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Interne Voruntersuchungen Bei Missbrauch sollten keine Laien ermitteln

14.03.2010 ·  Staatsanwälte dringen darauf, dass sie Verdachtsfällen von sexuellen Übergriffen als Erste nachgehen können. Von einer „Mauer des Schweigens“ in der Kirche wollen sie aber nicht sprechen.

Von Helmut Schwan, Frankfurt
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Das Gefühl, sich selbst schuldig gemacht zu haben; die Furcht, von der Familie, der Gemeinde oder dem Verein mit einem „Bannfluch“ belegt zu werden; die Angst vor dem Täter, aber auch davor, niemand werde einem „das“ glauben; oder die Scheu, für immer gebrandmarkt zu sein: wenn Opfer sexuellen Missbrauchs mitunter Jahrzehnte schweigen, kann das nach den Erfahrungen von Strafermittlern viele Gründe haben. Caterina Marzolo und Susanne Großmann, Frankfurter Staatsanwältinnen, die sich seit langem derartiger Fälle annehmen, wundern sich nicht darüber, dass in den Skandalen an katholischen Internaten oder an der Odenwaldschule die meisten Opfer erst jetzt den Mut finden, davon zu berichten.

Die starke Aufmerksamkeit, die das „riesige Dunkelfeld“ durch die Skandale plötzlich erfährt, beurteilen die Juristinnen zwiegespalten. Zwar, so hoffen sie, werde die breite öffentliche Debatte vielleicht verhindern, dass das unliebsame Kapitel schon bald wieder verdrängt werde. Andererseits bestehe die Gefahr, dass man sich zu sehr auf Missstände in kirchliche Einrichtungen oder Schulgemeinschaften konzentriere. Quantitativ betrachtet – da decken sich kriminalistische Erfahrungen und soziologische Untersuchungen –, sind Kinder und Jugendliche überwiegend in Familien oder in deren Umfeld gefährdet. Und die allermeisten Taten bleiben verborgen.

Die Gefahr lauert nicht nur in Schulen und Heimen

Schätzungen, wie oft Kinder oder sogenannte Schutzbefohlene, das heißt Schüler oder in einem anderen Abhängigkeitsverhältnis stehende Personen, sexuell missbraucht werden, reichen bis zu einer Million Fälle im Jahr in Deutschland. In der Statistik des Bundeskriminalamts für 2008 sind hingegen nur 13 600 derartige Delikte registriert. Die Gefahr lauert nicht nur in Schulen, Heimen und Kirchen. In Vereinen, Feuerwehren oder bei den Pfadfindern können Kinder gleichermaßen auf Betreuer treffen, die sie als Objekte ihrer Neigungen auswählen und traumatisieren, wie die Sprecherin der Frankfurt Staatsanwaltschaft, Doris Möller-Scheu, hervorhebt.

Das Heikle an den jetzt bekanntgewordenen Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche ist aus Sicht der Ermittler daher eher die Frage, ob und wie sie aufgearbeitet werden. Von einer „Mauer des Schweigens“, wie sie Bundesjustizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger (FDP) beklagt, wollen die Frankfurter Staatsanwältinnen allerdings nicht sprechen. Die Zusammenarbeit mit den Bistümern sei in solchen Fällen bisher immer gut gewesen. Jedoch sei deren Vertretern nach wie vor schwer zu vermitteln, dass interne „Voruntersuchungen“ der Kirche den Opfern schaden oder mitunter die Aufklärung verhindern könnten, weil Beweise verlorengingen. Gehe man gerade in den ersten Gesprächen nicht sensibel genug mit den Opfern um, bestehe die Gefahr, dass sie „zumachen“. Die auf solche Delikte spezialisierten Beamten der Kriminalpolizei oder Staatsanwälte seien hingegen psychologisch geschult.

Bestrebungen, den Skandal zunächst selbst aufzuarbeiten

Auch in anderen Organisationen – bekannt wurde dies aus Schulen – gibt es aus unterschiedlichen Motiven Bestrebungen, den Skandal erst einmal selbst aufzuarbeiten. Mitunter nehmen sogar Vertreter von Opferschutzverbänden für sich in Anspruch, nach Vorgesprächen mit der Staatsanwaltschaft selbst zu entscheiden, ob sie Informationen weitergeben. Obwohl diese Eigeninitiativen sich mindestens an der Grenze der Legalität, wenn nicht schon jenseits davon bewegen, werden die Ermittler weiterhin zögern, mit strafprozessualen Mitteln wie Durchsuchungen und Beschlagnahmungen zu intervenieren.

Das hessische Justizministerium hält sich noch bedeckt. Man sammele derzeit Informationen, hieß es dazu in dieser Woche aus Wiesbaden. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft gibt zu bedenken, dass stets das Wohl der Opfer im Auge zu behalten und darauf zu achten sei, dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihren Willen ihr Leid nicht noch verstärke. Zudem sei für Außenstehende nur schwer zu entscheiden, ob die Informationen vertraulich und sogar in einer Beichte übermittelt worden seien.

Ermittler setzen auf Kraft der Überzeugung

Die Ermittler setzen stattdessen eher auf die Kraft der Überzeugung. In den Kirchen und anderen Institutionen müsse man sich klar darüber sein, dass langwierige eigene Nachforschungen womöglich die Täter schützten. Der Fall eines Priesters aus dem Bistum Limburg, der 2007 wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs suspendiert worden war, könnte ein solches Beispiel werden. Die Protokolle der Gespräche damals in der Diözese wurden erst vor wenigen Tagen der Frankfurter Staatsanwaltschaft übergeben. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind die Taten inzwischen verjährt.

Die derzeit intensiv geführte politische Debatte über die Frage, wie lange sexueller Missbrauch bestraft werden kann, halten die beiden Frankfurter Staatsanwältinnen für überzogen. Die Verjährungsfrist beginnt laut Gesetz erst mit der Volljährigkeit des Opfers zu laufen und dauert in Extremfällen bis zu zwanzig Jahre. Zumeist könne noch ermittelt werden, sagen Caterina Marzolo und Susanne Großmann. Allerdings müsse man im Lichte der nun bekanntgewordenen Delikte darüber nachdenken, ob bei minder schweren Fällen den Opfern nicht zehn statt mitunter nur fünf Jahre Zeit bleiben müsse, die Täter anzuzeigen.

Moderne Technik verhindert Tortur vor Gericht

Bedenken, vor Gericht stehe den Gepeinigten eine weitere Tortur bevor und sie würden noch einmal mit dem Täter konfrontiert, sind durch den technischen Fortschritt überholt. Kinder werden in Videokonferenzschaltungen angehört, Jugendliche, aber auch erwachsene Opfer können beantragen, die Angeklagten während der Vernehmung auszuschließen.

Ausgerechnet das Internet, das die Verbreitung von Kinderpornographie enorm gefördert hat und bei vielen Missbrauchsfällen eine unrühmliche Rolle spielt, kann sich für Täter als Fluch erweisen, wie eine Staatsanwältin berichtet. Wenn die Spezialisten des Landeskriminalamtes im Computer des Verdächtigen Spuren von Besuchen auf suspekten Websites finden, dann „ist jedes Leugnen zwecklos“.

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Jahrgang 1956, Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung, verantwortlich für den Rhein-Main-Teil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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