30.10.2009 · Der Suhrkamp Verlag übergibt seine Archive dem Deutschen Literaturarchiv Marbach. Die Goethe-Universität verliert alle Bestände.
Von Florian Balke, FrankfurtDer Suhrkamp Verlag übergibt seine Archive dem Deutschen Literaturarchiv Marbach. In einer gemeinsamen Erklärung haben beide Seiten gestern mitgeteilt, einen entsprechenden Vorvertrag unterzeichnet zu haben. Er sieht vor, dass die Archive der Verlage Suhrkamp und Insel noch in diesem Jahr nach Marbach kommen. Die Goethe-Universität Frankfurt, die seit 2002 Teile des Suhrkamp-Archivs als Dauerleihgabe erschließt und ein eigenes Kaufangebot für sämtliche Bestände der Verlagsgruppe vorgelegt hatte, geht leer aus. An Marbach verliert sie darüber hinaus auch das Uwe-Johnson-Archiv, dessen Bestände Siegfried Unseld ihr schon 1984 als Depositum übergeben hatte. Wann die Universität ihre Bestände abgeben muss, ist unklar. Universitätspräsident Werner Müller-Esterl sagte auf Anfrage, für Marbach gehe die Übernahme der Bestände aus den Kellern des Verlagssitzes in der Frankfurter Lindenstraße vor.
Frankfurts Oberbürgermeisterin Petra Roth (CDU) bedauerte die Entscheidung der Verlagsgeschäftsführung. Die Stadt habe alles dafür getan, das Erbe Peter Suhrkamps und Siegfried Unselds am Ort seiner Entstehung zu bewahren und zu erforschen. Ähnlich äußerte sich Eva Kühne-Hörmann (CDU), Hessens Ministerin für Wissenschaft und Kunst, die das gemeinsame Bemühen von Land, Stadt und Universität um den Verbleib der Archive in Hessen hervorhob. Nach dem Bekanntwerden der Verkaufspläne hatte Müller-Esterl den Schulterschluss mit dem Frankfurter Magistrat und der hessischen Landesregierung gesucht. Den Kaufpreis, von dem relativ rasch klar war, dass er einen hohen einstelligen Millionenbetrag erreichen würde, wollten die drei hessischen Bieter zu je einem Drittel übernehmen.
Goethe-Univeristät erhält „privilegierte Position“ bei der Auswertung der Archive
Im Spätsommer ging dem Verlag eine Absichtserklärung der Hessen zu, die Suhrkamp nach Darstellung mehrerer Beteiligter nicht mehr schriftlich beantwortet hat. Auch auf das anschließend gemachte Kaufangebot, das auf der Schätzung des Archivwerts durch einen unabhängigen Sachverständigen beruhte, habe Suhrkamp kaum reagiert. An einem Gespräch im Wiesbadener Finanzministerium, bei dem es um einen Kaufpreis von sieben Millionen Euro gegangen sein soll, nahm Verlegerin Ulla Unseld-Berkéwicz nicht mehr selbst teil.
Frankfurts Kulturdezernent Felix Semmelroth (CDU) sagte, er sei sich sicher, dass es kein ernsthaftes Interesse des Verlags an einem Verkauf der Archive nach Hessen gegeben habe. Müller-Esterl teilte diesen Eindruck. Er hob die gemeinsame Erklärung von Goethe-Universität und Deutschem Literaturarchiv hervor, die gestern ebenfalls verkündet wurde. Sie sieht vor, dass die Hochschule bei der Auswertung der Archive in Marbach eine „privilegierte Position“ erhält. Geplant ist die Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft zur Koordinierung der Forschung. Beabsichtigt ist darüber hinaus ein gemeinsam verwaltetes Stipendienprogramm.
Frankfurter Wissen über das Archiv zugänglich machen
Der Beschluss dürfte dazu dienen, Marbach das Frankfurter Wissen über die schon erschlossenen Teile der Archive zugänglich zu machen und die bislang an der Erforschung der Bestände beteiligten Wissenschaftler institutionell aufzufangen. Müller-Esterl sagte, die Erklärung sei „relativ rasch“ verabredet worden. Wer die Maßnahmen bezahle, sei noch nicht ausgehandelt. Der Beschluss sei ohne Beteiligung des Verlags zustande gekommen.
Das Frankfurter Landgericht hat unterdessen den Befangenheitsantrag des Verlags gegen die Richterin im Verfahren Joachim Unseld gegen Suhrkamp abgelehnt. Sollte der Verlag gegen die Ablehnung seines Antrags Widerspruch einlegen, würde der Prozess an das Oberlandesgericht verwiesen. Andernfalls könnte es zu einem Urteil kommen, das Auswirkungen auf den Verkauf der Archive haben könnte. Sollte das Landgericht der Geschäftsführung bescheinigen, sie hätte vor dem Umzugsbeschluss den Konsens mit den Gesellschaftern suchen müssen, könnte dies bedeuten, dass auch über den Verkauf der Archive eine Gesellschafterversammlung befinden müsste. Eine für Anfang des Monats anberaumte Sitzung war abgesagt worden.