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Freitag, 17. Februar 2012
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Prozess Messerstecher-Anwalt kontert Antisemitismus-Vorwürfe

05.05.2008 ·  Im Prozess um die Messerattacke auf einen Frankfurter Rabbiner hat sich der Verteidiger des Angeklagten gegen Antisemitismus-Vorwürfe verwahrt. Er verlangte eine Entschuldigung des Anwalts des Geistlichen. Dieser hatte Wortbeiträge des Juristen als beschämend und antisemitisch bezeichnet.

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Im Prozess um die Messerattacke auf einen jüdischen Rabbiner in Frankfurt ist der Streit um angeblichen Antisemitismus zwischen den Beteiligten weiter eskaliert. Der Verteidiger des angeklagten Deutsch-Afghanen verwahrte sich in einer persönlichen Erklärung gegen den vom Anwalt des Rabbiners erhobenen Vorwurf. „Ich lasse mir keinen Antisemitismus unterstellen“, sagte der Anwalt Ulrich Endres vor dem Landgericht Frankfurt. Er habe am vorangegangenen Prozesstag lediglich aus Akten der Staatsanwaltschaft zitiert. Der Rechtsbeistand des als Nebenkläger auftretenden Rabbiners hatte ihm daraufhin Antisemitismus und Polemik vorgeworfen.

Da eine öffentliche Entschuldigung der Gegenseite ausblieb, kündigte Endres Strafanzeige wegen übler Nachrede gegen den Anwalt des Rabbiners an. Er begründete seine Empörung auch mit seiner Familiengeschichte. Er selbst sei von seiner Mutter „1945 in einem Keller der Gestapo“ geboren worden, weil sein Vater am Ende des Zweiten Weltkriegs Juden versteckt habe.

Unter zwei verschiedenen Namen aufgetreten

Am dritten Verhandlungstag standen erneut die Vorstrafen und die Glaubwürdigkeit des Opfers Zalman Gurevich im Mittelpunkt. Der Vorsitzende Richter Klaus Drescher verlas Justizdokumente, aus denen hervorging, dass der Rabbi mehrfach in Frankfurt ohne Führerschein Auto gefahren ist, Rechnungen und Mieten nicht bezahlt sowie bei einer Polizeikontrolle zunächst falsche Personalien angegeben hat. In einem Strafverfahren war der Rabbiner unter zwei verschiedenen Namen aufgetreten, gegen die getrennt voneinander die Ermittlungen eingestellt wurden. Sein Anwalt hatte dem Justizirrtum offenbar nicht widersprochen.

Auch wegen Scheckbetrugs und der Hinterziehung von Sozialabgaben liefen Ermittlungsverfahren gegen den Vorstand der jüdischen Gruppierung „Chabad Lubawitsch Frankfurt“. Über die als eigenständiger Verein organisierte Gruppe eines weltweiten orthodoxen Netzwerks war nach den Gerichtsunterlagen in den vergangenen Jahren mehrfach das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Verein sei aber immer noch im Vereinsregister eingetragen. Der Rabbiner begründete die Schwierigkeiten mit einer langen Krankheit, in der er sich kaum um die Vereinsangelegenheiten kümmern und wenig Spenden akquirieren konnte.

In dem Prozess geht es um die Messerattacke eines 23 Jahre alten Deutschen afghanischer Abstammung gegen den Rabbiner am 7. September vergangenen Jahres auf offener Straße in Frankfurt. Am ersten Verhandlungstag hatte der Angeklagte ein Teilgeständnis abgelegt und den Messerstich zugegeben. Er sei aber zuvor von dem Rabbiner bedrängt worden, was dieser wiederum bestritten hat. Die von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegte Tötungsabsicht bestritt der moslemische Angeklagte ebenso wie jede antisemitische Äußerung.

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