01.11.2005 · Das Oberlandesgericht Frankfurt hat dem Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler für die erste Instanz Prozeßkostenhilfe bewilligt, um zivilrechtlich gegen den Berliner Richter Andreas Ohlsen vorgehen zu können.
Der verurteilte Mörder Magnus Gäfgen hat sich für seinen Zivilprozeß gegen einen Berliner Richter staatliche Unterstützung erklagt. Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) bewilligte dem Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler für die erste Instanz Prozeßkostenhilfe, um zivilrechtlich gegen den Berliner Richter Andreas Ohlsen vorgehen zu können. Ein Sprecher des OLG bestätigte am Dienstag einen entsprechenden Bericht des Berliner „Tagesspiegel“.
Von Ohlsen verlangt Gäfgen vor dem Landgericht Marburg 10.000 Euro Schadensersatz und das Unterlassen verschiedener Äußerungen, wie Gäfgens Anwalt Michael Heuchemer erklärte. Ohlsen hatte vor dem Hintergrund der umstrittenen Folterdrohungen des damaligen stellvertretenden Frankfurter Polizeipräsidenten gegen Gäfgen in einem Leserbrief über den Täter geschrieben: „Wer so etwas tut, ist ein Unmensch, ein Nicht-Mensch und damit ein 'Niemand'. Und 'Niemand' darf bekanntlich der Folter unterzogen werden.“ Zum Leserbrief setzte er neben seinem Namen seine Funktion als Richter am Berliner Landgericht.
Ein Fall von Schmähkritik?
Nach Meinung des 15. Zivilsenats des OLG weisen Ohlsens Worte eine deutliche Nähe zu der Diktion der Nationalsozialisten auf. Das Landgericht müsse prüfen, ob sie nicht als strafbare Schmähkritik und als Verletzung der Menschenwürde Gäfgens einzuschätzen seien, heißt es in dem Beschluß (15 W 72/05). Mit seiner Amtsbezeichnung habe der Richter seiner Meinung zudem möglicherweise zusätzliches Gewicht verleihen wollen. Die Äußerungen Ohlsens waren im Dezember 2004 in der Öffentlichkeit nahezu einhellig abgelehnt worden, die Berliner Justiz hat ein Disziplinarverfahren gegen den Juristen eingeleitet.
Prozeßkostenhilfe muß gewährt werden, wenn der mittellose Antragsteller mit seiner Klage hinreichende Erfolgsaussichten hat, erläuterte ein Gerichtssprecher. Dies sei schon dann zu bejahen, wenn wie im vorliegenden Fall erst nach einer Beweisaufnahme entschieden werde könne. Näheres solle erst am Mittwoch mitgeteilt werden.
Gäfgen wolle im Falle eines Klageerfolgs den erstrittenen Schadenersatz einer Stiftung zur Verfügung stellen, sagte sein Anwalt Heuchemer. Die Stiftung solle noch in diesem Jahr gegründet werden und kindlichen Opfern von Gewaltverbrechen helfen.