16.10.2007 · Die Bürger in Frankfurt-Hausen werden am Samstag wieder durch einen Aufzug von Rechtsextremen belästigt. Die „Gegenveranstaltung“ des Römerberg-Bündnisses ist keine Pflichtübung. Sie ist Ausdruck eines wachsamen Bürgersinns, meint Helmut Schwan.
Von Helmut SchwanInnerhalb eines Vierteljahres zum zweiten Mal werden die Bürger im Frankfurter Stadtteil Hausen am Samstag durch einen Aufzug der Rechtsextremen belästigt werden. Zwar steht noch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in zweiter Instanz aus, einiges deutet jedoch darauf hin, dass die Kasseler Richter die Demonstration der NPD unter dem Motto „Stoppt die Islamisierung Deutschlands – Keine Großmoschee in Frankfurt-Hausen“ zulassen werden.
Die Radikalen haben inzwischen genügend Erfahrung, wie weit sie – zumindest vom Schreibtisch aus – in ihren Parolen gehen dürfen, um die Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlung nicht zu verwirken. Schon Ende vergangenen Jahres erstritten sie beim VGH unter sehr ähnlichen Voraussetzungen die Möglichkeit, gegen ein „Gebetszentrum“ der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs in Wiesbaden aufzumarschieren.
Auch dem Bundesverfassungsgericht ist es nicht wohl bei dem Gedanken, am Beispiel der NPD immer wieder darauf hinweisen zu müssen, dass, solange eine Partei nicht verboten sei, diese in ihrer politischen Aktivität von rechtlichen Behinderungen frei bleibe müsse, soweit sie mit allgemein erlaubten Mitteln arbeite.
Ausdruck eines wachsamen Bürgersinns
Dem lässt sich kaum etwas entgegenhalten. Allenfalls kann man stets aufs Neue Beweise sammeln, wenn Neonazis grölen. In Wiesbaden war vor einigen Monaten der Spuk schnell vorbei: Die Polizei löste die Kundgebung auf, nachdem aus den Reihen der Rechtsextremen eindeutig volksverhetzende Sprüche zu hören waren. Auch am Samstag in Frankfurt könnte es zu einem vorzeitigen Ende kommen. Zuvor werden allerdings Tausende Sicherheitskräfte wieder alle Anstrengungen unternommen haben, die Anhänger der NPD und Gegendemonstranten voneinander abzuschirmen.
Die Kraft eines Rechtstaates zeige sich eben auch darin, dass er sich im Umgang mit seinen Gegnern rechtsstaatlichen Grundsätzen unterwirft, lautet das Credo der obersten Richter in Karlruhe, die sich der Realität der Straße durchaus bewusst sind. Und zu einer Demokratie gehört es, sich mit ihren Feinden argumentativ auseinanderzusetzen, wäre zu ergänzen. Die „Gegenveranstaltung“ des Römerbergbündnisses am Samstag „für Religionsfreiheit“ ist daher keine Pflichtübung. Sie ist Ausdruck eines wachsamen Bürgersinns.
Helmut Schwan Jahrgang 1956, Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung, verantwortlich für den Rhein-Main-Teil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
Jüngste Beiträge