29.09.2011 · Die junge Witwe des Frankfurter Ehrenbürgers Bruno H. Schubert hat das Duell vor Gericht gegen die von ihrem verstorbenen Mann gegründete Umweltstiftung gewonnen. Meharit Schubert ist alleinige Erbin.
Von Thomas Kirn, FrankfurtDie 5. Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts hat an diesem Donnerstag festgestellt, dass Meharit Schubert, die Witwe des Frankfurter Ehrenbürgers Bruno H. Schubert, seine Alleinerbin geworden ist. Die unterlegene Partei, die von Schubert gegründete Umweltstiftung, hat gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Rechtsmittel angekündigt. Zuständig für eine Berufungsverhandlung ist das Frankfurter Oberlandesgericht. Bei der Urteilsverkündung durch Richterin Christiana Sommer waren am Nachmittag weder die Klägerin noch die Beklagte anwesend oder anwaltlich vertreten. Das Interesse der Öffentlichkeit zeigte die Anwesenheit von rund zwanzig Journalisten, Fotografen und Kameraleuten.
Das Gericht hat ausgeführt, dass Schubert, der im Alter von 90 Jahren Ende 2010 starb, gemeinsam mit seiner ersten Ehefrau Inge einen 2002 notariell beurkundeten Erbvertrag geschlossen hatte, in dem die Schubert-Stiftung als Alleinerbin eingesetzt wurde. Nach dem Tod Inge Schuberts und der bald darauf geschlossenen Ehe mit der 28 Jahre alten Meharit focht Schubert aber diesen Vertrag in der Absicht an, seine zweite Frau als neue Alleinerbin einzusetzen. Die Anfechtung ist nach Auffassung der 5. Kammer wirksam. Schubert stand, so führt das Gericht aus, nach Wiederverheiratung ein Anfechtungsrecht zu. Seine Bedingung, Meharit solle erben, wenn sie zum Zeitpunkt seines Todes bei ihm wohne und ihn gepflegt habe, hat die Klägerin laut Urteil erfüllt.
Die Zivilkammer setzt sich im Urteil auch kurz mit dem Einwand auseinander, Meharit Schubert könne sich als erbunwürdig erweisen, denn bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt ist ein Todesermittlungsverfahren anhängig. Zu dem in einem Antrag der Stiftung enthaltenen Einwand, Versagen der Ehefrau sei eventuell mit Ursache an Schuberts Tod und führe zur Erbunwürdigkeit, stellt das Gericht fest: „Die vom Beklagten in den Raum gestellte Straftat (ist) reine Spekulation.“ Ein Todesermittlungsverfahren richtet sich zunächst gegen niemanden, sondern soll klären, woran eine Person gestorben ist.
Die Staatsanwaltschaft wurde von Hanns Peter Nerger, Schuberts Sohn, um Nachforschungen ersucht. Er glaubt Hinweise darauf zu haben, dass sein greiser Vater nicht mit den richtigen Medikamenten oder nicht ausreichend mit Flüssigkeit versorgt wurde. Seit Anfang dieses Jahres wird nun ermittelt. Dem Vernehmen nach ist eine Reihe von Zeugen vernommen worden, zu Beschlagnahmebeschlüssen von Krankenunterlagen, für die ein Richter zuständig ist, soll es bisher nicht gekommen sein. An eine Exhumierung des auf dem Oberräder Waldfriedhof ruhenden Ehrenbürgers ist zunächst nicht gedacht, weil dafür ein konkreter Verdacht zum Beispiel einer Vergiftung gegeben sein müsste.
Das Urteil im Erbschaftsstreit macht keine Angaben zum Erbe selbst. Das Gericht hatte zu einem früheren Zeitpunkt den Streitwert mit der Formulierung „im unteren sechsstelligen Bereich“ gekennzeichnet. Zuverlässige Zahlen über Schuberts Vermögen zum Zeitpunkt seines Todes gibt es nicht. 1979 hatte er die von ihm nach 1945 zur Blüte gebrachte Henninger Brauerei verkauft und soll einen dreistelligen Millionenbetrag erlöst haben. Schubert führte ein teures Leben, beschäftigte zeitweise rund 20 Angestellte in seinen Büros und Haushaltungen und gab außerordentlich viel Geld für weibliche Gesellschaft aus.
Er war großzügig während seiner Beziehungen und generös mit Abschiedsgeschenken. Über Schubert als Mäzen hat der frühere Kulturdezernent Hilmar Hoffmann 2003 ein Buch veröffentlicht, die Stadt verlieh Schubert 2002 die Ehrenbürgerwürde für sein vielfältiges Engagement. Die Bruno H. Schubert-Stiftung vergibt einen hoch dotierten Umweltpreis.
Schubert-Witwe ist Alleinerbin
DANY FRANKY (danyandfrank)
- 29.09.2011, 22:04 Uhr
"..erfüllt."
Lutz Grellmann (Lumi1)
- 30.09.2011, 00:27 Uhr