15.09.2006 · Der zu lebenslanger Haft verurteilte Kindermörder Magnus Gäfgen ist pleite. Bei der Privatinsolvenz handele es sich um einen rein formalen Akt. „Das macht jeder Gefangene“, sagte der Anwalt des Mörders des Frankfurter Bankiersohns Jakob von Metzler.
Der zu lebenslanger Haft verurteilte Kindermörder Magnus Gäfgen ist pleite. Sein Anwalt Michael Heuchemer bestätigte am Freitag einen Bericht der „Wetzlarer Neuen Zeitung“ (WNZ), daß der 31 Jahre alte Mann beim Amtsgericht Marburg Privatinsolvenz angemeldet hat. Das Gericht habe dem Antrag aus dem Mai bereits stattgegeben und das Insolvenzverfahren in dieser Woche eröffnet, sagte Gerichtssprecherin Andrea Hülshorst.
Gäfgen sitzt in der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt eine lebenslange Haftstrafe wegen der Entführung und Ermordung des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler im Jahr 2002 ab. Das Landgericht Frankfurt hat bei ihm eine besonders schwere Schuld erkannt, so daß er nicht bereits nach 15 Jahren auf Bewährung entlassen werden darf. Zum Zeitpunkt der Entführung hatte Gäfgen nach Polizeiermittlungen nur rund 2.500 Euro Schulden, obwohl er im Prozeß seine angebliche Geldnot als alleiniges Motiv benannt hatte.
„Das macht jeder Gefangene“
Nach Justizangaben hat Gäfgen vor allem wegen der angefallenen Gerichtskosten inzwischen Schulden im hohen fünfstelligen Bereich. Bei einem erfolgreichen Insolvenzverfahren würden ihm die Gerichtskosten erlassen. Geldstrafen und eventuelle Schadensersatzforderungen könne er mit der Privatinsolvenz aber nicht tilgen, sagte Hülshorst. Die genaue Höhe der Schulden hat Gäfgens Treuhänder Carsten Koch noch nicht festgestellt und alle Gläubiger aufgerufen, sich zu melden.
Bei der Privatinsolvenz handele es sich um einen rein formalen Akt, die bei langjährigen Haftstrafen absolut üblich sei, sagte der Anwalt Heuchemer. „Das macht jeder Gefangene.“
Gerichtsvollzieher: Die Zeit läuft für ihn
Der Frankfurter Gerichtsvollzieher Walter Horz bestätigte die Darstellung des Rechtsanwalts. Für Gefangene mit langen Haftstrafen biete das Insolvenzrecht beste Voraussetzungen, schuldenfrei zu werden. Im Gefängnis könnten sie keinen Schaden anrichten und so die sogenannte Wohlverhaltensphase überstehen, ohne neue Schulden zu machen.
Nach rund sieben Jahren seien sie dann komplett schuldenfrei. „Die Zeit läuft für ihn“, meinte Horz zum Fall Gäfgen. In der Freiheit scheiterten viele Privatleute im Insolvenzverfahren an der Auflage, keine neue Schulden zu machen.