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Inobhutnahmen in Frankfurt Manche bitten selbst um Hilfe

 ·  670 Kinder und Jugendliche hat das Frankfurter Jugend- und Sozialamt im vergangenen Jahr in seine Obhut genommen. Darunter waren Säuglinge ebenso wie Sechzehnjährige, junge Frankfurter ebenso wie unbegleitete Flüchtlinge.

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In Frankfurt sind in den vergangenen Jahren immer mehr Kinder und Jugendliche vom Jugend- und Sozialamt in Obhut genommen worden: Säuglinge, die geschützt werden mussten, Jugendliche, die aus Heimen weggelaufen sind und in die Stadt kamen, Flüchtlinge aus dem Ausland. Je nachdem, ob es Frankfurter Kinder und Jugendliche sind, solche aus anderen Städten und Ländern oder solche, die Asyl beantragen, sind unterschiedliche Stellen im Jugend- und Sozialamt zuständig. Aber es gibt auch einen Mann, der für Inobhutnahmen stadtweit verantwortlich ist: Hartmut Streichert, Leiter des Sozialrathauses Bockenheim.

Nach seinen Worten ist die Zahl von Inobhutnahmen zwischen 2007 und 2009 von 480 auf 670 gestiegen. Diese Zahl umfasst alle Kinder und Jugendlichen, also auch jene aus anderen Städten oder Ländern. Bezogen auf Kinder und Jugendliche, die in Frankfurt ihren Wohnsitz haben, gab es im vergangenen Jahr 359 Inobhutnahmen, 2007 waren es 235 gewesen. Bis Ende April dieses Jahres wurden dagegen erst 74 Frankfurter Kinder und Jugendliche und 106 aus anderen Städten und Ländern in Obhut genommen. „Vielleicht deutet sich eine Trendwende an“, meint Streichert.

Höhere Aufmerksamkeit in der Bevölkerung

Die Steigerung von 2007 bis 2009 führt er auf eine höhere Aufmerksamkeit in der Bevölkerung zurück. „Aber es sind auch schwieriger werdende Lebensverhältnisse von Familien“, fügt Georg Schultz vom Sozialdienst Kinder- und Jugendhilfe des Sozialrathauses Bockenheim hinzu. „Der Fall Kevin war eine Zäsur“, so Streichert. Im Oktober 2006 war in Bremen die Leiche des zwei Jahre alten Jungen in der Wohnung seines drogensüchtigen Vaters gefunden worden; auch das zuständige Jugendamt hatte nicht alles unternommen, um den Tod des Kindes zu verhindern. „Wir haben uns damals neue Standards gegeben“, sagt Streichert. Seither müssten sich zwei Sozialarbeiter an Ort und Stelle sofort ein Bild machen, wenn sie von einer Kindeswohlgefährdung erführen.

„Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert“, heißt es im Gesetz. Die Eltern müssen einer Inobhutnahme zustimmen; widersprechen sie, muss das Familiengericht entscheiden. „Eine Inobhutnahme ist immerhin ein massiver Eingriff in elterliche Rechte“, sagt Streichert. Bis klar ist, welche Perspektive die Kinder und Jugendlichen dann haben, werden sie in Bereischaftspflegefamilien oder in Einrichtungen untergebracht.

Bitte, in Obhut genommen zu werden

Für die Inobhutnahme von Frankfurter Kindern und Jugendlichen sind die jeweiligen Sozialrathäuser zuständig. Neun dieser „Außenstellen“ des Jugend- und Sozialamts gibt es in der Stadt. Am meisten haben sie mit Fünfzehnjährigen zu tun. Oft komme die Bitte, in Obhut genommen zu werden, von den Jugendlichen selbst, sagt Streichert. Aber es gebe auch Hinweise von der Polizei, aus Schulen oder Kitas, von Nachbarn oder Kinderärzten, gerade wenn es um Verwahrlosung oder Vernachlässigung jüngerer Kinder gehe. Von 2007 bis 2009 wurden allein 99 Säuglinge in Obhut genommen.

Mit Kleinkindern haben es Peter Eismann und seine Kollegen kaum zu tun, stattdessen vor allem mit 15 bis 17 Jahre alten Jugendlichen. Eismanns Team gehört nicht zu einem einzelnen Sozialrathaus, sondern kümmert sich in der ganzen Stadt um die „Auswärtigen“. Das sind Kinder und Jugendliche, die nach Konflikten von Zuhause oder aus Einrichtungen weggelaufen sind, aus Abenteuerlust nach Frankfurt kommen und hier stranden, über die Polizei oder Streetworker gemeldet wurden oder aus dem Ausland eingereist sind und keinen Asylantrag stellen. Um ihnen weiterzuhelfen und ihre Erziehungsberechtigten zu informieren, nehmen Eismann und seine Kollegen Kontakt zu den jeweiligen Heimatjugendämtern auf. Das ist bei Jugendlichen aus dem Ausland mitunter schwierig, sie müssen aber möglichst schnell versorgt und bei Bedarf dann längerfristig untergebracht werden.

Clearingstelle für junge Flüchtlinge

Für ausländische Jugendliche, die als Flüchtlinge alleine einreisen und um Asyl bitten, ist eine dritte Abteilung des Jugend- und Sozialamts zuständig, die sogenannte Clearingstelle. Dort arbeitet auch Thomas Fedrich. Die Jugendlichen, für die er und seine Kollegen da sind, sind meist 16 Jahre und älter. Sie kommen zunächst im Valentin-Senger-Haus in Unterliederbach unter. Bekommen sie Asyl, werden sie nach einem Schlüssel, der auch für Erwachsene gilt, auf Einrichtungen in ganz Hessen verteilt. „Dass Hessen mit den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen eigens verfährt, ist beispielhaft“, sagt Fedrich.

Die Clearingstelle hat außer der Inobhutnahme und Betreuung dieser Flüchtlinge die Aufgabe, deren Schicksal zu klären und gegebenenfalls eine Asylverfahren in die Wege zu leiten. Wird ein Asylbegehren abgelehnt, ist das Team von Peter Eismann für die Jugendlichen zuständig. „In aller Regel werden Minderjährige nicht in ihr Heimatland zurückgeführt“, sagt Fedrich. Wichtig ist ihm, einen guten Kontakt zur Ausländerbehörde zu pflegen. „Die Zusammenarbeit hat sich verbessert und ist kollegialer.“

An manchen Tagen zu wenige Plätze

Um in Obhut genommene Kinder und Jugendliche unterzubringen, gibt es derzeit 30 Bereitschaftspflegefamilien und 17 Einrichtungen in Frankfurt, eine davon in Niederhöchstadt. In die Familien kommen vor allem die Säuglinge und Kleinkinder. Es gibt aber Tage, an denen die Plätze nicht reichen und Kinder oder Jugendliche bis nach Fulda, Darmstadt oder Mainz gebracht werden müssen. Um mehr Plätze zu schaffen, lässt das Jugend- und Sozialamt im Norden der Stadt derzeit ein Haus umbauen, in dem zwei Pflegeelternpaare bis zu acht Kinder in akuter Not betreuen können. „Eine enorme Verbesserung“, findet Streichert.

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Jahrgang 1965, Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung.

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