25.05.2009 · Zwei als U-Bahn-Schläger bekannt gewordene Jugendliche sind wegen einer Messerattacke verurteilt worden. Die 19 Jahre jungen Frankfurter erhielten drei und fünf Jahre Haft. Die Anklage kündigte umgehend Revision an.
Von Thomas KirnNach mehrwöchiger Hauptverhandlung hat das Landgericht zwei 19 Jahre alte Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung und einer Reihe anderer Delikte zu Jugendstrafen von drei und fünf Jahren verurteilt. Wenn die Mimik und Gestik der Angeklagten nicht täuschten, waren sie von dieser Entscheidung der 8.Großen Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Yvonne Ott eher erleichtert. Staatsanwalt Peter Seigfried hatte erheblich höhere Strafen wegen versuchten Totschlags gefordert. In der Anklageschrift war zu Prozessbeginn sogar von versuchtem Mord die Rede, doch zeigte sich im Lauf der gründlichen Beweisaufnahme, dass das Mordmerkmal des niedrigen Beweggrundes wohl nicht vorlag.
Die Staatsanwaltschaft will gegen das Urteil in Revision gehen. Sie sieht, anders als das Gericht, mindestens einen bedingten Tötungsvorsatz und damit einen versuchten Totschlag als gegeben an. In das gestrige Urteil, das außer der gefährlichen Körperverletzung einen Raub, Nötigung, Bedrohung und einfache Körperverletzung sanktioniert, sind Vorstrafen von zuletzt einem Jahr und neun Monaten für jeden der Angeklagten einbezogen.
Ungewöhnlich lange und bedrückende Vorgeschichte
Die beiden jungen Männer, die zu einer Gruppierung von etwa 15 Gleichgesinnten gehören, waren im Lauf einer durchzechten Nacht, bei der es am Ben-Gurion-Ring zu Handgreiflichkeiten gekommen war, auf einen jungen Mann losgegangen. Ein zweiter Mann, der dem Angegriffenen helfen wollte, wurde durch einen Messerstich erheblich verletzt. Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass die Angeklagten danach weiter auf ihr Opfer einprügelten. Dieses brutale Verhalten hat gleichwohl das Gericht dazu veranlasst, den Vorwurf des versuchten Totschlags zu verneinen - denn wer schlägt, hätte auch Gelegenheit zu weiteren Stichen gehabt. Solche aber gab es nicht. Bestraft hat die Kammer im selben Urteil unter anderem den Raub von Cannabispflanzen aus einer Wohnung und die Schuld an einer Schlägerei in der U-Bahnstation Hauptwache einige Zeit vor der Messerattacke.
Der Prozess, der nun zu Ende ist, hat eine ungewöhnlich lange und bedrückende Vorgeschichte. Die Angeklagten waren in einen Fall von Aggression verwickelt, der zur Zeit des hessischen Landtagswahlkampfes 2007/2008 großes Aufsehen erregt hatte. Dabei war an der Station Heddernheim ein U-Bahnfahrer von mehreren jungen Männern misshandelt worden, die zuvor in einer Bahn randaliert hatten. Die Tat vom Januar 2008 fand besondere öffentliche Beachtung, weil im Monat zuvor in München junge Ausländer einen U-Bahnpassagier durch Schläge und Tritte schwer verletzt hatten. Der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) nahm diesen Vorfall zum Anlass, die Kriminalität ausländischer Jugendlicher in einem Zeitungsinterview zu beklagen. Die „Heddernheimer U-Bahnschläger“ schienen in ein Muster zu passen.
Missachtung von Gesetzen als Gewohnheit
Tatsächlich lieferten die beiden jetzt verurteilten Männer selbst die Beweise dafür, dass ihnen Missachtung von Gesetzen und gerichtlichen Anordnungen zur Gewohnheit geworden war. Sie hielten sich nach früheren Verurteilungen nicht an Auflagen oder verstießen auf andere Weise gegen Vorschriften. Von einem ist der Satz überliefert, Richter seien lasch und taugten nichts. Kurz bevor es zu der Messerattacke kam, hatte die Frankfurter Justiz freilich beiden Angeklagten klar gemacht, dass die verhängten Jugendstrafen nun bald anzutreten seien. Welche Rolle diese Aussicht bei der neuen Straftat spielte, ist letztlich nicht geklärt worden.
Falsche Art der Bestrafung
Karl Gunzens (gunzens)
- 25.05.2009, 20:15 Uhr
wir brauchen keine neue Gesetze...
Andreas Maier (stift-2)
- 25.05.2009, 22:20 Uhr
Der Angeklagte hat absolut Recht:
Dr. Wolfgang Kaiser (WolfgangKaiser)
- 25.05.2009, 23:16 Uhr
bals wieder draussen
Andreas Oppel (AndyO)
- 26.05.2009, 00:59 Uhr
Lasst mich das einmal rekapitulieren...
Markus Leibold (MSL)
- 26.05.2009, 13:00 Uhr