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Hochschule Uni Frankfurt strebt nach großer Freiheit

22.01.2007 ·  Das Präsidium der Goethe-Universität hat ein Konzept zur Umwandlung der Universität in eine Stiftungshochschule vorgelegt. Der Personalrat und der Allgemeine Studentenausschuss kritisierten die Pläne von Präsident Rudolf Steinberg.

Von Sascha Zoske
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Ein Maß an Autonomie, das über jenes für die „Modelluniversität“ Darmstadt weit hinausgeht, erhofft sich das Präsidium der Frankfurter Universität von der angestrebten Umwandlung der Hochschule in eine Stiftungsuniversität. In einem Konzept, das der F.A.Z. vorliegt, heißt es, die Hochschule müsse „über wichtige Punkte ihrer künftigen Entwicklung selbst entscheiden können“ und gleichzeitig die Möglichkeit haben, „sich in höherem Maße als bisher privaten Geldgebern und Stiftungen zu öffnen“.

Erreicht werden sollen diese Ziele dem Papier zufolge durch die Umwandlung der Universität in eine Stiftung öffentlichen Rechts. Die Hochschule bliebe dabei Teil der mittelbaren Staatsverwaltung und behielte ihre bewährte körperschaftliche Organisation. Nach wie vor gelte dann, „dass alle Gruppen in der Hochschule an Entscheidungen zu beteiligen sind“. Präsidium und Senat behielten ihre wesentlichen Funktionen, der Hochschulrat würde nach dem Vorbild der TU Darmstadt gestärkt. Hinzu käme ein Stiftungsrat, der vom Wissenschaftministerium berufen würde und ausschließlich für Vermögensangelegenheiten zuständig wäre.

Hochschule könnte Tarifverträge abschließen

Das Uni-Personal soll direkt bei der Stiftung angestellt werden, die dann auch Beamte beschäftigen könnte. Auch würde die Hochschule das Recht erhalten, Tarifverträge abzuschließen. Betriebsbedingte Kündigungen aus Anlass der Umwandlung seien gesetzlich auszuschließen, heißt es in dem Konzept. Das Eigentum an allen Grundstücken müsse auf die Universität übergehen. Des Weiteren erhielte die Hochschule die Möglichkeit, Professoren zu berufen und die Organisation der Studentenschaft zu regeln.

Wie es in dem Papier weiter heißt, könnte ein „erheblicher Teil“ der Erlöse aus dem Verkauf des Bockenheimer Campus, den die Universität bis zum Jahr 2014 aufgeben will, für den Aufbau eines Stiftungskapitals genutzt werden. Dies und die Einwerbung zusätzlicher Mittel von privaten Spendern dürfe aber nicht dazu führen, dass die Landeszuschüsse für die Hochschule gekürzt würden. Auch dürfe das Engagement von Privaten keinen Einfluss auf Entscheidungen in Forschung und Lehre haben. Die verfasste Studentenschaft sei als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu erhalten. Insgesamt solle das Land die Rechtsaufsicht über die Universität, die weiterhin allen Regeln des hessischen Hochschulgesetzes und der Landesverfassung unterliege, behalten.

Vorbehalte von Personalrat und AStA

Ein Sprecher der Universität wollte sich nicht zu den Plänen äußern. Die Aussagen in dem Papier spiegelten einen „sehr frühen Status“ der Überlegungen wider. Wie es weitergehe, müsse jetzt in den Gremien geklärt werden. Am 14. Februar wird sich der Senat der Hochschule mit dem Thema befassen. Beim Land gibt es nach Angaben des Wissenschaftsministeriums noch keine Entwürfe für ein Gesetz, das den Übergang zur Stiftungsuniversität regelt. Die für das Frühjahr geplante Novelle des Hochschulgesetzes stehe damit nicht in direktem Zusammenhang.

Personalrat und Allgemeiner Studentenausschuss haben erhebliche Vorbehalte gegen die Umwandlung in eine Stiftungsuniversität. In einem Rundschreiben des Personalrats wird unter anderem darauf hingewiesen, dass der Status der Beschäftigten in dem neuen Modell nicht auf Dauer gesichert sei. Unklarheiten gebe es etwa bei den Tarifverträgen oder der Anerkennung von Beschäftigungszeiten. Zudem habe die Universität nach der Neuorganisation keinen Anspruch mehr auf staatliche Unterstützung. Fraglich sei im Übrigen, ob Zuschüsse des Landes an eine eigenständige Stiftung mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie vereinbar seien.

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Jahrgang 1969, Blattmacher in der Rhein-Main-Zeitung.

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