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Prozess Flughafen-Attentäter gesteht, lässt aber viele Fragen offen

 ·  Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt bereut Arid U. Morde an amerikanischen Soldaten.

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Die schmalen Schultern leicht vorbeugt, blass, ein unsicheres Lächeln auf den Lippen: Der erste Eindruck von Arid U., der am Nachmittag des 2. März seinem Geständnis nach am Frankfurter Flughafen zwei amerikanische Soldaten erschoss und zwei weitere schwer verletzte, macht ratlos. Wie dieser scheue junge Mann aus Frankfurt-Sossenheim laut Anklage heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen mordete und vermutlich noch weitaus mehr Menschen getötet hätte, hätte sich nicht eine Kugel im Lauf verklemmt, ist fast genau sechs Monate später in dem milde abgedunkelten Gerichtssaal kaum zu begreifen.

Die Stimme des Einundzwanzigjährigen ist so dünn, dass kaum zu verstehen ist, was er in der Untersuchungshaft nach Darstellung seiner Anwälte unter großen Mühen aufgeschrieben hat. Dass er heute selbst nicht mehr wisse, wie es „soweit“ mit ihm habe kommen können. Dass er sich von seiner Tat „distanziere“, dass es für einen Muslimen kein größeres Verbrechen gebe als zu töten, dass er nicht wisse, warum er der „Propaganda und den Lügen“ radikaler Islamisten geglaubt habe. Gegen Ende kämpft Arid U. mit den Tränen, lehnt aber eine Pause ab. Er will es offenbar zu Ende bringen.

Mitunter sehr holprige Erklärungspfade

Im Gerichtssaal herrscht angespannte Ruhe. Nicht nur, weil andernfalls vieles unterginge von dem, was der Angeklagte über sich und seine Parallelwelt im Internet berichtet. Wie er sich in langen, einsamen Stunden vor dem Bildschirm erst über seinen Glauben informierte und dann über Querverweise von den Thesen und der Propaganda radikaler „Gotteskrieger“ eingefangen wurde.

Das Gericht und die Zuhörer tun sich, ihren Mienen nach zu urteilen, des öfteren schwer damit, Arid U. auf seinen mitunter sehr holprigen Erklärungspfaden zu folgen. Der Vorsitzende des Staatsschutzsenats, Thomas Sagebiel, von väterlicher Statur und oft geneigt, auch in dieser Manier mit Angeklagten umzugehen, ermahnt ihn des öfteren, lauter zu sprechen, und hat nach der zwanzigminütigen Einlassung viele Fragen. Die wichtigste zielt auf das Video, das Arid U., wie die Spezialisten des Bundeskriminalamts nachvollziehen konnten, tatsächlich am Abend des 1. März anschaute. Es zeigt Szenen angeblich in Afghanistan, im grünlichen Licht von Nachtsichtgeräten gehalten, die mit entsprechendem Begleittext nahe legen, ein Trupp amerikanischer Soldaten vergewaltige eine Einheimische.

Er leide womöglich unter Depressionen

Er habe sich als Reaktion darauf nicht zu einem „Privat-Dschihad“ entschlossen, entgegnet der Angeklagte dem Richter, er habe sich vielmehr mitschuldig am Leid dieser Frau und verpflichtet gefühlt, amerikanische Soldaten aufzuhalten, damit sie nicht weitere solche Verbrechen begehn könnten. Die Frage, woher seine Waffe stammte, bleibt unbeantwortet.

Wie stark Arid U. tatsächlich an jenem Morgen nur von diesen Eindrücken getrieben war oder ob er aus einem allmählich aufgebauten Hass gegen die „Ungläubigen“ handelte, das soll an den weiteren Prozesstagen geklärt werden. Als Zeugen sind auch Schulfreunde geladen, mit denen er über den Einsatz der Amerikaner in Afghanistan diskutiert hatte. Das Gericht will zudem versuchen nachzuvollziehen, warum sich der früher zwar stille, aber umgängliche Schüler zunehmend isolierte, kaum noch in die Schule ging und sich schließlich ein Jahr vor dem Abitur abmeldete. Danach arbeitete er für den islamischen Pflegedienst Grüner Halbmond, eine Tätigkeit, die ihm Freude bereitet habe, wie er sagt. Später nahm er einen Job im Postzentrum des Flughafens an. Auch am 2. März hätte er eigentlich dort arbeiten sollen.

Er leide womöglich unter Depressionen, hat einmal eine Schulleiterin vermutet. Um dem Gericht zu helfen, die Entwicklung von Arid U. zu verstehen, verfolgt der renommierte Psychiater Norbert Leygraf den Prozess. Er wird am 14. September fortgesetzt.

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Jahrgang 1956, Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung, verantwortlich für den Rhein-Main-Teil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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