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Sonntag, 19. Februar 2012
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Prozess 15 Jahre lang eine Frau belästigt

13.01.2010 ·  Der Horrormann hat keine langen Eckzähne, keinen bösen Blick und kein wüstes Haupthaar. Doch der unbelehrbare kurdische Handwerker steht wieder wieder vor Gericht, weil er 15 Jahre lang eine Frau belästigt hat.

Von Thomas Kirn, Frankfurt
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Der Horrormann hat keine langen Eckzähne, keinen bösen Blick und kein wüstes Haupthaar. Ibrahim A. ist ein sportlich gekleideter Türke kurdischer Abstammung, ein Fliesen- und Estrichverleger, und er sieht aus wie ein braver Handwerker, wirkt freundlich, vielleicht ein wenig einfach. Doch für eine 45 Jahre alte Kauffrau ist dieser Mann das Unglück ihres Lebens. Seit mehr als 15 Jahren stellt der als anerkannter Asylant in Deutschland lebende Handwerker ihr nach, verfolgt sie, ruft an, schickt Briefe, steht vor ihren Wohnungen. Sie hat ihr Zuhause wie die Arbeitsplätze oft gewechselt, immer auf der Flucht vor dem klettenhaften Belästiger.

Vor dem Frankfurter Landgericht hat am Mittwoch Strafprozess gegen Ibrahim A. begonnen. Die Anklage nennt 160 Fälle von Nachstellung, Beleidigung, Bedrohung und Nötigung. Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft, zivilrechtlich belangt worden, hat zwangsweise im psychiatrischen Krankenhaus gesessen. Nichts hat ihn bisher daran hindern können, weiter darauf zu bestehen, dass das Schicksal ihm die Frau, die er im Sommer 1994 zum ersten Mal sah, als „seine Frau“ und „Mutter seiner Kinder“ bestimmt habe.

Nicht schuldunfähig?

In freundlicheren Schreiben, die er zu Hunderten als klassische Post oder als Telefonmitteilungen verschickt hat, nennt er sein Opfer „meine Königin“ oder „meine Göttin“. Aber es gibt auch zahlreiche unflätige Beschimpfungen, Beleidigungen, sexuelle Ein- und Zweideutigkeiten. Als sei dies immer noch nicht genug, hat der Angeklagte auch Drohungen und sogar eindeutig erpresserische Botschaften mit Geldforderungen verschickt. So malte er das Vollbild eines Liebeswahnsinnigen aus, in dem freilich keine liebenswürdigen Züge zu entdecken sind, sondern allein die beunruhigende Fratze des Wahns. Gleich zu Beginn des Prozesses wies Richter Jörn Immerschmitt als Vorsitzender der 26. Großen Strafkammer darauf hin, dass die Einweisung in die Psychiatrie für den Fall in Betracht kommt, dass dem Angeklagten die Taten nachgewiesen werden, er sich aber als nicht schuldfähig erweisen sollte.

Auch diese Prozedur hat der Mann schon hinter sich. Nach einem früheren Prozess wurde er eingewiesen, doch der Bundesgerichtshof hob diese Lösung des Problems als rechtsfehlerhaft auf. Argument: Der Mann sei sicher eine gestörte Persönlichkeit, doch er wisse sehr wohl, dass er Unrecht tue und unrecht handle. Daher ist er für die Karlsruher Richter eben gerade nicht schuldunfähig.

Für die Zeugin könnte ein Urteilsspruch nur eine Pause ihres Martyriums bedeuten

Im neuen Prozess will sich der Angeklagte zunächst überhaupt nicht äußern, nicht zur Sache und nicht zur Person. Die Prozessbeteiligten und Zuhörer nahmen aus einem früheren Urteil zur Kenntnis, dass der Mann in „ärmlichen, aber geordneten“ Verhältnissen in der Türkei aufgewachsen ist, in der Schule jedoch Konflikte hatte, weil er auf der kurdischen Sprache bestand. 1993 flüchtete er nach Deutschland, wo ihm als politisch Verfolgtem Asyl gewährt wurde.

Dem Angeklagten droht, falls er kein Fall für die Psychiatrie ist, eine mehrjährige, allerdings auch nicht zu lange Freiheitsstrafe. Für die Zeugin könnte dies lediglich eine Pause ihres nun anderthalb Jahrzehnte dauernden Martyriums bedeuten. Denn Ibrahim A. hat mit seinen Nachstellungen nie aufgehört. Listig und erstaunlicherweise findet er immer wieder Adresse und Telefonnummer seines Opfers heraus. Einmal sogar in New York.

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