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Streit um Vollverschleierung Burka-Trägerin verzichtet auf Stelle bei Stadt Frankfurt

03.02.2011 ·  Nach der Elternzeit wollte sie mit einer Burka im Frankfurter Bürgeramt arbeiten - und stieg mit diesem Ansinnen auf harten Widerstand. Hessen erließ sogar ein Burka-Verbot in Amtsstuben. Nun ist das Arbeitsverhältnis aufgelöst worden - ohne Abfindung.

Von Stefan Toepfer und Ralf Euler
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Die Muslima, die nach einer Elternzeit ihre Stelle im Frankfurter Bürgeramt vollverschleiert wieder antreten wollte, ist keine städtische Mitarbeiterin mehr. Wie Personaldezernent Markus Frank (CDU) am Donnerstag mitteilte, ist das Arbeitsverhältnis zum 31. Januar einvernehmlich beendet worden. Die Frau hatte am 1. Februar wieder zum Dienst kommen wollen, ihren Wunsch, sich voll zu verschleiern, hatte Frank aber abgelehnt und dafür breite Rückendeckung in der Stadt bekommen. Per Erlass verbot Innenminister Boris Rhein (CDU) allen Landesbediensteten das Tragen einer Burka.


Frank teilte weiter mit, dass die Mitarbeiterin die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorgeschlagen habe - unter Abwägung ihres Interesses auf Weiterbeschäftigung und ihres Interesses auf Religionsausübung. Durch die Kooperationsbereitschaft der Frau habe der Konflikt in sehr kurzer Zeit gelöst werden können. Frank bedauerte das Ausscheiden der langjährigen Mitarbeiterin. Eine Abfindung oder sonstige finanzielle Leistung habe es nicht gegeben. Frank sagte, die Stadt habe mit ihrer konsequenten Haltung „wehrhafte Liberalität“ gezeigt. Auch nach dem Ende des Falls wolle er sich für eine schriftlich fixierte Regelung einsetzen.

Die SPD-Landtagsfraktion warf dem Minister Aktionismus vor


Rheins Erlass stellt klar, dass das Tragen eines Vollschleiers im öffentlichen Dienst des Landes „dienst-, disziplinar- und arbeitsrechtliche Konsequenzen“ haben kann. Die Anweisung diene zur „Klarstellung der Rechtslage“. Nach Paragraph 68 des Hessischen Beamtengesetzes haben sich Beamte im Dienst politisch, weltanschaulich und religiös neutral zu verhalten. Insbesondere dürfen sie Kleidungsstücke, Symbole oder andere Merkmale nicht tragen, „die objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die Neutralität ihrer Amtsführung zu beeinträchtigen oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Frieden zu gefährden“.


Die Burka, so heißt es weiter, könne als Zeichen einer Haltung gegen die Werte der westlichen Welt, die auch dem Grundgesetz und der hessischen Verfassung zugrunde lägen, verstanden werden. „Auf die eigene Bewertung der Amtsträger kommt es dabei nicht an.“ Den Gemeinden, Gemeindeverbänden und sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts empfiehlt Rhein, sich dieser Rechtsauffassung anzuschließen.


Die SPD-Landtagsfraktion warf dem Minister Aktionismus vor. Das „Getöse um das angeblich neue Burka-Verbot“ erfülle den politischen Tatbestand der Vorspiegelung falscher Tatsachen, so der Abgeordnete Gerhard Merz. Dass das Tragen eines Vollschleiers im öffentlichen Dienst mit der Rechtslage nicht in Einklang stehe, sei seit langem klar , sagte seine Fraktionskollegin Nancy Faeser.

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Jahrgang 1965, Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung.

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