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Donnerstag, 20. Juni 2013
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Frankfurter Flughafen Gutachten: Nur Fraport kann Lärm noch beschränken

 ·  Ein Rechtsgutachten im Auftrag der SPD sieht Fehler bei der Festschreibung des Nachtflugverbots am Frankfurter Flughafen durch die Landesregierung.

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Der SPD-Fraktion im hessischen Landtag liegt ein neues Rechtsgutachten vor, demzufolge auch eine rot-grüne Landesregierung keine administrativen Möglichkeiten mehr hätte, um Nutzungsbeschränkungen am Frankfurter Flughafen für mehr Lärmschutz durchzusetzen. Nur der Flughafenbetreiber Fraport könne per Antrag noch eine „Änderung der betrieblichen Regelungen“ anstoßen, heißt es in dem Papier, das der Rhein-Main-Zeitung vorliegt.

SPD-Fraktionschef Thorsten Schäfer-Gümbel äußerte auf Anfrage, die Landesregierung habe ursprünglich Eingriffsmöglichkeiten gehabt, wenn sie ein Planergänzungsverfahren eingeleitet hätte. Das habe der inzwischen ausgeschiedene Wirtschafts- und Verkehrsminister Dieter Posch (FDP) aber mit der „rechtsverletzenden“ Planklarstellung absichtlich verhindert.

Dem Gutachten zufolge sind deshalb für die Landesregierung alle Fristen verstrichen, innerhalb derer sie noch Änderungen hätte erreichen können.

Mehr zu diesem Thema lesen in der Ausgabe der Rhein-Main-Zeitung vom Mittwoch, 23. Januar 2013.

Quelle: F.A.Z.
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Wirtschaftsredakteur in der Rhein-Main-Zeitung.

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