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Medien Teilerfolg für früheren HR-Sportchef Emig vor Arbeitsgericht

14.06.2006 ·  Der frühere HR-Sportchef Jürgen Emig hat vor dem Arbeitsgericht einen Teilerfolg erreicht. Eine Kammer erklärte die zwei Kündigungen vom 14. Juli 2005 aus formellen Gründen für nicht wirksam.

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Jürgen Emig erschien am Mittwoch vor dem Frankfurter Arbeitsgericht nicht persönlich. Doch für seinen Anwalt war klar, daß der vor einem Jahr fristlos gefeuerte Sportchef des Hessischen Rundfunks die erste Runde in der Auseinandersetzung mit seinem früheren Arbeitgeber gewonnen hat. „Wir sind äußerst zufrieden“, sagte Wolfgang Strba nach Verkündung des Urteils.

Richterin Tanja Eichner hatte deutlich gemacht, daß der HR bei Emigs Kündigung am 14. Juli 2005 nicht den vorgeschriebenen Weg eingeschlagen habe. Bei der „Verdachtskündigung“ - der 60 Jahre alte Radsportexperte saß zu diesem Zeitpunkt wegen der strafrechtlichen Ermittlungen in Untersuchungshaft - sei Emig nicht angemessen angehört worden. Außerdem seien die gegen Emig vorgebrachten Entlassungsgründe - die Finanzierung von Sportveranstaltungen mit Hilfe privater Sponsoren - schon 2004 öffentlich bekannt gewesen. Nach dem Gesetz darf sich eine außerordentliche Kündigung aber nur auf Dinge stützen, die in den zwei Wochen zuvor passiert sind.

Es geht nicht nur um Geld

Eine Bewertung der erneuten Kündigung vom 11. August 2005 legte die Richterin zunächst mal auf Eis. Da der Sender Vorgänge aus den strafrechtlichen Ermittlungen - Eichner sprach von „einem ganzen Leitz-Ordner“ - in das Verfahren vor dem Arbeitsgericht eingeführt habe, müsse das Strafverfahren abgewartet werden. Damit folgte die Richterin auch in diesem Punkt der Argumentation von Emig und seinem Anwalt.

Für Emig, der wenige Wochen nach seiner Kündigung in die passive Altersteilzeit gegangen wäre, geht es vor dem Arbeitsgericht nicht nur um beträchtliche finanzielle Ansprüche. Sein Anwalt Strba, der vor Gericht eine „Vorverurteilung“ Emigs in der Öffentlichkeit beklagte, erkennt in dem Prozeß weit über den Kündigungsschutz hinausreichende Folgen: „Er hat eine erhebliche Bedeutung für das strafrechtliche Verfahren wie auch für die weiteren Verfahren.“

Für die strafrechtliche Bewertung der komplexen Vorwürfe gegen Emig sei auch die arbeitsrechtliche Einschätzung wichtig, glaubt Strba. Außerdem würde die vom HR angekündigte Schadensersatzklage gegen Emig in Höhe von einer Million Euro erneut vor dem Arbeitsgericht verhandelt werden - vor derselben Richterin.

Staatsanwaltschaft am Zug

Beim HR herrschte am Mittwoch wenig Freude über das Urteil. „Wenn die Untersuchungshaft wegen Verdachts auf Untreue, Betrug und Bestechlichkeit, unter anderem zu Lasten des eigenen Arbeitgebers, nicht als Grund für eine Verdachtskündigung ausreicht, dann wird man sehr nachdenklich“, erklärte Intendant Helmut Reitze. Der Sender werde den Gang in die nächste Instanz sorgfältig prüfen.

Jetzt ist aber zuerst die Staatsanwaltschaft am Zug: Bis Ende Juni will die Behörde ihre Ermittlungen gegen Emig beenden und über eine Anklage entscheiden.

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