23.10.2008 · Wenn private Investoren oder die öffentliche Hand Bauprojekte ausschreiben, werden häufig nur renommierte Architektenbüros berücksichtigt. Die kleinen kommen gar nicht erst zum Zug. Stadtplanerisch ist das ein Verlust.
Von Matthias AlexanderEinen Architektenwettbewerb hatte die Stadt Frankfurt vom Investor verlangt. Und tatsächlich lud die Vivico Real Estate ein halbes Dutzend Büros ein, Vorschläge für die Gestalt des 185-Meter-Turms namens „T 185“ an der Friedrich-Ebert-Anlage einzureichen. Es handelte sich durchweg um bekannte Namen der Zunft. Christoph Mäckler und Christoph Ingenhoven waren dabei, außerdem AS&P, Gruber + Kleine-Kraneburg, Sauerbruch Hutton und MSM.
Vor einigen Monaten dann wurde der Öffentlichkeit der Siegerentwurf vorgestellt, es war der Vorschlag Mäcklers. Dem Wunsch der F.A.Z., auch die unterlegenen Entwürfe ansehen und ihren Lesern präsentieren zu dürfen, wollte die Vivico nicht entsprechen. Das könne für die Vermarktung schädlich sein, äußerte eine Sprecherin des Unternehmens auf Anfrage.
Private Investoren würden die Aufträge am liebsten direkt vergeben
An diesem Vorgang sind mehrere Entwicklungen abzulesen, die nicht nur in Architektenkreisen Verärgerung hervorrufen. Zum einen werden von Investoren immer weniger Büros zu den Auswahlverfahren eingeladen; früher war es durchaus üblich, dass sich auch private Bauherren auf offene Wettbewerbe mit einer hohen Teilnehmerzahl eingelassen haben. So hatte die Deutsche Bank noch im Jahr 1999 für ihr Turmprojekt „Max“ in der Frankfurter Innenstadt einen anonymen internationalen Wettbewerb ausgelobt, an dem sich mehr als 100 Büros beteiligten.
Inzwischen aber kommen fast nur noch sogenannte Gutachterverfahren vor, bei denen eine begrenzte Zahl von Büros tätig wird. Das verringert den Aufwand, der mit den Wettbewerben verbunden ist, enorm. Zugleich tun sich die Investoren leichter, schon während der Arbeit am Entwurf so einzugreifen, dass das Ergebnis ihren Anforderungen entspricht. Die Gefahr, dass sich das öffentlich präsentierte Wettbewerbsergebnis als nicht realisierbar erweist, ist damit gebannt.
Zum Wettbewerb für das heutige Palais-Quartier auf dem Telekom-Areal an der Zeil waren 2002 vom Investor MAB nur sieben Büros eingeladen worden. Und auch für das geplante Hochhaus auf dem Degussa-Areal am Main hat der Eigentümer DIC in diesem Jahr erst auf Druck der Stadt zugesagt, mehrere Büros anzusprechen – am liebsten hätte er den Auftrag direkt vergeben.
Öffentliche Hand von 206.000 Euro an zur Ausschreibung gezwungen
Die Begrenzung der Teilnehmerzahl führt dazu, dass vor allem etablierte Büros zum Zuge kommen, die sich schon einen Namen gemacht haben. Jüngeren, aufstrebenden Architekten fällt es dagegen immer schwerer, an größere Aufträge von privaten Investoren zu kommen. Doch nicht nur aus Sicht der unterlegenen Architekten, sondern auch aus dem Blickwinkel der Öffentlichkeit ist es ärgerlich, wenn nur der Siegerentwurf eines Wettbewerbs präsentiert wird. Die Entscheidung der Jury ist dann nicht mehr nachvollziehbar – was gerade im Fall von großen Gebäuden wie Hochhäusern, die das Stadtbild nachhaltig prägen, unangemessen ist.
Anders als ein privater Bauherr ist die öffentliche Hand gesetzlich gezwungen, von einem Planungshonorar in Höhe von 206.000 Euro an die Planungsleistung europaweit auszuschreiben. Die Europäische Zentralbank etwa hat für ihren neuen Hauptsitz auf dem Großmarkthallen-Areal ein offenes Wettbewerbsverfahren gewählt, dem allerdings eine Art Qualifizierungsrunde vorausging. Um die Flut der zu erwartenden Bewerbungen etwas zu kanalisieren, wurde unter anderem der Nachweis eines Mindestumsatzes verlangt. Daneben wurde eine begrenzte Anzahl von jüngeren Büros zugelassen, von der die Erfüllung aller Kriterien nicht erwartet werden konnte.
