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Nach Skandal um Kreditkartendaten Naschhafte Fahrer für Stollenklau verurteilt

02.06.2009 ·  Zwei naschhafte Kurierfahrer, die durch das Vertauschen eines Päckchens mit einem Weihnachtsstollen einen bundesweiten Datenskandal ausgelöst haben, sind nun zu Geldstrafen verurteilt worden.

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Zwei naschhafte Kurierfahrer haben durch das Vertauschen eines Päckchens mit einem Weihnachtsstollen einen bundesweiten Datenskandal ausgelöst und sind nun zu Geldstrafen verurteilt worden. Nach dem Urteil des Amtsgerichtes Frankfurt von Dienstag müsse einer 720 und der andere 960 Euro zahlen, berichtete ein Gerichtssprecher.

Die Kurierfahrer hatten vor Weihnachten das an die „Frankfurter Rundschau“ gerichtete Paket mit dem Christstollen geöffnet und das Gebäck gegessen. Zur Vertuschung ihres Diebstahls klebten sie dann das Etikett des Stollen-Pakets auf eine von sechs Sendungen, die für die Landesbank Berlin (LBB) bestimmt waren.

Die Daten von über 130.000 Kreditkartenbesitzern landeten daher bei der Zeitung. Die 1973 und 1981 geborenen Männer hatten nach eigenen Angaben gedacht, es handle sich bei der Sendung um bedeutungslose Briefumschläge. Vor Gericht gaben die beiden Angeklagten die Tat zu. Die mittlerweile arbeitslosen Männer nahmen das Urteil an. Es ist rechtskräftig.

Das Auftauchen der LBB-Daten bei der „Frankfurter Rundschau“ hatte vor Weihnachten die Debatte über Datenschutz bei privaten Unternehmen angeheizt. Der Bundesdatenschutz-Beauftragte Peter Schaar hatte von einer neuen kriminellen Dimension gesprochen.

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