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Nachtflüge Hängepartie bis ins nächste Jahr

17.11.2009 ·  Der Verwaltungsgerichtshof braucht für die Urteilsbegründung noch Zeit. Die Folgen des Berliner Koalitionsvertrags für Frankfurt sind unklar.

Von Helmut Schwan
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Die Landesregierung muss sich voraussichtlich erst im Januar entscheiden, ob sie im Streit um die Nachtflüge am Frankfurter Flughafen vor das Bundesverwaltungsgericht zieht. Nach Informationen dieser Zeitung wird der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) erst Anfang bis Mitte Dezember die schriftlichen Urteilsgründe in den Verfahren abgefasst haben, in denen die Anrainerkommunen geklagt hatten und in denen das Thema der Lärmbelastung von zentraler Bedeutung ist. Nach Zustellung der Urteile bleibt den Beteiligten ein Monat Überlegungsfrist, ob sie Rechtsmittel einlegen wollen.

Im August hatte der VGH den Ausbau des Frankfurter Flughafens insgesamt genehmigt, die Regelung im Planfeststellungsbeschluss, nach der im Durchschnitt 17 Flüge in der Zeit zwischen 23 und 5 Uhr zugelassen sind, jedoch verworfen. Sie widerspreche dem im Luftverkehrsgesetz verankerten Lärmschutz für die Bevölkerung und den Vorgaben des hessischen Landesentwicklungsplans, hieß es zur Begründung. Für Flüge in der sogenannten Mediationsnacht gebe es „kaum Spielraum“, folgerten die Richter. Sie ließen freilich offen, ob sie ein striktes Flugverbot verlangen.

„Lex Frankfurt“

Ministerpräsident Roland Koch (CDU) und Verkehrsminister Dieter Posch (FDP) wollen es von der detaillierten Begründung des Gerichts abhängig machen, ob sie die Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht überprüfen lassen. Äußerungen in den vergangenen Monaten deuteten jedoch darauf hin, dass ihre Neigung, nach Leipzig zu gehen, sehr groß ist. Das hatten beide schon erkennen lassen, bevor unter Mitwirkung von Posch im schwarz-gelben Koalitionsvertrag auf Bundesebene das Thema aufgegriffen wurde. Die darin angekündigte „Präzisierung im Luftverkehrsgesetz“, um auch nachts „international wettbewerbsfähige Betriebszeiten“ sicherzustellen, hat die Diskussion abermals angefacht. Offen ist, ob eine Gesetzesnovelle die Regelung für Frankfurt noch beeinflussen kann. Im Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ hatte Koch gesagt, die Landesregierung werde aus einer möglichen neuen Regelung im Bundesgesetz keine „Lex Frankfurt“ machen. Bei anderer Gelegenheit versprach Koch, man werde das geplante Nachtflugverbot beim Ausbau des Frankfurter Flughafens nicht auf diese Weise unterlaufen, für „solche Tricks“ stehe er nicht zur Verfügung. Man werde das Planfeststellungsverfahren mit der rechtlichen Grundlage beenden, mit der es begonnen worden sei, so Koch. „Mit dem Recht werden wir auch zum Bundesverwaltungsgericht gehen und nicht mit einem anderen.“

Zwischen Verwaltungsjuristen ist freilich umstritten, ob das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz doch schon ein dann neugefasstes Gesetz anzuwenden hätte, gerade wenn, wie zu erwarten, die Lufthansa gleichfalls vor das Bundesverwaltungsgericht zieht. Der Konzern hat für den eigenen Bedarf mehr als 20 Nachtflüge für die Zeit nach dem Ausbau des Frankfurter Flughafens beantragt und macht dafür vor allem die ansonsten erheblich geschwächte Position im internationalen Frachtverkehr geltend.

Bisher hat der neue Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer noch keine Initiative ergriffen

Abzuwarten bliebe freilich, wie Fachjuristen zu bedenken geben, ob die von der Berliner Koalition angestrebte „Präzisierung“ im Luftverkehrsgesetz die Richter in Leipzig grundlegend von ihrer, sich in den vergangenen Jahre deutlich abzeichnenden Linie abbringen werden. Sie hatten in den Verfahren um die Flughäfen in Berlin-Schönefeld und Leipzig der Nachtruhe der Anwohner eine steigende Bedeutung beigemessen.

Offen ist vor allem auch, ob ein neues Recht schon in Kraft gesetzt ist, wenn das Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich Ende nächsten Jahres über den Ausbau des Frankfurter Flughafens verhandelt. Bisher hat der neue Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) noch keine Initiative dazu ergriffen.

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Jahrgang 1956, Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung, verantwortlich für den Rhein-Main-Teil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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