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Rechtsextremismus NPD darf am 20. Oktober in Frankfurt auf die Straße gehen

15.10.2007 ·  Die NPD darf nach einer Eilentscheidung des Frankfurter Verwaltungsgerichts am 20. Oktober ihre Demonstration in der Main-Metropole veranstalten. Das Gericht hat ein Verbot durch die Stadt verworfen.

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Die rechtsextreme NPD darf nach einer Eilentscheidung des Frankfurter Verwaltungsgerichts am 20. Oktober ihre Demonstration in der Main-Metropole veranstalten. Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Verbot seien nicht erfüllt, teilte das Gericht am Montagnachmittag mit. Es sei nicht ersichtlich, dass „aus der geplanten Versammlung heraus die Verübung von Straftaten zu befürchten“ sei, heißt es in der Mitteilung.

Die Stadt hatte die Veranstaltung mit dem Hinweis untersagt, diese würde „das friedliche Miteinander von Menschen unterschiedlichen Glaubens und Herkunft in Frankfurt erheblich stören“. Die Kundgebung soll sich gegen den geplanten Neubau einer Moschee im Stadtteil Hausen richten. Die Stadt kann binnen zwei Wochen Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts einlegen.

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Von Helmut Schwan

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