Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat am Freitag die letzte Teilklage gegen die Wartungshalle für den neuen Riesenjet Airbus A380 am Frankfurter Flughafen abgewiesen. Grundlage der Entscheidung war nach Angaben des Gerichts ein umfangreiches Gutachten zur zusätzlichen Lärmbelastung, die durch Probeläufe der Triebwerke entstehen. Darin konnte nicht nachgewiesen werden, dass die früheren Messungen zum angegriffenen Planfeststellungsbeschluss falsch waren (Az.: 11 C 216/05).
Das Gericht hatte den Bau der Lufthansa-Wartungshalle bereits im Jahr 2005 grundsätzlich genehmigt und danach noch mehrere weitere Urteile zu dem Thema gefällt. Noch nicht entschieden waren aber Klagen der Stadt Neu-Isenburg und zweier Privatleute aus Frankfurt- Zeppelinheim, die Lärmschutzauflagen verlangt hatten.
Ohnehin sei der angegriffene Feststellungsbeschluss inhaltlich längst überholt, führte das Gericht weiter aus. Tatsächlich sei die Frage der Wartungshalle und der Triebwerksprobeläufe durch den neueren Beschluss zum Ausbau des Flughafens längst ganz anders und umfassend geregelt.

