14.07.2010 · Adolf Hitler ist durch den Paragraphen 86 a des Strafgesetzbuchs zum Kennzeichen seiner eigenen verfassungsfeindlichen Organisation geworden. Doch ein Hitler an der Wand ist nicht in jedem Fall strafbar, wie sich jetzt im Frankfurter Amtsgericht zeigte.
Von Thomas KirnAdolf Hitler, 6.010.000 Google-Ergebnisse in 0,57 Sekunden, ist durch den Paragraphen 86 a des Strafgesetzbuchs zum Kennzeichen seiner eigenen verfassungsfeindlichen Organisation geworden: In der Bundesrepublik ist es nicht nur verboten, Hakenkreuze, SS-Runen und viele andere Symbole der Nazis öffentlich zu zeigen, auch das Bild des „Führers“ gehört zum Inventar des Untersagten. So schien denn alles klar nach der Strafanzeige eines Gastes, der „im Vorraum“ der Pension „Zur Schmiede“ bei Frankfurt ein Porträt des A. H., rechtsdeutsch in der staatsanwaltlichen Anklageschrift „Kopfbild“ genannt, entdeckt hatte. Vorraum gleich öffentliches Zeigen gleich strafbar, so dachten die meisten, die zum Frankfurter Amtsgericht strebten. Einige trugen Kameras.
Der Wirt wird dieses Jahr so alt, wie der Mann wurde, den er aufgehängt hatte, sechsundfünfzig. Seine Pension ist klein, hat eigentlich nur drei Zimmer. Als im vergangenen September jemand aus Nürnberg das Doppelzimmer bestellen wollte, war es bereits vergeben. Aus Gründen, die mit einer nicht näher erörterten Sympathie des Wirts für die Stadt Nürnberg zu tun haben, bot dieser jedoch an: Sie als Nürnberger dürfen in einem Privatzimmer in der Wohnung übernachten.
Das Geschenk eines Freundes
Vor dem Schlafraum hing der aus dem Internet heruntergeladene Hitlerkopf, die Kopie einer Kopie der ungezählten Hitlers, die zwischen 1933 und 1945 in Deutschland gedruckt und an alle Wände des Reiches verteilt worden waren. Der verstörte Gast rief sofort die Polizei, die das Führerbild beschlagnahmte. Es war, wie der Anwalt des Angeklagten treuherzig mitteilte, das Geschenk eines Freundes: „Er wusste um die österreichischen Wurzeln des Mandanten.“ Manchmal fällt es wirklich schwer, über Hitler nicht zu lachen.
Der Führer, so ergab der weitere knappe Gedankenaustausch vor Gericht, hielt sich sozusagen privat in Privaträumen des Wirtes auf. Damit entfielen alle weiteren strafrechtlichen Überlegungen: Verfahren eingestellt. Privat darf jeder mit Hitler, seinen Spießgesellen und der Nazi-Symbolik tun, was er mag. Was ja wohl auch geschieht, wie ein Mausklick in den internationalen Devotionalienhandel mit echten und gefälschten Kennzeichen des Völkermörders sofort ergibt.