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Prozess gegen Messerstecher Verteidiger bezweifeln Glaubwürdigkeit des Rabbiners

24.04.2008 ·  Im Prozess um die Messerattacke auf einen Frankfurter Rabbiner wird das Opfer zur Zielscheibe von Verbalattacken: Ein Anwalt des Angeklagten nannte es „bemerkenswert“, dass der Geistliche wegen Hinterziehung von Arbeitnehmerabgaben verurteilt worden sei.

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Im Prozess um die Messerattacke auf einen Frankfurter Rabbiner wird zunehmend mit harten Bandagen gekämpft. Die Verteidiger des angeklagten Deutsch-Afghanen gaben sich am Donnerstag vor dem Frankfurter Landgericht alle Mühe, den jüdischen Geistlichen in schlechtem Licht darzustellen. Ein Zeuge will zudem gesehen haben, dass der Rabbiner dem vermeintlichen Angreifer an den Hals gegangen sei.

Rechtsanwalt Hans Ulrich Endres nannte es am zweiten Verhandlungstag „bemerkenswert“, dass der 43 Jahre alte Rabbi Zalman Gurevich bereits rechtskräftig wegen Fahrens ohne Führerschein sowie wegen Hinterziehung von Arbeitnehmerabgaben verurteilt worden sei. Ein Polizist hatte zuvor im Zeugenstand bestätigt, dass gegen den Rabbiner auch wegen Betruges und uneidlicher Falschaussage ermittelt worden sei oder noch ermittelt werde. „Für die Bewertung der Glaubwürdigkeit des Opfers sind dies wichtige Informationen“, sagte Endres. Der als Nebenkläger auftretende Gurevich konnte zu den Anwürfen keine Stellung nehmen, weil er wegen eines Trauerfalls in seiner Familie nicht an der Verhandlung teilnahm.

Teilgeständnis abgelegt

Zu Beginn der Verhandlung hatte ein Zeuge die Vorgänge vom 7. September vergangenen Jahres aus Sicht eines zufällig vorbeikommenden Passanten geschildert. Er beschrieb, wie der körperlich überlegene Rabbiner dem 23 Jahre alten Angeklagten an den Hals gegangen sei. Der junge Mann habe dabei „Scheiß Jude“ oder „Judenschwein“ gesagt.

Am ersten Verhandlungstag hatte der Angeklagte ein Teilgeständnis abgelegt und den Messerstich zugegeben. Er sei aber zuvor von dem Rabbiner bedrängt worden, was dieser wiederum bestritt. Die von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegte Tötungsabsicht bestritt der moslemische Angeklagte ebenso wie jede anti-semitische Äußerung.

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