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Hochschule Professor landeshalber

29.03.2006 ·  Bekannt sind der ordentliche Professor und der Honorarprofessor. Doch wer genau ist die neue Spezies akademischer Würdenträger, der „Ehrenprofessor“?

Von Sascha Zoske
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Professoren sind Menschen, die an Hochschulen forschen und unterrichten. Stimmt - und auch wieder nicht. Neben dem Lehrstuhl-Inhaber mit W-Besoldung und dem Honorarprofessor, der keine Vergütung bekommt, aber dennoch die Studentenschaft regelmäßig an seinem beruflichen Erfahrungsschatz teilhaben läßt, gibt es seit kurzem noch eine weitere Spezies: den Ehrenprofessor landeshalber.

Seit 2005 erlaubt Paragraph 85a des Hochschulgesetzes der hessischen Regierung, „Personen, die sich in besonderer Weise um Wissenschaft und Kunst verdient gemacht haben“, auf Vorschlag des Wissenschaftsministeriums den Titel „Professor“ zu verleihen. Das Ministerium wiederum nimmt gerne Anregungen aus dem Volke auf. Um die Ehrung vollziehen zu können, bedarf es eines Kabinettsbeschlusses.

Mit Aushändigung der Urkunde erwerben die Gewürdigten allerdings weder das Recht noch die Pflicht, am Hörsaalpult zu stehen, wie Ministeriumssprecher Ulrich Adolphs erläutert. Selbstverständlich, so fügt er hinzu, stehe es jeder Hochschule frei, ihnen einen Lehrauftrag zu erteilen.

Professur „nicht inflationär“ vergeben

Daß Salomon Korn, gelernter Architekt und Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde Frankfurt, demnächst an der Goethe-Universität Vorlesungen halten wird, davon ist nichts zu hören. Korn gehört zu den ersten für die Ehrenprofessur Auserwählten, ebenso wie der Unternehmer und Mäzen Carlo Giersch und der Dirigent Siegfried Heinrich. Innerhalb der nächsten zwei Monate sollen sie laut Adolphs ihre Urkunden in Händen halten.

Um Kultur und Gemeinwohl haben sich alle drei Herren verdient gemacht, auch mit Auszeichnungen sind sie schon wohlversehen. Aber ein Professorentitel schmückt eben noch mehr als ein Bundesverdienstkreuz. Und nicht nur das Tragen ist eine Ehre, auch das Verleihen. Weshalb mancher in den Unis mit Mißfallen registriert, daß sich das Land nun ein Recht herausnimmt, das bisher als Privileg der Hochschulen galt und nur ausgewiesenen Wissenschaftlern zugute kommen sollte. Mitnichten sei die neue Regelung ein Eingriff in die universitäre Autonomie, hält man aus Wiesbaden dagegen - schließlich stünden den Ehrenprofessoren ja keine professoralen Befugnisse zu.

Das werden freilich nur die wenigsten Visitenkarten-Empfänger wissen. Ein Professor ist ein Professor, Punkt. Wenigstens bleibt die Wahrscheinlichkeit hoch, daß der Kärtchenbesitzer tatsächlich einer akademischen Tätigkeit nachgeht: Ministeriumssprecher Adolphs beteuert, die Landesprofessur werde „nicht inflationär“ vergeben.

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Jahrgang 1969, Blattmacher in der Rhein-Main-Zeitung.

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