29.04.2008 · SPD und Grüne im Hessischen Landtag wollen Gebühren für Langzeitstudien abschaffen, gleichzeitig aber mehr Druck auf Dauerstudenten ausüben - bis hin zur Exmatrikulation.
Von Sascha ZoskeStudenten, die sich nicht von ihrer Uni trennen können, teilt Sarah Sorge in drei Gruppen ein. Jenen, die nebenher arbeiten oder Kinder erziehen müssen, will die hochschulpolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion künftig ein unbefristet gebührenfreies Studium ermöglichen. Zur zweiten Kategorie rechnet Sorge die Orientierungslosen und von Prüfungsangst Geplagten.
Ihnen möchte die Abgeordnete mit Beratungsgesprächen helfen, gleichzeitig müsse in solchen Fällen aber auch ein „bisschen Druck“ aufgebaut werden – wobei dessen Stärke im Ermessen der Hochschule liegen solle. Nicht auf Nachsicht hoffen dürfen dagegen Kandidaten mit dem Hauptfach „Günstig essen, preiswert busfahren“. Solche Phantomkommilitonen müssen nach Sorges Worten schnell erkannt und exmatrikuliert werden: „Es kann nicht sein, dass irgendwelche Frankfurter Banker mit Studentenausweis in die Westend-Mensa gehen.“
Verschärfung der Exmatrikulationsklausel
Dass jedem Typus von Langzeitstudenten künftig die angemessene Behandlung zuteil wird, dafür sollen die Änderungen des Hessischen Studienguthabengesetzes und des Hochschulgesetzes sorgen, die SPD und Grüne auf den parlamentarischen Weg gebracht haben. Die Langzeitgebühren von 500 bis 1500 Euro, die bisher nach Überschreiten der Regelstudienzeit um mehr als drei oder vier Semester zu zahlen sind, sollen wegfallen. Gleichzeitig wollen die beiden Fraktionen durch eine Verschärfung der Exmatrikulationsklausel im Hochschulgesetz zu zügigem Studieren ermuntern und Fälle von offensichtlichem Leistungsmissbrauch ahnden. Bisher heißt es in Paragraph 68 des Gesetzes, dass von der Hochschule verwiesen werden könne, wer „innerhalb von zwei Jahren keinen in einer Prüfungs- oder Studienordnung vorgesehenen Leistungsnachweis erbringt“. Der Zeitraum soll auf drei Semester verkürzt werden.
Außerdem wollen Grüne und SPD den Hochschulen die Möglichkeit geben, mit ihren Studenten Zielvereinbarungen abzuschließen, die nach jeweils zwei Semestern überprüft werden können. Nach dem Ende der Regelstudienzeit sollen laut Gesetzentwurf „von Amts wegen“ die Leistungsnachweise kontrolliert werden. Reichten sie nicht aus, sei mit dem Nachzügler ein „angemessener Studienfortschritt“ bis zum Ende des folgenden Semesters zu vereinbaren. Bleibe dieser „ohne berechtigten Grund“ aus, könne der Student exmatrikuliert werden.
Sorge meint, mit diesen Regeln eine angemessene Balance zwischen Hilfen und Sanktionen gefunden zu haben. Gespräche mit den Hochschulen hätten gezeigt, dass das System praktikabel sei. Heidemarie Barthold, Referentin für Studium und Lehre an der Universität Frankfurt, spricht allerdings von einem „aufwendigen Verfahren“. Derzeit sei eine Überprüfung des Leistungsstands nicht in allen Fächern möglich. Dank der Einführung neuer Computerprogramme mit der Umstellung auf Bachelor und Master erscheine dies aber „mittelfristig“ machbar.
AStA: starkes „Unbehagen“
Nach Ansicht von Alexander Martin, Vizepräsident der Technischen Universität Darmstadt, sind Zielvereinbarungen nur sinnvoll, wenn sie schon in einer frühen Phase des Studiums abgeschlossen werden. Es sei aber kaum praktikabel, für alle Hochschüler individuelle Studienpläne aufzustellen. Martin bemängelt auch, dass die Klausel des Gesetzentwurfs zur Exmatrikulation zu weich formuliert sei. Wenn die Vorgaben nicht erfüllt würden, müsse „in der Regel“ der Ausschluss folgen – wolle der Student ihn abwenden, sei es an ihm, nachzuweisen, dass die längere Studiendauer gerechtfertigt sei.
Starkes „Unbehagen“ verspürt der AStA der Frankfurter Universität angesichts der neuen Exmatrikulationspläne. Auch das Wort „Zielvereinbarung“ löst bei der stellvertretenden Vorsitzenden Jessica Castro Merino Abwehrreflexe aus: „Mit diesem Passus wird es eben doch jenen, welche keine Vorstellung von freier Bildung und den Hürden des studentischen Alltags haben, recht gemacht.“