Die Stadtverordneten stecken in einem Dilemma: Stimmen sie am Donnerstag gegen die Vergabe des PPP-Auftrags, können das Bikuz in Höchst, die Carl-von-Weinberg-, die Freiherr-vom-Stein- und die Heinrich-Kleyer-Schule nicht saniert werden. Tausende Schüler, Eltern und Lehrer müssten weiter mit maroden Einrichtungen leben.
Stimmen sie zu, segnen sie ein Verfahren ab, das lange Zeit nicht professionell bearbeitet wurde: Erst seit wenigen Tagen liegen alle Unterlagen für eine solide Entscheidung vor. Je nach Gutachter ist eine öffentlich-private Partnerschaft oder ein städtischer Eigenbau günstiger. Weitere Diskussionen wären nötig, doch jetzt fehlt die Zeit.
Revisionsamt: Eigenbau 17 Millionen Euro günstiger
Das Revisionsamt hält die Sanierung von vier Schulen in Eigenregie für bis zu 17 Millionen Euro günstiger als eine Vergabe des Auftrags in öffentlich-privater Partnerschaft (PPP). Das geht aus einer lange erwarteten Stellungnahme der Prüfbehörde hervor. Die PPP-Vergabe soll heute von den Stadtverordneten vertraulich beraten und dann verabschiedet werden. Die Stellungnahme des Revisionsamts wurde mit Hinweis auf laufende Vertragsverhandlungen nicht veröffentlicht; sie liegt der F.A.Z. aber ebenso vor wie eine schriftliche Reaktion der Kämmerei und ein drittes Gutachten der Firma Diederichs Projektmanagement.
Die Rechnung des Revisionsamts ist kompliziert. Grundlage ist ein erstes Gutachten, das die Kämmerei bei der Firma PSPC GmbH in Auftrag gegeben hatte. Diese hatte für das PPP-Projekt, das die Stadt bis 2029 rund 192 Millionen Euro kosten wird, einen Wirtschaftlichkeitsvorteil von 15,2 Prozent im Vergleich zum Eigenbau errechnet. Laut PSPC kostet der Eigenbau somit rund 221 Millionen Euro. Das Revisionsamt hat sich vor allem mit dieser Summe beschäftigt und kommt zu dem Ergebnis, dass PSPC mehrfach zu hohe Werte für die Ermittlung der Eigenbaukosten zugrunde gelegt habe.
Detailliert führt die Behörde auf elf Seiten zahlreiche Punkte auf. So seien etwa die Eigenbaukosten um rund 19,2 Millionen Euro zu hoch kalkuliert, weil PSPC einen zu hohen Betrag für das Baukostenrisiko berechnet habe. Weitere 12,2 Millionen Euro entfielen, weil der Bauunterhalt günstiger sei als berechnet. Um acht Millionen Euro niedriger seien zudem die Baukosten: Hier habe PSPC einen zu hohen „Kostenkennwert“ für jeden Quadratmeter angesetzt. Insgesamt sollen etwa 86.000 Quadratmeter an vier Schulen saniert, um- oder neu gebaut werden.
Uneinigkeit zwischen Revisionsamt und Kämmerei
Die Streichbeträge des Amts addieren sich auf knapp 46 Millionen Euro. Damit kostete ein Bau in Eigenregie rund 175 Millionen Euro – 17 Millionen weniger, als PSPC für PPP errechnet hatte. Die Behörde rechnet keine Zinsen ein, daher kann die Differenz auch etwas geringer sein. Im Fazit schreibt das Revisionsamt: Man könne „in durchaus wesentlichen Punkten die Belastbarkeit“ des von PSPC erstellten Wirtschaftlichkeitsnachweises „nicht bestätigen“.
Die Kämmerei dagegen bleibt bei ihrer Prognose von 15,2 Prozent Vorteil zugunsten von PPP. Das Revisionsamt habe keinen Vergleich angestellt, sondern „eher tendenziöse Darstellungen“ geliefert, heißt es. Beim Bauunterhalt zum Beispiel seien die Zahlen von PSPC „ausgesprochen konservativ“ gerechnet. Die Ausgangswerte des Amts seien „weit überwiegend nicht sachgerecht“. Der zusätzlich beauftragte Gutachter Diederichs Projektmanagement rät dazu, in manchen Punkten weitere Informationen einzuholen und das Ergebnis „transparent“ darzustellen. Die „Eingangsparameter“ von PSPC seien aber in den meisten Fällen „durchaus üblich“. Er rate zu einer zügigen Entscheidung, weil die Baupreise derzeit stiegen und sich die Kalkulation ändern könne.
Ein unterschriftsreifer Vertrag mit Hochtief PPP Solutions GmbH sieht vor, dass das Unternehmen zwischen Sommer 2007 und Sommer 2009 die Arbeiten ausführt und die Schulen danach 20 Jahre lang instand hält und betreibt. Frankfurt zahlt eine jährliche Leasingrate. Bei Vertragsende gehören die Schulen der Stadt. Sollten die Stadtverordneten der Vergabe heute zustimmen, können die Bauarbeiten nicht automatisch beginnen: Ein unterlegener Bewerber behält sich eine Klage vor. Bis zu einer Entscheidung dürfte der Auftrag nicht vergeben werden.

