04.03.2008 · Fünf Haschisch-Großhändler haben wegen starker Überlastung des Landgerichts Frankfurt teilweise erhebliche Strafrabatte erhalten. Der 41 Jahre alte Hauptangeklagte bekam neun Monate weniger. Er hatte 36 Kilogramm der Drogen importiert.
Fünf Haschisch-Großhändler haben wegen starker Überlastung des Landgerichts Frankfurt teilweise erhebliche Strafrabatte erhalten. Den 41 Jahre alten türkischen Hauptangeklagten verurteilte die Strafkammer zu zweieinhalb Jahren Haftstrafe, wobei das Gericht von einer Minderung der Strafe von neun Monaten ausging.
Dem Urteil und seinem Geständnis zufolge hatte der Kaufmann 2005 rund 36 Kilogramm Haschisch aus den Niederlanden importiert und zum größten Teil an die Mitangeklagten zum Verkauf an Endverbraucher weitergegeben.
Verfahren um mehr als ein Jahr verzögert
Die übrigen Angeklagten erhielten Bewährungsstrafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr und neun Monaten, wobei auch hier bis zu neun Monate angerechnet wurden. Sie hatten den Prozess durch ihre Geständnisse erheblich verkürzt.
Wie die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung hervorhob, habe sich das Verfahren wegen der Überlastung der Kammer um mehr als ein Jahr verzögert. Ausschlaggebend hierfür sei die Tatsache gewesen, dass zunächst die Verfahren gegen inhaftierte Angeklagte bearbeitet werden mussten. Die Haschisch-Händler hatten sich dagegen auf freiem Fuß befunden.