzuführende Planergänzungsverfahren zum Schallschutz bei Gewerbeimmobilien in Flughafennähe enthielten.
Ein „Schnellschuss“ der Landesregierung
Die Grünen-Landtagsfraktion will einen Gutachter damit beauftragen, die Begründung des Bundesverwaltungsgerichts zum Flughafenurteil zu bewerten. Verkehrsminister Rentsch sei mit seiner Einschätzung, die Richter hätten die Position der Landesregierung in eindrucksvoller Weise bestätigt, möglicherweise voreilig, sagte der Grünen-Abgeordnete Frank Kaufmann. Das im Urteil geforderte An- und Abschwellen des Lärms in den sogenannten Nachtrandstunden sei jedenfalls aus Sicht seiner Fraktion mit der vollzogenen Planklarstellung nicht erfüllt worden. Auch die Linkspartei sieht in diesen Zeiten noch Möglichkeiten für eine weiterreichende Lärmreduzierung.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel äußerte Bedenken, dass der „Schnellschuss“ der Landesregierung, mit einer Planklarstellung ein Flugverbot zwischen 23 und 5 Uhr zu verfügen, nicht für Rechtssicherheit sorge, sondern weitere juristische Auseinandersetzungen nach sich ziehen werde.
„Massiver Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung“
Auch der Vorsitzende der Fluglärm-Kommission, Raunheims Bürgermeister Thomas Jühe (SPD), widersprach der Einschätzung, die Regelung für die Nachtrandstunden sei von Leipzig abschließend bestätigt. Jühe verwies auf die zentrale Forderung des Gerichts, die Nacht dürfe auch in diesen Stunden nicht zum Tag gemacht werden, der Verkehr solle vielmehr abends ab- und morgens anschwellen. Wenn auch das Lärmschutzkonzept des Planfeststellungsbeschlusses derzeit diesen Vorgaben entspreche, so lasse die tatsächliche Umsetzung seit der Inbetriebnahme der neuen Landebahn für die Zukunft jedoch Gegenteiliges erwarten, führt der Vorsitzende der Fluglärmkommission aus. Während der Sommerflugplan zwischen 22 und 6Uhr planmäßig nur 67 Flüge vorsehe, seien es Mitte Juli tatsächlich 103 pro Nacht gewesen. Die Kommission erwartet, dass sich diese Entwicklung noch verschärft und bald in den sogenannten Randstunden „tagähnliche“ Zustände herrschen werden. Das Ministerium müsse daher, wie vom Gericht angedeutet, die Auflagen im Planfeststellungsbeschluss ändern. In diesem Zuge sollte laut Jühe auch präzisiert werden, unter welchen Voraussetzungen zwischen 23 und 5 Uhr ausnahmsweise geflogen werden dürfe.
Die Stadt Offenbach will den ihrer Ansicht nach massiven Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung nicht hinnehmen und in Karlsruhe klagen. Der scheidende Stadtrat Paul-Gerhard Weiß (FDP), zuständig für Offenbachs Initiativen gegen den Flughafenausbau, hatte wiederholt kritisiert, dass etwa 80 Prozent des Stadtgebiets von der Siedlungsbeschränkung betroffen seien. Der Bau von Kindergärten, Altenheimen, Schulen und Krankenhäusern sei gar nicht mehr oder nur per Ausnahmegenehmigung möglich. Der künftige Bürgermeister Peter Schneider (Die Grünen) sagte, die Stadt werde ihren Kurs nicht verlassen und für ein wirksames Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr eintreten.
Der „unverzichtbare“ Gang vor das Bundesverfassungsgericht
Der Erste Stadtrat von Mörfelden-Walldorf, Franz-Rudolf Urhahn (Die Grünen), zeigte sich enttäuscht von der schriftlichen Urteilsbegründung der Leipziger Richter. Sie bleibe hinter dem positiven Tenor der mündlichen Begründung zurück. Der Gang vor das Bundesverfassungsgericht sei angesichts der vielen unberücksichtigten Argumente der Kläger für die Stadt Mörfelden-Walldorf deshalb „unverzichtbar“. Urhahn kritisierte, dass die Richter 133 Flüge in den Nachtrandstunden, zwischen 5 und 6 Uhr und von 22 bis 23 Uhr, erlaubt haben. Wie die Forderung der Richter daher umgesetzt werden solle, bleibe aus seiner Sicht ein Rätsel.
Auch nach dem ausführlichen Urteil sieht die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken (Die Grünen) „Nachbesserungsbedarf“. 133 Flugbewegungen in den Nachtrandstunden seien für die Menschen im Rhein-Main-Gebiet „immer noch zu viel“. Außerdem plane Rheinland-Pfalz, die „Night Noise Guidelines“ für nächtliche Lärmgrenzwerte der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ins Landesrecht aufzunehmen. Höfken forderte die hessische Landesregierung auf, „die Vorgaben des Leipziger Gerichts bezüglich des an- und abschwellenden Fluglärms“ zwischen 5 und 6 Uhr beziehungsweise von 22 bis 23 Uhr umzusetzen. Der CDU-Landtagsabgeordnete und frühere Mainzer Umweltdezernent Wolfgang Reichel rief die Menschen aus Rhein-Main auf, weiter an den Montagsdemonstrationen festzuhalten.
Existenzrecht auf Kosten anderer Menschen?
silvia schleimer (gertrudmaria)
- 20.08.2012, 20:21 Uhr
Sehr verehrte Frau Wild, zum Technikfortschritt:
Closed via SSO (wool-web)
- 19.08.2012, 20:51 Uhr
Es lohnt sich eigentlich nicht, mit Argumenten
Kurt J. Fink (KFink)
- 19.08.2012, 11:06 Uhr
wer, ist denn hier so aufgeregt ?
Bernhard Holtmann (proMensch_antiBouffier)
- 18.08.2012, 23:51 Uhr
Sehr geehrte Frau Wild, ...
Closed via SSO (wool-web)
- 18.08.2012, 13:12 Uhr

