27.12.2007 · Keine Revolution soll es sein, sondern ein weiterer Schritt auf dem Weg in eine erfolgreiche Zukunft: Zum 1. Januar wird die Frankfurter Universität, was sie schon einmal war - eine Stiftungshochschule.
Von Sascha ZoskeKeine Revolution soll es sein, sondern ein weiterer Schritt auf dem Weg in eine erfolgreiche Zukunft: Beinahe bescheiden formuliert der Frankfurter Universitätspräsident Rudolf Steinberg, was er sich von der Umwandlung seiner Hochschule in eine Stiftung öffentlichen Rechts erwartet. Ein Traditionsbruch ist die Status-Änderung, die zum 1. Januar in Kraft tritt, tatsächlich nicht. Die Universität wird keineswegs privatisiert - sie bleibt, wie es im hessischen Hochschulgesetz heißt, eine Einrichtung des Landes, das weiterhin als Hauptgeldgeber auftritt. Nicht revolutionär, sondern im guten Sinne restaurativ ist auch eines der Hauptargumente, mit dem Steinberg für die Umwidmung geworben hat: Die Universität besinne sich damit auf ihre Anfänge als eine von Frankfurter Bürgern getragene Stiftungshochschule.
Ähnlich wie im Gründungsjahr 1914 sollen sich nach dem Wunsch des Präsidenten nun wieder Mäzene und Sponsoren um die größte hessische Universität verdient machen. Private Geldgeber sollen in eine Bildungsstätte investieren, die dank ihrer Konstitution als Stiftung mehr Freiheiten genießen wird als jede andere Hochschule des Landes (siehe Kasten). Der Gewinn an Autonomie erleichtert nach Steinbergs Überzeugung Spitzenleistungen in der Forschung und verbessere auch die Lehre. Einige Gönner hat der Juraprofessor schon überzeugen können, allen voran die Vermögensverwalter der Frankfurter Bankierswitwe Gertrud Kassel, aus deren Nachlass die Universität im Juli 33 Millionen Euro erhielt.
20 Millionen Euro als Grundbetrag vom Land
Die hessische Regierung, die das Unternehmen „Stiftungs-Uni“ von Anfang an gefördert hat, will das Bürger-Engagement nun ihrerseits honorieren. Außer einem Grundbetrag von 20 Millionen Euro bekommt die Universität nach dem sogenannten Matching-Fund-Prinzip für jeden Euro, den sie von privater Seite einwirbt, einen Euro aus dem Landesetat - bis zu einer Grenze von 50 Millionen Euro. Laut Steinberg wird sich das Stiftungskapital, basierend auf der Kassel-Spende, dem Komplementärzuschuss des Landes und dessen Basisgabe, zunächst auf etwa 84 Millionen Euro belaufen. Geld, das nicht ausgegeben werden darf, von dessen Erträgen aber Vorhaben der Universität gefördert werden sollen, beispielsweise die Berufung hervorragender Professoren.
Im Bewusstsein, in Wissenschaftsminister Udo Corts (CDU) einen willigen Partner zu haben, hat Steinberg das Stiftungsprojekt mit großem Druck vorangetrieben. Nur neun Monate lagen zwischen dem Bekanntwerden seines ausformulierten Konzepts und dem Beschluss der Unionsmehrheit im Landtag, die Neuordnung der Universität im Hochschulgesetz festzuschreiben. Für diese Eile sind Minister und Uni-Präsident scharf kritisiert worden. SPD und Grüne im Landtag, Gewerkschafter und Studentenvertreter warfen Steinberg vor, die Umwandlung „durchzupeitschen“, um sich selbst mehr Macht zu sichern und die Universität immer stärker dem Einfluss der Wirtschaft zu öffnen.
