06.03.2006 · Vier Frankfurter Polizeibeamte müssen sich wegen Untreue vor Gericht behaupten. In 17.493 Fällen hätten die Ordnungshüter falsche Verwarnungs-Quittungen verteilt, das erbeutete Geld jedoch nie im Polizeipräsidium abgeliefert.
Wegen rekordverdächtiger 17.493 Straftaten habe sich seit gestern vier ehemalige oder vom Dienst suspendierte Beamte der Frankfurter Verkehrspolizei vor Gericht zu verantworten. Staatsanwalt Justus Koch legt den Angeklagten Untreue zur Last, weil sie von Verkehrssündern Verwarnungsgelder in einer Gesamthöhe von 612.000 Euro in bar klassiert, aber nicht im Polizeipräsidium abgeliefert haben sollen.
Fast vier Jahre lang blieb zwischen 2000 und 2004 der an beinahe jedem Dienst-Tag der motorisierten Beamten vollzogene Schwindel unentdeckt. Möglich gemacht hat ihn ein 36 Jahre alter Oberkommissar, der laut Anklage auf einem Farbdrucker gefälschte Verwarnungs-Quittungen für kleinere Verstöße hergestellt hatte. Die Nachahmungen waren zunächst von minderer Qualität, schließlich aber so täuschend echt, daß nur ein Fachmann sie von ordnungsgemäßen Formularen der Polizei hätte unterscheiden können.
Neid als Motiv
Der Oberkommissar war nach dem Ermittlungsergebnis der Entdecker der trüben Nebenerwerbsquelle. Er soll fast die Hälfte der Gesamtsumme eingesteckt haben. Seine drei Kollegen im Alter zwischen zwischen 29 und 35 Jahren schlossen sich im Lauf der Zeit dem schlechten Vorbild an. Alle Angeklagten haben vor der 4. Großen Strafkammer des Frankfurter Landgerichts umfassend gestanden.
Der Oberkommissar offenbarte als Hintergrund seines Weges in die Kriminalität Einsätze gegen illegale nächtliche Autorennen auf der Hanauer Landstraße. Die Strecke wurde und wird immer wieder widerrechtlich von meist jungen Autofahrern mit ihren Wagen für Wettfahrten genutzt. Der gegen den gefährlichen Unfug eingesetzte Beamte bekam Kontakt zu den Fahrern und beneidete sie heimlich um ihre Autos. Schließlich schaffte er sich selbst eine für sein Einkommen viel zu teure PS-starke Limousine an, die später noch und teureren Fahrzeugen wich.
Die Finanzierung war letztlich nur noch auf illegalem Weg möglich, zumal der Oberkommissar regelmäßig die Dienste von teuren Prostituierten in Anspruch nahm, die ihn bis zu 2000 Euro je Nacht kosteten. Die Annahme seiner Verteidigerin, der Mandant leide unter einer Persönlichkeitsstörung, hat der Gerichtspsychiater Lothar Staud nicht bestätigt. Er faßte sein Gutachten in dem Satz zusammen: „Der Mann ist kerngesund.“ - Der Prozeß wird fortgesetzt.