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Umwelt Feinstaubbelastung: Klage schon vorbereitet

31.03.2005 ·  Nach Berlin und München ist in den nächsten Wochen auch in Frankfurt mit einer Klage wegen der Feinstaubbelastung zu rechnen. Rechtsanwalt Matthias Möller-Meinecke, spezialisiert auf Umweltrecht, sagte ...

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Nach Berlin und München ist in den nächsten Wochen auch in Frankfurt mit einer Klage wegen der Feinstaubbelastung zu rechnen. Rechtsanwalt Matthias Möller-Meinecke, spezialisiert auf Umweltrecht, sagte dieser Zeitung, einen entsprechenden Antrag habe er für den Fall vorbereitet, daß der von der Europäischen Union (EU) festgelegte Grenzwert überschritten werde. Seit Beginn dieses Jahres darf die Atemluft maximal an 35 Tagen im Jahr mehr als 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter enthalten. Bei der Meßstation an der Friedberger Landstraße in Frankfurt wurde dieser Wert bis Mitte dieser Woche schon 24mal erreicht; auch in Darmstadt läßt sich schon absehen, wann die Grenze überschritten wird.

Möller-Meinecke zielt darauf ab, daß das Verwaltungsgericht in einem Eilbeschluß die Stadtverwaltung verpflichtet, "effektive Maßnahmen" zu ergreifen, um die Gefahr für die Gesundheit der Anwohner zu reduzieren. Konkrete Forderungen, wie ein temporäres Fahrverbot für Dieselfahrzeuge ohne Rußfilter oder die Einführung einer Maut, werde er jedoch nicht erheben, weil dafür die gesetzliche Grundlage fehle. Denkbar sei, daß die Stadt, wenn sie denn vom Gericht dazu verpflichtet werde, etwa Verkehrsbeschränkungen veranlasse oder Straßen und Gehwege bewässere, um die Feinstäube so zu binden.

Im Prinzip sieht der Jurist aus Weimar, der auch bei Gegnern des Flughafenausbaus in der Region ein gefragter Mann ist, keine Hindernisse, aus der EU-Richtlinie Ansprüche einzelner Bürger herzuleiten. Klageberechtigt seien vor allem Anwohner von Straßen, an denen entsprechende Belastungen festgestellt werden. Die Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz biete die normative Grundlage, das EU-Recht bei den lokalen Verwaltungsgerichten einzuklagen. In Berlin hat vor zehn Tagen die Deutsche Umwelthilfe namens eines Anwohners die erste Klage dieser Art eingereicht. Sie verlangt kurzfristige Reaktionen des Senats und richtet sich gegen die zeitliche Perspektive des Luftreinhalte- und Aktionsplanes in der Hauptstadt, der erst von 2008 an Verbesserungen vorsieht.

In München, wo erstmals in Deutschland der EU-Grenzwert zum 35. Mal in diesem Jahr überschritten wurde, ging der Anwalt der Umweltschützer ins Detail: Mit der Klage gegen die Stadt und die Bezirksregierung Oberbayern will er ein Fahrverbot für Lastwagen in einer Durchfahrtsstraße erreichen. Einwänden, den Kommunen fehle die Kompetenz, EU-Recht auf diese Weise Geltung zu verschaffen, widersprechen die Anwälte: Die Straßenverkehrsordnung gebe den Stadtverwaltungen durchaus das Instrumentarium an die Hand.

Unabhängig von den vermutlich demnächst anstehenden Verfahren vor einigen Verwaltungsgerichten in der Region hat Rechtsanwalt Möller-Meinecke im Auftrag der FAG-Fraktion im Frankfurter Römer bei der EU-Kommission in Brüssel Beschwerde gegen die Bundesrepublik "wegen Nichtbeachtung des Gemeinschaftsrechts" erhoben. Entgegen der besagten Richtlinie vom April 1999 habe Deutschland nicht dafür gesorgt, "daß das Ziel der Richtlinie, die Belastung der Atemluft durch krebserregende beziehungsweise gesundheitsschädigende Feinstaubpartikel zu mindern, umgesetzt wird", heißt es zur Begründung. Mündete die Beschwerde wie beabsichtigt in eine Vertragsverletzungsklage, könnte der Bundesrepublik ein Zwangsgeld drohen, für das die Bundesregierung womöglich Länder und Kommunen in Regreß nehmen würde. Das alles ist jedoch höchst hypothetisch: Bis letztlich der Europäische Gerichtshof über Zahlungen entscheidet, vergehen Jahre. (hs.)

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