Fundamentale Einwände bei Landtags-Opposition
Skeptisch reagierte auch der Personalrat, der die Sorge vieler Uni-Mitarbeiter artikulierte, durch den Übergang in die Stiftungsuniversität Nachteile zu erleiden. Einen Teil dieser Bedenken konnte Steinberg ausräumen. In einer Dienstvereinbarung wurde unter anderem festgelegt, dass Beschäftigte der Universität zehn Jahre Kündigungsschutz genießen und niemand durch die Status-Änderung schlechter gestellt werden darf. In den Gesprächen mit dem Präsidium habe der Personalrat „sehr viel erreicht“, urteilt seine Vorsitzende Petra Buchberger. Es seien aber noch einige Punkte zu klären. Mit Spannung sieht Buchberger den nun anstehenden Verhandlungen über einen eigenen Tarifvertrag zwischen Universität und Gewerkschaften entgegen. Das Land, noch immer wichtigster Finanzier der Hochschule, wünsche sich eine möglichst lange Wochenarbeitszeit, und es sei zu befürchten, dass die Universität diesem Druck nachgebe. Steinberg strebt nach eigenen Worten einen Abschluss zwischen 38,5 und 42 Stunden an, und er macht auch deutlich: „Das Land wird für höhere Personalkosten nicht aufkommen.“
Während es bei den Meinungsverschiedenheiten zwischen Präsident und Personalvertretern mittlerweile um Details geht, bleiben die Einwände von AStA und Landtags-Opposition fundamental. SPD und Grüne stört vor allem die neue starke Rolle des Hochschulrats, dem Vertreter von Wirtschaft, Kultur und Berufspraxis angehören werden. Das Gremium darf zum Beispiel Kandidaten für die Wahl zum Uni-Präsidenten vorschlagen; außerdem muss es Satzungen, Entwicklungspläne und Tarifverträge genehmigen. Für Michael Siebel, den hochschulpolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, geht das zu weit: „Der Hochschulrat darf keine Entscheidungsgewalt haben“, findet er. Seine Kollegin Sarah Sorge von der Grünen-Fraktion würde dem Rat zwar ein Mitspracherecht in manchen Fragen zubilligen, nicht aber bei der Bestellung des Präsidiums und der Geldverteilung.
Präsident weist Kritik zurück
Den Darmstädter Siebel ärgert zudem die „Bevorzugung“ der Frankfurter Universität durch das Matching-Fund-System. Darüber kann sich die Frankfurterin Sorge nicht aufregen, wohl aber über das ihrer Meinung nach unangemessene Tempo, mit dem der Wechsel zum Stiftungsmodell betrieben worden sei. Es gehe auch anders, wie der Blick nach Darmstadt zeige: An der Technischen Universität, die seit 2005 Autonomiestatus genießt, seien die Angehörigen der Hochschule stärker in den Umwandlungsprozess einbezogen worden.
Steinberg weist diese Kritik zurück. Er ist überzeugt, dass allen begründeten Bedenken Rechnung getragen wurde. So sei zum Beispiel vorgesehen, dass Hochschulrat und Senat für die Suche nach Präsidenten-Kandidaten eine paritätisch besetzte Findungskommission bildeten. Überhaupt ist der Senat - der bei Enthaltung des studentischen Vertreters dem Stiftungskonzept zugestimmt hat - nach Ansicht des Präsidenten der eigentliche Gewinner der Reform: Er könne nun zum Beispiel über die Berufungssatzung und Fragen des Zugangs zur Hochschule entscheiden. Das Risiko, dass private Finanziers Einfluss auf die Inhalte von Forschung und Lehre nehmen, sieht der Präsident durch einen „Stifterkodex“ gebannt, der festlegt, welche Formen der Zuwendung erwünscht sind.
Von größeren Vollmachten der Hochschulgremien und der Erschließung zusätzlicher Geldquellen profitieren nach Überzeugung des Präsidenten nicht nur Elite-Wissenschaftler, sondern alle, die dann unter besseren Bedingungen lernen und forschen könnten: „Letztlich dient das ganze Projekt den Studierenden und Absolventen der Universität. Wenn es der Hochschule besser geht, werden auch die Chancen des Nachwuchses besser.“