07.03.2006 · Der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch fordert ein Gesetz zur Informationsfreiheit in Hessen: „Der Staat darf nicht alles über jeden wissen, aber was er wissen darf, sollte er allen zugänglich machen.“
Der hessische Datenschutzbeauftragte hat ein Informationsfreiheitsgesetz für Hessen angemahnt. Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein hätten den freien Zugang zu Informationen des Landes für ihre Bürger bereits gesetzlich geregelt, und so sollte es möglichst bald auch in Hessen sein, sagte Michael Ronellenfitsch in Wiesbaden.
Er sehe seine Aufgabe nicht nur darin, den Mißbrauch von personenbezogenen Informationen anzuprangern, sondern wolle auch dafür sorgen, daß die Bürger Zugriff zu den vom Land gesammelten Daten hätten. „Der Staat darf nicht alles über jeden wissen, aber was er wissen darf, sollte er allen zugänglich machen.“
Informationsfreiheit und Datenschutz seien zwei Seiten ein und derselben Medaille, äußerte Ronellenfitsch bei der Präsentation seines Tätigkeitsberichts für das vergangene Jahr. Insofern wäre es aus seiner Sicht nur konsequent, wenn der oberste Datenschützer des Landes auch zum offiziellen Ansprechpartner für jene Bürger würde, die ihr Recht auf freien Informationszugang verletzt sähen. „Hessen müßte sich wieder an die Spitze des Fortschritts stellen und Informationsfreiheit und Datenschutz kombinieren.“
„Perfektionswahn“
Die Sensibilität für die Belange des Datenschutzes nimmt nach Ronellenfitschs Ansicht generell ab. So werde in Schulen bei der Erhebung von Gesundheitsdaten der Schüler beispielsweise auch nach dem Beruf des Vaters gefragt, ohne daß dafür eine Notwendigkeit zu erkennen sei. Ronellenfitsch sprach von einem „Perfektionswahn, Daten zu sammeln, nur weil man es kann, nicht, weil man sie braucht“. Wenn die Infrastruktur zum Sammeln von Daten erst einmal bestehe, wachse die Gefahr, daß sie auch genutzt werde, warnte der Datenschützer und nannte als Beispiel die Kontrollsysteme für die Lastwagen-Maut an den Autobahnen. Mit der Infraroterkennung von Kraftfahrzeugkennzeichen könnten theoretisch auch Bewegungsprofile von Autofahrern erstellt werden.
Zwischen 30 und 40 Beschwerden gehen wöchentlich bei den 28 Beschäftigten der Datenschutzbehörde ein. Ein besonders eklatanter Fall von Mißbrauch sei im vergangenen Jahr die unverschlüsselte Übermittlung von sensiblen Patientendaten zur preiswerten Bearbeitung nach Vietnam gewesen, berichtete Ronellenfitsch. Beim Begutachten der Videokameras der Polizei an der Frankfurter Konstablerwache habe er festgestellt, daß diese nicht nur den öffentlichen Platz im Visier hätten, sondern auch die Hauseingänge und Balkone der Gebäude. Bei der Überprüfung von Datenbeständen der Polizei habe sich gezeigt, daß Informationen über Verdächtige nicht immer nach der vorgeschriebenen Frist gelöscht worden seien.
Sorgen bereitet Ronellenfitsch die sich verstärkende Tendenz, bisher öffentliche Aufgaben in private Hände zu geben. Die Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen/Marburg beispielsweise dürfe nicht dazu führen, daß die Datenschutzbehörde dort nicht mehr zuständig sei, denn es bleibe schließlich eine öffentliche Aufgabe, die Krankenversorgung der Bevölkerung sicherzustellen.