Home
http://www.faz.net/-gzh-t0d8
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Justiz Daschner erhebt Vorwürfe

24.07.2006 ·  Wolfgang Daschner fühlt sich zu Unrecht verurteilt und versetzt. Der ehemalige Frankfurter Polizei-Vizepräsident kritisiert die Justiz und den Innenminister wegen der „öffentlichen Demontage“ seiner Person.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (0)

Der frühere Vizepräsident der Frankfurter Polizei, Wolfgang Daschner, hat in einem Interview in der jüngsten Ausgabe der Zeitschrift „Focus“ die Justiz und das hessische Innenministerium scharf kritisiert. Das gegen ihn geführte Verfahren der Staatsanwaltschaft sei „selbst bei Anwendung einfachster juristischer Maßstäbe unerklärlich“. Die 27. Große Strafkammer des Frankfurter Landgerichts, die ihn Ende 2004 schuldig sprach, hätte ihn freisprechen müssen, meint Daschner: wenn nicht aus Rechtsgründen, so nach dem Grundsatz des Zweifels zugunsten des Angeklagten.

Statt dessen habe ihm die Kammer „ohne fundierte Begründung“ einen Spielraum für Ermittlungen unterstellt. Er habe diesen Spielraum aber nicht gehabt, als er am 1. Oktober 2002 dem als Tatverdächtigen festgenommenen und inzwischen wegen Mordes verurteilten Magnus Gäfgen mit Schmerzen habe drohen lassen, wenn er den Aufenthaltsort des entführten Schülers Jakob von Metzler nicht preisgebe. Dies sei eine polizeirechtliche Maßnahme in einer der Notwehr ähnlichen Ausnahmesituation gewesen und daher gerechtfertigt. Es sei darum gegangen, das Leben des entführten Kindes zu retten. Der Ausdruck „Folter“ sei dafür völlig fehl am Platz.

Daschners Handeln war laut Urteil verfassungswidrig

Die 27. Große Strafkammer hatte Daschner im Dezember 2004 auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen Verleitung eines Untergebenen zur Nötigung im Amt schuldig gesprochen. Wegen zahlreicher strafmindernder Umstände erkannte das Gericht jedoch für den Vizepräsidenten und den Beamten, der die Drohung ausgesprochen hatte, lediglich auf eine Geldstrafe, deren Bezahlung ausgesetzt wurde.

Nach dieser Entscheidung versetzte Innenminister Volker Bouffier (CDU) Daschner aus dem Frankfurter Polizeipräsidium an die Spitze des hessischen Polizeipräsidiums für Technik, Logistik und Verwaltung in Wiesbaden. Aus der Sicht des neuen Amtschefs war die Abberufung aus Frankfurt „eine öffentliche Demontage, die durch nichts ausgeglichen werden kann“. Der Sprecher des Innenministeriums wollte Daschners Darstellung nicht kommentieren.

Die 27. Große Strafkammer hatte ihre schriftlichen Urteilsgründe im Februar vergangenen Jahres auf mehr als 30 Seiten umfassend dargelegt. Damit ist rechtskräftig und abschließend festgestellt, daß Daschner und der mitangeklagte Kriminalhauptkommissar sich strafbar gemacht haben. Die Vorschrift, auf die sie sich im Prozeß beriefen, das Hessische Gesetz für Sicherheit und Ordnung, bietet laut Urteil „keine Ermächtigungsgrundlage für die zwangsweise Durchsetzung einer Aussage, sondern verbietet sie“. Die Schutzpflicht des Staates, auf die sich Daschner damals wie jetzt im „Focus“ beruft, „gewährt keine diesbezüglichen Eingriffsrechte“. Das Handeln der Beamten ist danach nicht nur gesetzes-, sondern auch verfassungswidrig gewesen. Die Androhung von Schmerzen, um eine Information zu erhalten, verletzt die Menschenwürde des Bedrohten. Sie steht an erster Stelle des Grundgesetzes. Artikel 1 wendet sich unter anderem dagegen, Menschen als Träger von Wissen zu behandeln, das der Staat aus ihnen herauspressen will. Dies ist, stellt das Urteil fest, selbst im Dienst der Gerechtigkeit untersagt.

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Perspektivlosigkeit ist Gift

Von Rainer Schulze

Die Zukunft der Wohnungsbaugesellschaft Nassauische Heimstätte ist unklar. Das Land will sich von der Beteiligung trennen - Frankfurt hat die Hand gehoben. Eine Entscheidung tut not. Mehr