Die Masse von Teilnehmern an Wettbewerben der öffentlichen Hand, die der Theorie nach ein Maximum an guten Ideen hervorbringen soll, hat immer öfter jedoch den gegenteiligen Effekt: Weil die Siegchancen der einzelnen sinken, investieren viele Teilnehmer weniger Arbeit in ihre Entwürfe. Erfolgreiche Büros lehnen es inzwischen sogar oft ab, sich an solchen Wettbewerben zu beteiligen. Das gilt zum Beispiel für den Umbau der Kleinmarkthalle, den die Stadt europaweit ausschreiben musste. Etliche prominente Frankfurter Büros wie KSP Engel und Zimmermann, die an der anspruchsvollen und prominenten Bauaufgabe durchaus Interesse gehabt hätten, winkten ab.
Wirtschaftlichkeit kommt oft vor Ästhetik
Kein Wunder, dass auch Bund, Land und vor allem Kommunen immer häufiger den Aufwand scheuen, der mit der Auslobung eines solchen Wettbewerbs verbunden ist. Bestimmte Vorauswahlverfahren wie im Fall der EZB sind eine Möglichkeit. Umgehen lässt sich die lästige Pflicht aber auch durch öffentlich-private Partnerschaften, sogenannte Public-Private Partnerships (PPP). In diesen Fällen wird nicht nur die Architektur, sondern auch der Bau und der Betrieb eines Gebäudes ausgeschrieben. Der beste soll den Auftrag erhalten – und in der Regel ist das der günstigste Bieter. Die architektonische Qualität der zur Wahl stehenden Entwürfe bei der Entscheidung zu berücksichtigen ist schwierig.
So ist etwa im Fall des Bildungszentrums Ostend jener Entwurf, den ein Gremium als den architektonisch besten ausgewählt hatte, nicht zum Zug gekommen, weil das damit verbundene Angebot etwas teurer war als das des günstigsten Anbieters. Dieser kam denn auch zum Zug. Auch die ästhetische Qualität jener vier Schulbauten, die der Baukonzern Hochtief derzeit für die Stadt saniert und neu errichtet, lässt sehr zu wünschen übrig. Zu den Bauten zählen das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium in Sachsenhausen und das Bildungs- und Kulturzentrum Höchst. Die Bauaufsicht konnte zwar kleinere Änderungen an den weitgehend abgeschlossenen Entwürfen erreichen, im übrigen waren auf Seiten der Stadt aber vor allem Kämmerei und Stadtschulamt beteiligt. Mithin standen funktionelle und wirtschaftliche Kriterien im Vordergrund.
Da überrascht es nicht, dass die hessische Architektenkammer auf eine veränderte Ausgestaltung der PPP-Verfahren dringt. Sie weist darauf hin, dass sich PPP und Wettbewerbe keineswegs ausschlössen. So könnte die Entscheidung unter den Anbietern zunächst nur nach wirtschaftlichen Kriterien fallen. Der Investor, der zum Zuge kommt, müsste dann in einem zweiten Schritt aber einen Wettbewerb veranstalten.
Hoffen auf größere Wettbewerbe
Nach Ansicht der Architektenkammer kommt den Städten eine Vorbildfunktion zu, wenn es um die Pflege des Wettbewerbswesens gehe. Die Stadt Wiesbaden etwa verhalte sich vorbildlich; sie habe Versicherungsunternehmen animieren können, Wettbewerbe auszuschreiben. Frankfurt schreibt im neuen Hochhausrahmenplan immerhin fest, dass Bauherren von Türmen zur „Durchführung von Wettbewerben oder wettbewerbsähnlichen Verfahren“ verpflichtet werden sollen. Nach Angaben des Planungsdezernats soll es auch für geförderte Wohnungsbauprojekte mit mehr als 50 Wohneinheiten konkurrierende Entwurfsverfahren geben. „Wir erhoffen uns größere Wettbewerbe“, sagt ein Dezernatssprecher. Mit dem Verfahren, wie es die Vivico im Fall des „T 185“ gewählt habe, sei man im Prinzip jedoch zufrieden.
Auch sonst ist die Architektenkammer in Wiesbaden darum bemüht, den Wettbewerbsgedanken zu stärken. Unter Federführung von Kammerpräsidentin Barbara Ettinger-Brinckmann, deren Kasseler Büro auf die Organisation von Wettbewerbsverfahren spezialisiert ist, hat eine Arbeitsgruppe bei der Bundesarchitektenkammer neue Richtlinien für Planungswettbewerbe ausgearbeitet. Sie werden zum Januar vom Bundesbauministerium für alle in Kraft gesetzt. Es ist laut Kammer gelungen, die teilweise hochkomplexen Vorgaben so zu vereinfachen, dass sie auch für private Bauherren praktikabel sind. Sie sollen für sich maßgeschneiderte Lösungen finden können. Zugleich sollen die Länder und Kommunen bewogen werden, auch bei kleinen Vorhaben Wettbewerbe auszuschreiben.
Matthias Alexander Jahrgang 1968, Ressortleiter des Regionalteils der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
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