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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Im Gespräch: Horst Cerny, Weißer Ring „Jeder hat das Recht auf Schutz vor Straftätern“

 ·  Nach Ansicht des Opferschutzverbands Weißer Ring hätte die jüngste Gewalttat der U-Bahn-Schläger von Frankfurt-Bonames verhindert werden können. Der hessische Landesverband fordert nun eine Verschärfung des Jugendstrafrechts und härtere Strafen für Rohheitsdelikte.

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Nach Ansicht des Opferschutzverbands Weißer Ring hätte die jüngste Gewalttat der U-Bahn-Schläger von Frankfurt-Bonames verhindert werden können. Der Verband fordert nun eine Verschärfung des Jugendstrafrechts. So fordert der hessische Landesvorsitzende im folgenden Interview der Rhein-Main-Zeitung, „dass die Gerichte Rohheitsdelikte künftig anders werten als ganz normale Jugendverfehlungen“.

Seit vielen Jahren betreuen Sie Menschen, die Opfer von Gewalt geworden sind. Wie wirkt das Urteil des Oberlandesgerichts auf Sie?

Dieses Urteil wirkt auf mich wie ein Schlag ins Gesicht. Es ist unvorstellbar, dass hier ein Haftbefehl aufgehoben wurde, weil man keine Wiederholungsgefahr gesehen hat, und es dann nach so kurzer Zeit zu einer solchen Straftat gekommen ist.

Ist das überhaupt mit gesundem Menschenverstand zu erklären?

Nein. Im Jugendstrafrecht steht zwar der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Hier ist allerdings dieser Gedanke so überzogen worden, dass man den Opferschutz überhaupt nicht berücksichtigt hat.

Sind Ihnen ähnliche Fälle bekannt?

Einen solch drastischen Fall habe ich noch nicht erlebt.

Wie sähe Ihrer Ansicht nach ein opferfreundliches Strafrecht aus?

Dass bei solchen Rohheitsdelikten der Opferschutz im Vordergrund steht. Das muss gewährleistet sein. Jeder Mensch hat ein Recht, vom Staat vor solchen Straftätern geschützt zu werden. Wir haben es hier schließlich nicht mit jemandem zu tun, der völlig unschuldig ist. Der junge Mann war rechtskräftig verurteilt. Deswegen habe ich kein Verständnis dafür, dass er nach einer solch schweren Straftat wieder auf freien Fuß gesetzt wurde. Das ist unglaublich, gerade weil man die Wiederholungsgefahr verneint hat.

Viele Juristen argumentieren, das derzeitige Jugendstrafrecht sei ausreichend.

Vom Prinzip her ist es das auch. Aber in den Fällen, in denen es sich um Rohheitsdelikte handelt, muss man andere Maßstäbe anlegen. Da darf man nicht einfach immer den Erziehungsgedanken in den Vordergrund stellen, um den Täter zu schonen. Denn das ist hier offensichtlich der Fall gewesen.

Sollte die Politik nachsteuern und die Gesetze verschärfen?

Ja, denn in diesem konkreten Fall hätte man die Tat verhindern können. Man kann davon ausgehen, dass dieser Fall als Beispiel genommen wird, um nochmals intensiv über das Jugendstrafrecht zu diskutieren. Wenn jemand zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird, muss er diese auch sogleich verbüßen.

Das heißt also direkt vom Gerichtssaal in die Zelle.

Ja, sobald das Urteil rechtskräftig ist.

Wie geht es dem Opfer in solchen Situationen? Wie geht es mit dem Wissen um, dass es nur deswegen niedergestochen wurde, weil ein Richter hat Milde walten lassen?

Das ist für das Opfer nicht nachvollziehbar und auch nicht für die Allgemeinheit. Es fragt sich doch jeder: Warum ist der Täter damals nicht in Haft gegangen, warum wurde ein Haftbefehl aufgehoben, warum hat man keine Wiederholungsgefahr gesehen - und anschließend ist diese schreckliche Tat geschehen. Das ist völlig unverständlich, wie man hier gehandelt hat.

Was wollen Sie den Gerichten mit auf den Weg geben, damit die beim nächsten Mal anders handeln?

Dass die Gerichte Rohheitsdelikte künftig anders werten als ganz normale Jugendverfehlungen. Diese kann man mit Erziehung oft noch in den Griff bekommen, aber Rohheitsdelikte sicherlich nicht. Und das ist ein Irrtum unserer Gesellschaft.

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