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Von Zivilstreife gefilmt 6000 Euro Geldstrafe für Autobahn-Drängler

06.07.2009 ·  Weil er auf der A 5 bei Frankfurt sieben Vordermänner von der Spur drängte, muss ein Autofahrer 6000 Euro Strafe zahlen. Er entschuldigte sich bei den Genötigten und führte giftige Dämpfe auf einer von ihm betreuten Baustelle als Grund für seine Drängelei an.

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Mit dichtem Auffahren und Lichthupe hat ein Bauunternehmer im Juli vergangenen Jahres auf der Autobahn 5 sieben Fahrzeuge bedrängt. Am Montag ist der 63-Jährige nun vom Amtsgericht Frankfurt wegen Nötigung zu 6000 Euro verurteilt worden. Der Angeklagte hatte in Fahrtrichtung Kassel zwischen Zeppelinheim und Friedberg innerhalb von nur einer halben Stunde die Fahrzeuge von der linken Fahrspur verscheucht, um überholen zu können. Dabei wusste er allerdings nicht, dass er von einem Zivilfahrzeug der Polizei verfolgt wurde. Dieses hatte der Angeklagte, der mit einem Opel Vectra unterwegs war, zuerst genötigt.

Vor Gericht wurde die Videoaufzeichnung der Polizeibeamten nicht benötigt, da der Angeklagte sich geständig zeigte. Er sei an jenem Vormittag dringend auf eine von ihm betreute Baustelle gerufen worden, verteidigte er sich. In einem Haus hätten sich giftige Dämpfe entwickelt, die bei den Bewohnern bereits gesundheitliche Beschwerden verursachten.

Entschuldigung bei Genötigten

Deshalb sei er während der Fahrt in Panik geraten und zu schnell gefahren. Der 63-Jährige entschuldigte sich bei den Genötigten. Er wies darauf hin, dass er seit fast 50 Jahren durchschnittlich 45.000 Kilometer im Jahr fahre und sich noch nie etwas habe zuschulden kommen lassen.

Das Gericht ließ sich von diesen Umständen milde stimmen. So konnte der Angeklagte nach dem Urteil seinen Führerschein wieder bei der Staatsanwaltschaft abholen. Acht Monate hatte er darauf verzichten müssen, was für den selbstständigen Geschäftsmann offenbar starke finanzielle Nachteile hatte. „Wir glauben, dass Sie aus dem Vorfall gelernt haben und künftig nicht mehr ein solches Fahrverhalten an den Tag legen, selbst wenn Sie in Eile sind“, begründete der Vorsitzende Richter Felix Rupp das Urteil. Selbst Ärzte dürften bei einem Einsatz mit dem Privatwagen nicht die Geschwindigkeit missachten oder andere Autofahrer nötigen, betonte er.

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